Da ich letzte Woche eine teure Begegnung mit den deutschen Zoll hatte möchte ich Personen warnen, die wie ich ab und an etwas an eine deutsche Lieferadresse senden lassen und manchmal auch etwas davon zurück schicken.
Ich hatte einen etwas teureren Artikel bestellt und wollte diesen zurückschicken. Da ich die Rücksendeadresse zuhause ausdrucken musste ging ich ein paar Tage später mit der Rücksendung zur deutschen Post und wurde dort vor der Türe vom deutschen Zoll angehalten. Der Artikel war über der Freigrenze von 300 Euro und ich musste die doppelten deutsche MWST plus Einfuhrzoll bezahlen da ich den Artikel bei der Einreise nicht angegeben hatte. Falls ich nicht sofort bezahlt hätte, wäre ein Strafverfahren gegen mich eröffnet worden. Hätte ich den Artikel bei der Einreise angegeben hätte ich zwar ebenfalls die MWST und Einfuhrzoll bezahlen müssen, dann jedoch nur 1x.
Leider zählte nicht, dass ich den Artikel in Deutschland erworben hatte und deshalb bereits die deutsche MWST darauf bezahlt hatte. Im Gegenteil, die MWST und der Zoll wurden auf dem Betrag inkl. der deutschen MWST erhoben. Durch die Ausfuhr in die Schweiz um die Etikette zu drucken wurde gemäss Aussage das Ursprungsland gewechselt und der Artikel für die Rücksendung nach Deutschland importiert.
Da ich den Artikel zurück gesendet habe bleibt mir ausser den Spesen von über 100 Euro nur noch das Gefühl, dass hier nach einer Geldquelle gesucht wurde. Mit gesundem Menschenverstand hat dies auf jeden Fall nichts zu tun....
Also Achtung, falls Sie bei Ihrem nächsten Besuch Waren über dieser Freigrenze bei sich haben. Ich möchte mir gar nicht ausrechnen wieviel ich bezahlt hätte, wenn ich meine schweizer Pakete nicht vorher noch spontan zur Post gebracht sondern wie geplant erst nach meinem Abstecher nach Deutschland aufgegeben hätte.
Achtung bei Rücksendung von teureren Waren von einem deutschen Postamt
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Hallo
Eigentlich klar, dass die Ware hätte in D bleiben müssen, denn das mit dem Grenzübertritt kann schon heikel sein.
Allerdings hätten die Zollbeamten schon beweisen müssen, dass der Warenwert über der Freigrenze liegt. Je nach Ware war der Artikel ja nicht mehr neu, da bereits ausgepackt und benutzt. Hatten die Herren denn einen Beweis, dass Du die Ware wieder reimpostiert hast ? Als Schweizer ist es Dir ja erlaubt bei er D Post ein Paket aufzugeben. -
Ich bin mir sicher, es gibt legale und illegale Mafia Strukturen. Welche mir mehr Schaden zufügt, darüber bin ich mir nicht so sicher.
Voll & Geil -
Danke für die Warnung, aber ich hätte es auch drauf ankommen lassen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hättest, dann sowieso. -
Dasselbe ist mir auch schon passiert mit Garantierücksendungen.
Mir wurde vom D Zoll gedroht, bei nicht sofortiger Bezahlung des Bussen Vorschusses, dass das Auto beschlagnahmt wird.
Auf Postämter in Grenznähe hat man besonderes Augenmerk wie mir die Grenzwächter erklärten und sie erwischen im Tag min. 2 Schweizer.
Der etwas günstigere Preis hat bei Rück- und Garantiesendungen seine Schattenseiten. Davon berichten die Medien nie.