Grüezi mitenand
Ich wohne zur Miete in einer 4,5-Zimmer Wohnung und nun hätte ich eine Frage betreffend Einstellhalle in der Immobilie. Vielleicht kann mir jemand helfen. Die Situation ist folgende:
Als ich vor ca. 14 Monaten eingezogen bin, hiess es vom Vermieter, dass ich einen Aussenparkplatz erhalte, da die Einstellhalle "voll" ist. Im Laufe der Zeit habe ich aber erfahren, dass zwei Parkplätze in der Einstellhalle an "externe" vermietet sind. Das heisst, diejenigen wohnen entweder im Haus gegenüber oder sogar drei Häuser weiter. Als ich den Vermieter angefragt habe, hiess es, er könne doch keinem den Parkplatz kündigen.
Ausserdem weiss ich, dass eine 3,5-Zimmer Wohnung hier in der Immobilie drei Parkplätze gemietet hat, zwei in der Einstellhalle und einen Aussenparkplatz. Auf einem der Einstellparkplätze steht ein Auto, welches monatelang nicht benutzt wurde.
Da ich ein neues Auto kaufen möchte und ich weiss, dass ganz sicher ein Parkplatz in der Einstellhalle frei wird, möchte ich den Vermieter nochmals auf die Situation ansprechen. Nun möchte ich wissen, ob es eine Regelung gibt, ob zum Beispiel Mieter der Liegenschaft einen "Vorzug" gegenüber "externen" Personen besteht oder nicht. Oder kann der Vermieter den frei werdenden Parkplatz reservieren für die Wohnung, welche frei wird?
Alle Parteien in unserer Immobilie haben zwei Parkplätze bis auf unsere Wohnung. Und ich finde es nicht fair, dass "externe" Personen bei uns parkieren dürfen und ich stelle mein Auto draussen auf meinen Parkplatz und habe schon mehrere Schäden von den spielenden Kindern aus der Nachbarschaft. Deswegen möchte ich gerne wissen, ob dies irgendwo geregelt ist oder nicht.
Es würde mich freuen, wenn hierzu jemand mehr weiss und dementsprechend eine Antwort weiss.
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe und einen schönen Tag.
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