Hallo
Kurze Frage: Ich habe kürzlich in einem Laden wie vereinbart eine bestellte Ware abgeholt und bar bezahlt.
Die Verkäuferin behauptet nur nachträglich, ich hätte Ihr zu wenig Geld gegeben, was Sie leider erst nachträglich bemerkt haben will. Seitdem terrorisiert sie mich per Mail (musste ich für die Bestellung angeben) und verlangt, dass ich zurück in den Laden komme, um Ihr die angeblich fehlenden 50 Franken zu zahlen, oder aber will Sie mir eine Rechnung stellen?
So was ist mir noch nie passiert! Wie soll ich mich verhalten?
Verkäufer behauptet nachträglich, Kunde habe zu wenig bezahlt
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Wenn Sie eine Quittung für den vollen Betrag erhalten haben, dann können Sie das Ganze vergessen.
-
Wenn Sie eine Quittung für den vollen Betrag erhalten haben, dann können Sie das Ganze vergessen.
Wird ER oder SIE wohl kaum haben, sonst hätte er ganz bestimmt nicht hier geantwortet...
Diese "Gratismentalität" halte ich für bedenklich.
Es gab schon ähnliche Beiträge hier im Forum z.B wo sich jemand dreist von MWST und Zollgebühren drücken wollte
weil die Postangestellte einen Fehler gemacht hat... -
Dann erübrigt sich seine Frage hier erst recht. Wer für eine bestellte Ware einen Betrag hinblättert, bei dem 50 Franken Differenz nicht sofort auffallen, und dann dafür keine Quittung verlangt, muss schon ziemlich bescheuert sein!
-
Hallo,
ich denke, dass es zwar vorkommen kann, Fehler zu machen, aber letzten Endes ist es ihre eigene Schuld. So etwas sollte doch direkt oder kurze Zeit später auffallen. Wenn sie das Geschäft bereits verlassen haben, dann dürfte die Verkäuferin wohl keinen Anspruch darauf haben ihren Fehler zu ändern. Man kann definitiv zum Tagesabschluss der Kasse eine Fehlbuchung bzw Differenz zuordnen. Ich denke jedoch, dass ist dann Eigenverschulden und der Kunde sollte dann auch nicht mehr belangt werden können. Allerdings ist das eine interessante Frage. Es würde mich interessieren, wie die rechtliche Grundlage dazu aussieht.