Keine Kontoeröffnung wegen Strafregistereintrag

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  • Hallo Gemeinde

    Ich habe da eine Frage betreffend der Kontoeröffnung bei einer Bank.

    Kurz zu mir, ich war vor einiger Zeit in einer extrem schwierigen finanziellen Lage. Bitte jetzt keine Mutmassungen betreffend Gründen und/oder Eigenverschulden. Man darf mir glauben, dass ich alles versucht habe, dieser Situation aus dem Weg zu gehen, bzw. diese zu Regeln. Gewisse Gesetze

    hier in der Schweiz (Stichwort Steuern und Existenszminimum) fördern eine Überschuldung, aus diesem Grunde sind politische Vorstösse gemacht worden, dies zu ändern, bis jetzt aber leider ohne Erfolg.

    Nun gut, ich habe mich damals leider wie gesagt in einer extremst belastenden Situation befunden. Ich habe dann per Zufall eine Bankkarte inkl. Pin gefunden und mich dazu hinreissen lassen, damit 300.- abzuheben, weil ich zum damaligen Zeitpunkt kein Geld mehr übrige hatte zum leben.

    Beim Betreibungsamt und Sozialamt war ich diesbezüglich. Aber das Betreibungsamt war klar nicht dafür zuständig, mir Geld zur Verfügung zu stellen und das Sozialam meinte, meiun Einkommen wäre zu hoch um eine Übebrückung zu beantragen. Wohlgemerkt, ich war (wegen betreibungsrechtlichen Gesetzen) während Monatn unter dem Existenzminimum.

    Wie dem auch sei, ich habe diesen Fehler gemacht und wurde auch "erwischt". Ich habe nun im Strafregisterauszug einen Eintrag, was ich so akzeptiere.

    Nun hat mir aber meine Bank, bei der ich seit ca 15 Jahren Kunde bin, die Bankbeziehung gekündigt, wohl aufgrund dieser Verurteilung. Ich habe dann bei einr anderen Bank eine neues Konto eröffnet und auch alle Unterlagen, etc. erhalten. Nun hat mir aber auch diese Bank geschrieben, dass sie auf eine Beziehung mit mir verzichten.

    Ja gut, was soll ich denn jetzt bitte machen? In Anbetracht dessen, dass Banken für Ihre Straftaten Milltionen/Milliarden an Bussen zahlen müssen, sind meine 300.- eigentlich ein Hohn. Wie dem auch sei, ich kann ja schlecht meinem Arbeitgeber sagen, er solle mir den Lohn in Zukunft in bar auszahlen!

    Wie kann es sein, dass man wegen eines solchen "kleinen" Vergehens derart geächtet wird? Jeder Mensch braucht ja zumindest ein Minimum einer Bankbeziehung!

    Gibt es da eine rechtliche Grundlage, welche beispieslsweise besagt, dass eine Bank für die Grundleistungen jemanden nicht abweisen kann?

    Es kann ja wohl nicht sein, dass ich jetzt nirgends mehr ein konto eröffnen kann!!

    Bin um jeden Tipp dankbar, aber bitte keine Zurechtweisungen, etc. Ich weiss, was ich getan habe, bereue es zutiefst, weiss aber auch wie schnell man in Grenzsituationen gelangt.

    Besten Dank für eure Hinweise

    Viele Grüsse

    S

  • Es gibt doch kein Grundrecht auf ein Bankkonto. Jede Bank ist ein eigenstaatliches Unternehmen und kann selbst entscheiden, ob Sie mit Dir eine Beziehung eingehen will oder nicht.

    Ich habe schon einige Konten eröffnet und musste meines Wissen noch nie irgendwo angeben ob ich die letzten Jahre straffällig geworden sei oder ähnlich. Wie kommt denn die "neue" Bank zu den Infos über Deine Person ? Musstest Du einen Strafregisterauszug abliefern ?

    Was Du damals gemacht hattest ist nun Mal kein Kavaliersdelikt, auch wenn es "nur" um 300 CHF ging sondern sondern ein handfester Betrug und Diebstahl.

  • Hallo Peter

    Vielen Dank für die Antwort. Ja das ist mir schon klar, dass es "Grundrecht" gibt, jedoch dachte ich, dass wenigstens das "Recht" auf eine minimale Konto-Konstellation besteht, also vereinfacht gesagt, einfach ein Privat- und ein Sparkonto.

    Zu Deiner frage; Ich habe keinen Schimmer, woher diese Bank das weiss. Es wäre meiner Ansicht nach schon etwas "speziell", wenn ich für ein einfaches Konto einen Strafregisterauszug einbringen müsste, ich meine ich will ja nicht bei der Bank arbeiten, sondern lediglich ein Konto eröffnen. Offenbar - und das finde ich ehrlich gesagt etwas ershcreckend - hat die Bank Zugriff auf entsprechende Daten.

    Ich werde das mal erfragen, ich gehe mal davon aus, dass mir die Bank Auskunft geben muss.

    Und ja, ist/war keine Bagatelle...aber leider gelangt manchmal der Verstand an seine Grenzen, wenn man alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Zum Glück ist aber diese Zeit nun vorbei. Ich hätte nie und nimmer gedacht, dass ich so etwas auch nur annähernd in Betracht ziehen könnte.

    Aber vielen Dank für Dein Feedback.

    Viele Grüsse

    S

  • Hallo Peter und Leser

    Ich hatte heute ein Gespräch mit der betreffenden Bank. Ich habe sehr freundlich nach den Gründen für die Ablehnung gefragt und mir wurde ziemlich brüsk geantwortet, dass die Bank nicht verpflichtet sei, über die Gründe Auskunft zu geben.

    Ich meinte dann, dass ich das schon verstehe, aber da es sich ja um eine mich betreffende Sache handle, ich doch nach dem Grund fragen darf. Und wieder wurde mir ziemlich unfreundlich dasselbe mitgeteilt.

    Nun, irgendwie komme ich mir grad wie ein Schwerverbrecher vor, zumal - wie ich erfahren habe - eine Bank keine Einsicht in das Strafregister hat. Ich frage mich echt, was ich nun tun soll, ich meine ich will ja nur ein Konto und keine Hypothek in Millionenhöhe....

    Viele Grüsse

    S

  • Guten Morgen kokopelli

    Es ist gerade eben die Postfinance (seit über 10 Jahren Kunde), welche mir ja anfänglich die Kundenbeziehung gekündigt hat.

    Naja, versuche es nun halt bei einer anderen Bank. Kann ja wohl nicht sein, dass man kein Konto mehr bekommt!

  • Hallo Sanco

    Das ist schon krass von der Postfinance, hätte ich nicht gedacht.

    Migros Bank, Coop Bank, Raiffeisen Bank,..?... sie wollen meistens eine Ersteinlage von Fr. 100.- sehen.

    Mich haben die Banken in der Schweiz rausgeschmissen weil ich in den USA wohne... irgendwie verständlich.

    Worst case kommst Du hier rüber und eröffnest ein Wells Fargo account wie ich (smile).

    Bin ziemlich überschuldet und war auch schon im Sheriff Joe's Hotel hier.

    Aber über den Tälern ist es schönes Wetter.

    Wünsche Dir und Deiner Familie trotzdem Frohe Weihnachten!

    Liebe Grüsse aus Arizona

    Kokopelli

    P.S.: Bin im Moment an den Krücken, deshalb habe ich soviel Zeit im Beoabachter-Forum.

  • Sanco - Soweit kommts, wenn der Service "Public" gekeult, und der frueher jedem Buerger garantierte PTT-Zahlungsverkehr einer AG-isierten Postfinance mit gleichen Diskriminieungsallueren wie ganz privaten Baenkster ueberlassen wird, Migros, Coop und Raffeisn sind kaum besser. Du kannst nur darauf hoffen, dass sie ihre genossenschaftlichen Wurzeln nicht ganz vergessen haben. Was Deinen "Fehltritt" betrifft, werden gewaltfreie Vermoegensdelikte in der Juxtizpraxis (eine gesetztliche Untergrenze gibts nicht!) bis zu 300 Fanken als leichte Faelle, und damit nicht als Verbrechen, sondern bloss als Uebertretung (wie falsch parkieren) abgeurteilt. Der Steuerverwaltungs- Betreibungsamts- und Sozialamtspingpong fuer im Beruf zu Fleissige reisst rasant immer mehr Opfer in bitterste Existenznot und Notkleinkriminalitaet. Steuerverwaltung und Betreibungsamt beklauen Dich - oft noch nebst einem Mietwucherer - um fast das ganze "Gross"einkommen, und das Sozialamt winkt wegen dieses "Gross"einkommens und Anerkennung nur eines kleinen Teils der Zwangsabzoce durch die anderen Ruinierungspingpongplayer jede Hilfe ab.

    Viel Kraft und Glueck! Du wirst beides bitter noetig haben.....

  • Sanco

    Bei allem Respekt, aber dass muss an etwas anderem liegen, wenn Ihnen eine Bank die Kontobeziehung kündigt und Sie bei keiner anderen Bank ein Konto eröffnen können/dürfen. Klar wird Einem nie gesagt, warum man bei einer Kontoeröffnung angenommen oder abgelehnt wurde. Warum Ihnen gekündigt wurde und Sie nirgends ein Konto eröffnen können geht nur Sie persönlich und das betreffende Finanzinstut etwas an und gehört nicht hierher.

    Ein Strafregisterauszug wird nie bei einer Kontoeröffnung verlangt. Wozu auch? Heutzutage, meines Wissens, wird einfach keine Überzugslimite mehr gewährt, so dass man nicht mehr ins Minus gehen kann, ausser die Bankgebühren, die werden trotzdem belastet (siehe AGBs).

    Im Normalfall steht im Kündigungsschreiben warum Ihnen ein Konto gekündigt wurde (Bsp. US-Person, ständiger Minussaldo trotz wiederkehrender Eingänge auf dem Konto innerhalb der Frist, etc.). Wie geschrieben, dass geht nur Sie persönlich etwas an und gehört nicht hierher. Ich habe es auch nur von Bekannten so gehört.

    NUR ein vielleicht: Haben Sie niemanden der für Sie bürgt, damit Sie trotzdem ein Konto eröffnen können? Es kann auch sein, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen bei der Kontoeröffnung behilflich sein kann. Warum? In der heutigen Zeit gibt es viele Arbeitgeber die sich weigern (aus Sicherheitsgründen nehme ich mal an) den Lohn bar auszuzahlen.

    Viel Glück

  • kokopelli

    [Migros Bank, Coop Bank, Raiffeisen Bank,..?... sie wollen meistens eine Ersteinlage von Fr. 100.- sehen.]

    Wer hat Ihnen denn diese Information gegeben. Das habe ich noch nie gehört und musste es in der Vergangenheit auch nie haben. Vorallem nicht bei den Finanzinstuten wo ich eine Eröffnung beantragt hatte. Oder ich hatte stets Glück, denn bei Bankschliessung efolgte das ordentliche Eröffnungsverfahren bei der nächsten Bank. Ausnahmen gab es auch bei Übernahme keine!

    Es genügte, dass die Eröffnungsunterlagen vollständig und richtig ausgefüllt und weitere Dokumente beigelegt waren etc.. Natürlich wurde mein Eröffnungsantrag jeweils auf Herz und Nieren geprüft, bis ich den Bescheid bekam (bis zu 1 Monat, wegen des Prüfungsaufwandes). Hatte auch schon einen Ablehnungsbescheid (wegen zu niedrigen Vermögen!) erhalten. War halt keine "normale" Bank, sondern eine Vermögensverwalterbank. Mein Fehler. Dann ging es eben zur nächsten Bank. ;o)