Mit Führerausweis auf Probe Rotlicht überfahren

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  • Wie Ihr dem Titel entnehmen kann, wurde ich an einer Ampel geblitzt, als ich knapp bei einer Ampel bei rot durchfuhr. Dies weil ich einen Moment abgelenkt war. Es war zu knapp um stark zu bremsen, weil mir von hinten jemand sehr nahe zufahrte. Ich zog durch und wurde geblitzt. Als ich kurz unter der Ampel noch schaute, war es noch orange. Das heisst, es war sehr knapp.

    Meine Frage:

    Bekomme ich nun eine einfache Ordnungsbusse von 250.- Franken oder wird mein Ausweis entzogen und meine Probezeit verlängert.

    Ich merke an, dass die Kreuzung übersichtlich und frei war. Dies konnte mein Beifahrer bestätigen.

    Besten Dank

  • Es gibt weder knapp rot noch knapp grün, sondern nur grün oder rot. Orange ist bereits zu spät und sowieso wenn es geblitzt hat. Es spielt auch keine Rolle ob die Kreuzung frei war oder viel Verkehr.

    Mit der Geldbusse wären Sie gut bedient, denn ein Entzug in der Probezeit kommt normalerweise nicht gut.

  • Oh doch, es gibt sehr wohl "knapp rot".

    Bei einer Rotlichtverzeigung kommt es nämlich sehr darauf an, wie lange die Ampel schon auf Rot stand, als der Blitz ausgelöst wurde.

    Normalerweise kommt bei einer automatischen Blitzanlage das Ordnungsbussenverfahren zum Zug, d.h. es wird automatisiert eine Rechnung über CHF 250.- an den Halter des Fahrzeuges geschickt. Zahlt dieser die Rechnung innert der gegebenen Frist, ist der Fall damit erledigt, denn es werden keine weiteren Nachforschungen angestellt. Bestreitet der Halter die Verzeigung, indem er behauptet, jemand anders als der Halter sei gefahren, wird das ordentliche Verfahren eingeleitet, was dann neben der eigentlichen Busse auch noch Verfahrenskosten verursacht. Dasselbe gilt, wenn der Halter die Busse verspätet zahlt.

    Anders sieht es aus, wenn die Blitzanlage erst nach längerer Zeit ausgelöst wird, z.B. wenn das Licht schon zehn Sekunden auf Rot stand und dann noch jemand bei Rot in die Kreuzung hineinfährt. Dann kann es durchaus sein, dass die Angelegenheit genauer angeschaut wird und dann steht auch der Vorwurf des grobfahrlässigen Verhaltens im Raum, was dann dazu führen kann, dass das Amt für Administrativmassnahmen einen Entzug des Führerausweisen androht oder sogar durchführt. Ein klassischer Fall von Hineinfahren in die Kreuzung bei Rot ist z.B. wenn der Vorderste am Signal einem Blaulichtfahrzeug Platz macht, damit dieses auf einer Einsatzfahrt nicht in der Kolonne blockiert wird.

    So ein Entzug kann natürlich auch wieder angefochten werden, aber erfahrungsgemäss führt dies selten zum Erfolg, führt aber auch wieder zu erhöhten Kosten.

  • Nicht unbedingt. Der Verzeigungsvorhalt geht an den Halter des Fahrzeuges, das dürfte wohl ihr Chef sein. Dieser kann die CHF 250.- einfach so bezahlen und der Fall ist erledigt. Ihr Chef wird dann aber auf Sie zukommen und von ihnen das Bussgeld wieder einkassieren. Besser Sie verständigen ihren Chef, BEVOR er den Brief von der Polizei erhält, das dürfte besser für das Betriebsklima sein.



  • .... Es war zu knapp um stark zu bremsen, weil mir von hinten jemand sehr nahe zufahrte. ..... Als ich kurz unter der Ampel noch schaute, war es noch orange.

    .....



    umlien

    Du bist nicht über rot gefahren – es war orange. Der hinter dir fahrende ist über den Anhaltebalken gefahren und hat den Blitz ausgelöst.

    C-O-R-A

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