Habe leider keine Ahnung.Ich Arbeite 50% im Gartenbau: mit Lohn Halber IV Rente und PK Rente habe ich ende Monat variiert Ca:3500.- EL sind sind beantragt aber glaube nicht wirklich ,das ich was bekomme zu lange bin ich schon am Kämpfen mit Behörden usw.Ich 45 Jahre CH bin Geschieden habe 2 Kinder die mich min jedes 2 Wochenende besuchen.Nun möchte meine Mutter 70 Jahre ihr kleines reihen Einfamilienhaus verkaufen in dem Sie Wohnt. Mein Bruder und mein Vater sind schon verstorben.Meine Mutter möchte sich mit dem Verkauf eine kleine Wohnung Kaufen mit dem Geld das sie von dem Hausverkauf bekommt und sie oder Wir sind uns am überlegen ob es möglich ist das Sie auch mir eine kleine Wohnung kauft (oder ich mir eine kleine Wohnung kaufe mit dem Geld (wenn mann so will vorgezogener Erbanteil Schenkung wie auch immer.Ich habe bei meinem einkommen nur beschränktes Budget von ca Max:900-300 SFr und das währe in der Preislage der Wohnung was mich die Monatlichen Hypothekar schuld Kosten wurde .1050.- Monatlich. Für eine kleine 3 1/2 Zimmer Wohnung in Basel (Wer den Mietwohnung Markt kennt weiss wie schwierig es ist .) Bei einem Kauf von 2 Kleinen Wohnungen In einem MFH Im gleichen Haus wie meine Mutter. Könnte ich mich um Sie kümmern meine Kinder könnten ihr Großmutter regelmässig sehen .Meine Mutter könnte auch meine Kinder mal Hüten wenn es für mich nötig währe und ich hätte eine Würdevolle kleine Wohnung die mich gleichviel kostet wie eine kleine Mietwohnung:Was meint ihr wurde das gehen was müssten wir oder Ich beachten usw?
Wohnung Kauf durch Mutter- trotz.IV (Halbe Rente) und kleine PK Rente
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Auf jeden Fall finde ich dies eine gute Idee! Ich an Deiner Stelle würde Deiner Mutter auf jeden Fall helfen, das Haus zu verkaufen. Und ich denke, sie wird Dir einen Anteil davon geben, damit Du Dir eine Eigentumswohnung leisten kann.
Als mein Vater starb, hat meine Mutter auch ein grosses 6-Zimmer-Haus verkauft und den 3 Kindern einen Teil davon gegeben. Sie nahm sich dann eine kleine Mietwohnung, musste aber nach 5 Jahren in ein Pflege- und Altersheim ziehen, da sie Mühe hatte mit Treppensteigen und sich zu versorgen (94 Jahre alt). So war sie auch durch den Hausverkauf in der Lage, das nicht gerade billige Altersheim sich leisten zu können. -
Habe leider keine Ahnung.Ich Arbeite 50% im Gartenbau: mit Lohn Halber IV Rente und PK Rente habe ich ende Monat variiert Ca:3500.- EL sind sind beantragt aber glaube nicht wirklich ,das ich was bekomme zu lange bin ich schon am Kämpfen mit Behörden usw.
Woher wollen Sie wissen, dass Sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) haben werden?
Für die Frage, ob bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen zwei Drittel Ihres tatsächlichen (Netto-)Erwerbseinkünfte abzüglich eines Freibetrags als Einnahme angerechnet werden oder ob ein zwei Drittel eines höheren hypothetischen (Netto-)Erwerbseinkommens abzüglich eines Freibetrags als Einnahme angerechnet werden, das Sie erzielen könnten, wenn Sie eine andere höher bezahlte Stelle finden würden, ist Ihr Invaliditätsgrad in Prozent entscheidend. Auf der Verfügung, mit der Ihnen die Invalidenrente der IV zugesprochen wurde bzw. den sonstigen Beilagen, welche Sie von der IV erhalten haben, steht der Invaliditätsgrad in Prozent.
Selbst wenn Ihnen ein höheres hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet wird, welches höher als Ihr tatsächliches Erwerbseinkommens ist, können Sie dies verhindern indem Sie jeden Monat mit 10 bis 12 erfolglosen Bewerbungen nachweisen, dass Sie keine höher bezahlte Stelle finden. Bewahren Sie als Beweis Ausdrucke oder Kopien der Stellenanzeigen und der Bewerbungsbriefe, Bewerbungs-E-Mails und der Absagebriefe der Arbeitgeber auf und reichen Sie diese bei der für die Ergänzungsleistungen zuständigen Stelle ein.
Sie sollten dem Sozialversicherungsträger, bei dem Sie den Antrag auf Ergänzungsleistungen eingereicht haben mitteilen, dass Sie von Ihrer Frau geschieden sind und ihre beiden Kinder bei beiden Elternteilen leben und deshalb die Randziffern 3144.01 bis 3144.06 der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV zu beachten sind. Dann werden für Ihre Wohnung höhere Mietkosten finanziert.
Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELG):
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20051695/index.html
Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (ELV):
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html
Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (WEL):
http://www.bsv.admin.ch/vollzu…1638/lang:deu/category:59
Nun möchte meine Mutter 70 Jahre ihr kleines reihen Einfamilienhaus verkaufen in dem Sie Wohnt. Mein Bruder und mein Vater sind schon verstorben. Meine Mutter möchte sich mit dem Verkauf eine kleine Wohnung Kaufen mit dem Geld das sie von dem Hausverkauf bekommt und sie oder Wir sind uns am überlegen ob es möglich ist das Sie auch mir eine kleine Wohnung kauft (oder ich mir eine kleine Wohnung kaufe mit dem Geld (wenn mann so will vorgezogener Erbanteil Schenkung wie auch immer.Ich habe bei meinem einkommen nur beschränktes Budget von ca Max:900-300 SFr und das währe in der Preislage der Wohnung was mich die Monatlichen Hypothekar schuld Kosten wurde .1050.- Monatlich. Für eine kleine 3 1/2 Zimmer Wohnung in Basel (Wer den Mietwohnung Markt kennt weiss wie schwierig es ist .) Bei einem Kauf von 2 Kleinen Wohnungen In einem MFH Im gleichen Haus wie meine Mutter. Könnte ich mich um Sie kümmern meine Kinder könnten ihr Großmutter regelmässig sehen .Meine Mutter könnte auch meine Kinder mal Hüten wenn es für mich nötig währe und ich hätte eine Würdevolle kleine Wohnung die mich gleichviel kostet wie eine kleine Mietwohnung:Was meint ihr wurde das gehen was müssten wir oder Ich beachten usw?
Wenn Ihnen Ihre Mutter eine Wohnung oder einen grösseren Geldbetrag schenkt, kann dies bewirken, dass Sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV mehr haben werden. Denn bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ELG bei einer alleinstehenden Person ein Fünfzehntel des Reinvermögens, soweit es 37'500 Franken übersteigt angerechnet. Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen (Artikel 9 Absatz 1 ELG). Die anerkannten Ausgaben sind in Artikel 10 ELG aufgeführt und die anrechenbaren Einnahmen sind in Artikel 11 ELG aufgeführt.
Ich glaube nicht, dass Ihnen eine Bank bei ihrem geringen Erwerbseinkommen und Ihrer teilweisen Invalidität einen Hypothekarkredit gewähren würde. Ich rate Ihnen und Ihrer Mutter Ihnen nichts zu schenken bevor nicht über Ihren Antrag auf Ergänzungsleistungen entschieden wurde und genau abzuklären, welchen Einfluss eines Schenkung auf die Höhe Ihres Anspruchs auf Ergänzungsleistungen haben würde. Eine andere Variante wäre, dass Ihre Mutter zwei Wohnungen kauft und beide Wohnungen Ihrer Mutter gehören und Ihre Mutter Ihnen eine der beiden Wohnungen vermietet und Sie Ihrer Mutter eine Miete und Nebenkosten für die Wohnung bezahlen. Denn bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen wird der Mietzins einer Wohnung und die Nebenkosten bis zu einem jährlichen Maximalbetrag als anerkannte Ausgabe anerkannt.