freie Tage für Hochzeit als Ferien nachbeziehen?

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  • Hallo zusammen,

    Bitte um Hilfe bei der Beurteilung mit freien Tagen für die Hochzeit.

    Folgende Fälle:

    A) Eine Mitarbeiterin wird heiraten. Sie kündigt das in der Firma an und gibt auch schon die 2 freien Tage die ihr dafür gesetzlich zustehen bekannt. Zusätzlich nimmt sie noch Ferien für die Hochzeitsreise. Die Daten werden eingetragen und alle können planen.

    B) Eine Mitarbeiterin hat geheiratet; an einem Samstag. Die Firma war darüber nicht informiert, erst im nachhinein wurde es bekannt gegeben. Ein paar Wochen später hat die Mitarbeiterin Ferien, welche schon lange eingegeben sind. In diesen möchte sie nun die beiden freien Tage, welche ihr für die Hochzeit gesetzlich zustehen, einziehen und so 2 Tage Ferien sparen.

    Fall A = alles korrekt und problemlos

    Fall B = kann man im Nachhinein die beiden freien Tage einfordern, obwohl man diese für die Hochzeit gar nicht gebraucht hat? Und dafür Ferientage sparen?

    Merci für jegliche helfende Antwort

    Brain

  • Zu meiner Zeit, als ich noch im Erwerbsleben stand, hatte ich mal das gleichr Problem mit einem Arbeitskollegen, der wollte an eine Beerdigung von einem Verwandten, und hätte einen halben oder ganzen Tag zugute gehabt. Aber der Chef liess ihn nicht gehen, zuviel Arbeit, und so dachte mein Kollege, so ziehe ich halt den mir zustehenen Freitag später ein, und als er das wollte meinte sein Chef:

    Sorry, aber dieser Freitag ist an das Ereignis gebunden!!! und so schaute er in die Röhre!

    Hat man das Ereignis aber vorher fixiert, und vor allem mit der Dienstplanung abgesprochen geht das sicher in Ordnung. Es besteht sicher auch einen Unterschied, ob es mich betrifft, Hochzeit, Zügeltag, oder ähnliches, da kann man Freitage immer brauchen.

  • Fall A ist korrekt, Fall B natürlich nicht. Die gesetzlichen Freitage stehen einem nur zu, wenn diese auch tatsächlich am Arbeitstag benötigt werden und natürlich im voraus bekannt gegeben wurden. Sonst könnte da ja jeder kommen er hätte in der Vergangenheit dies und jenes gehabt.

  • Als AN muss ich doch meinen Chef/Firma nicht im Voraus informieren wann ich heirate, wenn das Ereignis nicht auf einen Arbeitstag fällt bzw in meine geplanten Ferien fällt. Bei uns hat jeder AN seine Tage zu gut, ob er "nur" auf dem Standesamt heiratet oder zusätzlich in der Kirche (Kirche ist ja auch samstags). Bei uns ist nichts weiter im Reglement/ Vertrag aufgeführt. Habt ihr etwas anderes geregelt?

    Wenn bei euch festgelegt wurde, dass nur für die standesamtliche Trauung an einem Wochentag xxx Tage zu Verfügung stehen, dann ist das so. Aber wenn nichts geregelt ist und ihr zwei Tage für eine Hochzeit geregelt habt, dann ist das in meinen Augen auch im Nachhinein zu gewähren (in absehbarer Zeit, nicht erst in 2 Jahren...). Sonst müsste meines Erachtens geregelt sein, dass man diese bezahlten Absenzen für das Ereignis innerhalb xxx Wochen oder in der darauffolgenden Woche/Monat beziehen muss.

    Wer in den Ferien krank ist/ verunfallt, erhält mit dem Zeugnis ja auch die Ferientage zurück. Das kann man nicht im Voraus wissen (weder AN noch AG).

    Gruss