Hypothek bei Erbteilung

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hallo zämä,

    Meine Schwester und ich bilden einen Erbengemeinschaft. Der Nachlass beinhaltet eine Liegenschaft. Das Haus hat einen Verkehrswert von 800'000 Fr und ist mit einer Hypothek von 200'000 Fr belastet. Wir sind unsicher, wie bei der Erbteilung die Hypothek zu berücksichtigen ist. Ich bin interessiert das Haus zu übernehmen und würde meine Schwester entsprechend auszahlen. Ist in diesem Fall die Hälfte der Hypothek von ihrem Anteil abzuziehen?

    Sprich: Ist die folgende Berechnung korrekt oder machen wir einen Überlegungsfehler?

    Verkehrswert Haus - Hypothek = Vermögen Haus : 2 = Vermögen pro Person

    800'000 - 200'000 = 600'000 :2 = 300'000 pro Person

    Anteil Schwester:

    Vermögen pro Person - 50% der Hypothek = Anteil meiner Schwester

    300'000 - 100'000 = 200'000

    Mein Anteil mit der Annahme, dass ich die Hypothek übernehme:

    Vermögen pro Person + Gutschrift 50% der Hypothek meiner Schwester - Übernahme 100% der Hypothek = Mein Anteil

    300'000 + 100'000 - 200'000 = 200'000

    Besten Dank für eure Unterstützung.

  • Hallo

    Ihre Rechnung ist nicht korrekt. Die Erbmasse besteht aus dem Wert von allem was vererbt wird. Das heisst, dass Sie Vermögen wie auch Schulden erben. Die Rechnung ist ganz einfach, Vermögen minus Schulden : 2. Das heisst jeder bekommt 300'000Fr.-.

    Ihre Schwester hat also ein Anrecht auf 300'000Fr.- wie Sie auch. Um der alleinige Besitzer der Liegenschaft zu werden, müssen Sie Ihr diesen Betrag auszahlen, oder eine Vereinbarung diesbezüglich treffen.

    Freundliche Grüsse