Hallo zusammen. Ich hoffe jemand kann mir Helfen oder Tipps geben.
Ich kaufte vor 2 wochen ein auto, opel vectra b i500 V6, anstatt 1500sfr runtergehandelt auf 1000sfr.
Im Inserat Stand gepflegt service gemacht.
Mängel: nur ABS Sensor.
Auch auf mehrere schriftliche anfragen ob wirklich nur der Sensor defekt ist, hies es ja.
kein Unfall Kein Rost, Alles Original.
Der Verkauf lief ohne Vertrag und meinerseits mit kaufzeuge den ich dabei hatte.
Also gilt die Gewährleistungs Garantie.
Es Stellte sich nach der Achsvermessung heraus, dass der vorderachskörper verzogen ist und deshalb dss FZ so extrem nach rechts zieht!
dieser müsste ersezt werden.
Abs Sensor ist ok, es muss dass Abs Stg und hydroblock gewechselt werden.
Falsche Reifen auf nicht eingetragenen Felgen die Defekt sind... 32 Auswuchtgewichte hat eine Felge dran!
Die sahen nur exakt gleich aus, deshslb bemerkte ich es nicht direkt.
Esd und Msd muss ersezt werden.
Unterboden und beide längsträger haben viel rost!
Motordichtung undicht. leichter ölverlust!
Der verkäufer behauptet es sei alles ok gewesen warum ich jezt noch mit solchen mängel komme. er will das FZ nicht zurücknehmen
und hat die kommunikatiom abgebrochem.
Rechtsschutz eingeschaltet. wiederwillig nahmen sie den fall auf.
Ich bekam gester einen brief worauf Sie mir einen Prozessaufkauf anbieten, da dass FZ einen geringen wert hat! ok aber es sind nur 600sfr,
die Sie bezahlen möchten aus eigener tasche.
Habe durch den Betrug um den es sich handelt aber grössere kosten gehabt!
Autokauf 1000.-
Reisekosten beim Autokauf 100.- Parkplatzkosten pro Monat für 80.-
Motorwäsche für 150.- Achsvermessung für 170.-
STVA kosten. FZ Ausweis 30.- wechselschildkosten 74.-
Auto Entsorgung beim Schrotthändler würde auch noch 200.- kosten!!!
Also mit den 600.- abfindung komme ich da nur mit grossem verlust raus, was ich gar nicht fair finde!
Eine Reperatur aller Mängel kostet auch um die 4 bis 5000.-
Also ein wirtschaftlicher totalschaden. bei 280000 km Laufleistung
Sollte ich mich dagegen wehren und mehr Geld vom Rechtsschutz vordern mit einer Auflistung det Kosten?
Mein DAS Rechtsschutz schreibt ich häbe geringen erfolg vor Gericht und es könnte für mich teuer werden.
Das ist doch eine ausrede weil die keinen Anwalt zahlen wollen wegen 1800.- forderung meinerseits?
Sind doch tolle Schweizer Gesetze wen nicht mal dein Rechtsschutz dir richtig Helfen will!
Es sind hslt nicht alle so reich und können sich einen Masserati leisten...
Privat Auto kauf. Verkäufer verschwieg unfall und diverse schäden
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Die Rechtsschutz hat hier das Problem, dass Ihnen nach Gesetz nicht nur der Kaufpreis, sondern auch ihre weiteren Aufwendungen gemaess Aufstellung geschuldet waeren. Der Keuferschutz endet bei der Juxtiz aber fuer einen Konsumenten fast immer hoechstens beim Kaufpreis. Wenn immer moeglich wird goar nix zugesprochen.
Ich hatte mal gar bei einer bekannten Garage eine Occasion gar fuer viele Riesen gekauft. In den muendlichen Verhandlungen wurde ein Jahr "Vollgarantie" versprochen. Vorgelegt wurde ein Vertrag mit "ein Jahr Garantie auf Motor und Getriebe" und im Kleingedruckten "muendliche Abreden sind nur bindend, wenn sie schriftlich bestaetigt sind". Als ich auf den Kauf verzichten wollte, wurde alles gestrichen und somit galten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Fahrzeug wies verschiedene Maengel auf, die ich - abgesehen von einem defekten Radion - nicht mehr in Erinnerung habe. Ich habe das Fz ein paar mal zur Reparatur gebracht und jedes Mal unrepariert zurueckbekommen. Als ich die Schnauze voll hatte, liess ich die Reparatur bei einem Markenvertreter ausfuehren. Die Rechnung belief sich auf ungefaehr einen Riesen, wovon 300 Franken fuer den Radio.
Der Verkeufer weigerte sich, die Rechnung zu bezahlen. Betreibung und vor den Zivileinzelrichter. Dort gestand der Verkeufer den defekten Radio und bestrtt alle weiteren Mengel. Wenn ich den Einzelrichter richtig verstand, haette ich vor der Reparatur den Karren begutachten lassen sollen. Die detaillierte Rechnung eines Markenvertreters reichte nicht! Fuer den Radio wurden mir 300 Fraenkli zugesprochen. Im uebrigen wurde die Klage abgewiesen. Die 300 Fraenkli reichten damals gerade noch, die mir als vorwiegen Unterlegenen aufgehalsten Verfahrenskosten zu decken. Der Verkeufer und der Richter schienen sich gut zu kennen und an solche "Deals" gewoehnt zu sein.Rechtsschutzversicherungen duerfen bei der Abschaetzung der Prozessrisiken durchaus die ueblichen, absichtlichen "Erreurs" du Juge mitberuecksichtigen. Dass sie nur 600 und nicht 1000 bietet ist zwar schofel, aber angesichts der gesetzwidrigen Juxtizpraxis nicht unrealistisch. Das Kleingedruckte gibt ihnen meines Wissens das Recht, eine hoehere Forderung selber und auf eigenes Risiko durchzusetzen. Wobei die Rechtsschutz nur blechen muessTe, wenn Sie ein wesentliches (Willkuerermessenssache) erreichen. Sie riskieren ganz abzuschiffen und duerfen im guenstigsten Fall auf eine entschaedigungslose Wandelung = einen Tausender hoffen. Ihr Zeitaufwand als Konsument wird grundsaetzlich nicht entschaedigt.
In einem Rechtsstaat koennten sie eine Betrugsanzeige erstatten, welche an die Hand genommen statt abgewimmelt wuerde. Und adhaesionsweise wenigstens alle belegten Barauslagen durch den Betrueger erstatten lassen. In der Schweiz wird Betrug bestraft, wenn sich ein Profi von einem Konsumenten mit einer einzigen plumpen Luege legen laesst. Aber ein Verkeufer - ob Profi oder Amateur - darf luegen wie er will, solange er nicht auf eine Urkundenfaelschung begeht oder an Zaehlern dreht....
Ob Sie uDU die 600 annehmen wollen, und den restlichen Schaden als Leergeld ueber den "Rechts"staat abschreiben wollen. Oder sich fuer sehr wahrscheinlich hoechstens 400 Franken mehr eine weitere Auseinandersetzung mit dem Betrueger und "Ihrer" Rechtsschutzversicherung mit unabsehbaren Kostenfolgen vor allem fuer Sie als Opfer riskieren wollen, muessen Sie selber entscheiden.... -
andreas.fischer
Ja was erwartest du den bei einem Auto für 1000.- und mit 280'000km Laufleistung????
Und wenn man eh wenig Geld hat kauft man sich sicher nicht eine solche Karre die hohe Unterhaltskosten hat sondern etwas kleineres. Hast du das Auto vor dem Kauf nicht angeschaut? Keine Probefahrt gemacht? Alle Fehler die du beschreibst wären so erkennbar gewesen. -
andreas.fischer
Ja was erwartest du den bei einem Auto für 1000.- und mit 280'000km Laufleistung????
Und wenn man eh wenig Geld hat kauft man sich sicher nicht eine solche Karre die hohe Unterhaltskosten hat sondern etwas kleineres. Hast du das Auto vor dem Kauf nicht angeschaut? Keine Probefahrt gemacht? Alle Fehler die du beschreibst wären so erkennbar gewesen.
So eine dumme Antwort hätte man sich sparen und können und wie dein Name schon sagt, besser einen Kafee trinken
Spielt der Preis bei einem Betrug (arglistig täuschung) eine Rolle? erst ab 20000 fr ernst zunehmen?!
es gibt auch i500 im tutti anibis etc für 1000fr mit 180000km was ist den bei diesen alles defekt wen ich bei 280000km solche schäden sollte akzeptieren! überlege doch nochmals genau was du geschrieben hast kafee trinkerselbst ein parkrämpler zält als unfall und muss beim verkauf angegeben werden. hmm verbogener vorderachskörper braucht aber wohl 10x krafteinwirkung... wurdest du ein solches auto als unfallfrei verkaufen mit gutem gewissen?
Die reperaturen in der schweiz übersteigt locker 6000fr...
die entsorgung kostet mich 200.- das soll gesetzeskonform sein?
Ich besitze den gleichen wagen schon in top zustand. deshalb als 2t wagen gar nicht schlecht.
Im dunkel soll ich defekte Felgen erkenn mit falscher BBS RX nummer? optisch exakt gleich..leider bringt das nichts!
auch ein verbogene vorderachskörper soll man ohne messebühne erkennen? lach... dan wen der Verkäufer noch behaupted es sei nur die spur neu einzustellen. Ich vertraute seinen aussagen.
Unterboden Rost ohne bühne soll man sehen? im dunkel.. die sonne gieng leider schon um 20 nach 4 uhr unter.
abs sensor soll ich unterscheiden können oder obs doch der abs hydroblock ist mit de STG was getauscht werden muss! dies ohne OPCOM und Fehlerspeicher auslesen.. klar es kann jeder Telepatisch das STG auslesen.. auch hätzte ich bemerken sollen das der reiffen nur knapp 24h die luft hält durch eine defekte Felge.. die 34 auswuchtgewichte sah ich erst 2 tage später! -
@Fischer - bingo!
Wenn eine Putzfrau eine Gaeng von Versicherungsjuristen und Versicherungs"medizinern", denen ihre saemtlichen Vorakten ausgeliefert sind, und die ein paar Mal nackt unter Schweinwerferlicht und mit Diagnosegeraeten aller Unart durch und durch untersucht wurde, mit einer einzigen plumpen Luege ueber den Grad ihrer Erwerbsaehigkeit "teuscht", dieser Luege ueberfuehrt wird, so wird sie wegen "Betruges" verurteilt. Wird gar ein ganz unbedarfter Konsument (zB eine atechnische Abscheiderin, die sich mit ihrem ersten Aliment eine Rostlaube kauft), mit Verschweigen von bekannten Maengeln und vielen Luegen ueber die Laufleistung und andere wesentliche Eigenschaften des Kaufobjektes fuer Schrott um viele Tausender abgewuchert, wird nicht nur die Strafjuxtiz ihre Arbeit verweigern, man laesst sie auch zivil"rechtlich" abschiffen.
Soviel zur neofeudalen "Gleichheit".... -
andreas.fischer
Hör doch auf zu jammern, du hast beim Kauf gravierende Fehler gemacht und willst es nicht einsehen. Wenn man kein Geld hat dann sollte man auch kein Auto kaufen und zuerst etwas sparen um sich dann später ein vernünftiges Auto kaufen. Solche Typen wie du anscheinend einer bist kenne ich auch, zuerst auf Teufel komm raus heruntermärten und danach den 5er und das vergoldete Weggi wollen. Einsicht ist der beste Weg zur Heilung! -
andreas.fischer
.......nebenbei gesagt hättest du ja von den 500.- die du den Verkäufer herunter gehandelt hast ja rasch beim TCS einen Test für 150.- machen können dann müsstest du jetzt nicht verzweifelt nach einem Schuldigen für deine eigenen Fehler (Kein Kaufvertrag, keine Kontrolle durch TCS u.s.w.) suchen. Bin mir sicher auch auf diese "Vorwürfe" hast du wieder eine ganze Reihe Ausreden. -
andreas.fischer
.......nebenbei gesagt hättest du ja von den 500.- die du den Verkäufer herunter gehandelt hast ja rasch beim TCS einen Test für 150.- machen können dann müsstest du jetzt nicht verzweifelt nach einem Schuldigen für deine eigenen Fehler (Kein Kaufvertrag, keine Kontrolle durch TCS u.s.w.) suchen. Bin mir sicher auch auf diese "Vorwürfe" hast du wieder eine ganze Reihe Ausreden.
ausreden??lach...tcs am abend ? der verkauf musste gemacht werden da es freitag abend war und am montag währe die zulassung abgelauffen also musster ich vorher kauffen, den danach währe es nur mit U nummer oder anhänger gegangen das FZ zu bewegen!
Mein Fehler? na klar wie gesagt... du hast ja wohl ne Glaskugel in der Birne und weisst alles!!!
Warum zur Hölle willst du mir Vorwürfe machen?!
Arglistige Täuschung ist es laut Gesezt und dafür kann ich ihn auch Anzeigen. Basta fertig. Es gibt genug vergleichsurteile die jemand dafür belangten
Soooo wie du dich hier preisgibts, schliesse ich daraus, dass auch du so ein Betrüger bist und schon solche Probleme mit Käufern hattest!
Bye und Tschau
Hast du sonst keine Probleme im Leben dass du solche dumme Unterhaltungen anzettelst.. -
ausreden??lach...tcs am abend ? der verkauf musste gemacht werden da es freitag abend war und am montag währe die zulassung abgelauffen also musster ich vorher kauffen, den danach währe es nur mit U nummer oder anhänger gegangen das FZ zu bewegen!
Mein Fehler? na klar wie gesagt... du hast ja wohl ne Glaskugel in der Birne und weisst alles!!!
Warum zur Hölle willst du mir Vorwürfe machen?!
Arglistige Täuschung ist es laut Gesezt und dafür kann ich ihn auch Anzeigen. Basta fertig. Es gibt genug vergleichsurteile die jemand dafür belangten
Soooo wie du dich hier preisgibts, schliesse ich daraus, dass auch du so ein Betrüger bist und schon solche Probleme mit Käufern hattest!
Bye und Tschau
Hast du sonst keine Probleme im Leben dass du solche dumme Unterhaltungen anzettelst..
Ich mach dir doch keine Vorwürfe aber es scheint so dass du auf Sachliche Begründungen reagierst wie ein Kleinkind dem man den Nuggi weggenommen hat. Wenn du dir so sicher bist dass du vor Gericht Recht bekommst warum hast du dann diesen Thread eröffnet und um Hilfe gebettelt? Mein Vorschlag wäre dann nur dass du endlich mal erwachsen wirst und die Folgen von deinem unsachgemässem Handeln wegsteckst wie ein Mann. -
Unrecht wegzustecken, statt es wenigstens oeffentlich anzuprangern, hat mit Mann sowenig zu tun, wie eine Kuh mit Baumklettern. Wenn man sieht, wie einfachste Versehen im Versicherungsunrecht von der Juxtiz zu Versicherungsbetrug hochstilisiert werden, ist dieser Fall gar krassester Betrug. Aber leider ist das Gesetz und wie es in der Schweiz selektiv gebogen und gebrochen wird, zwei Paar unterschiedliche Stiefel.
Vor der Hochzeit liess ich mich mit dem Lesen des damaligen Eherechtes verdummen, statt schlau machen. Anspruch auf Mannesalimente, gar auch fuer den Notbedarf, hatten nur an der Scheidung (ganz) schuldlose Frauen. Insbesondere wenn es darum ging, nicht nur das vom Mann schon erkrampfte Vermoegen zu verteilen, sondern gar auch sein kuenftiges Lohn- und Renteneinkommen. Das Erwachen bei der Scheidung war boes. Die gesetzwidrige Schlampenalimentierung war von der Juxtiz schon Jahrzehnte vor der entsprechenden Gesetzesaenderung vom Bundesgericht mit Gesetzesbruch und Uebergriff in die Zustaendigkeit der gesetzgebenden Gewalt eingefuehrt worden. Und das gar mit auch lengst rechtskraeftigen Scheidungsurteilen nachtraeglich angebastelten Teuerungsausgleichsklauseln ohne gesetzliche Grundlage. Das nach 1971 eingefuehrte neue Eheunrecht hatte nicht mehr die geringste Aehnlichkeit mit dem Alten. Aber es war fast genauso, wie das Bundesgericht die Zahlsklaverei auch fuer Abscheider von Schlampen eigenmaechtig gebastelt hatte.
Wer wissen will, ob er recht hat, kann ruhig weiter die Gesetze lesen. Wer aber wissen will, ob auch er die nur sehr selektive Chance hat, vor Gericht auch Recht zu bekommen, muss die einschlaegigen rechtsbeugenden und -brechenden Leitentscheide des Bundesgerichtes studieren.... -
Langsam wird es kompliziert!
Aber ich fand Ihre Idee gut einen Kaufzeugen mitzunehmen, bloss frage ich mich wozu? Denn einer alleine kann nicht so dumm sein, im Dunkeln ein altes Auto kaufen, nichts sehen, und keinen Vertrag machen.
Schon die Herabsetzung des Preises um einen Drittel, hätte jeden stutzig machen müssen, wo gibt es das schon
!
Sie schreiben aber, dass der Verkäufer auf jede schriftliche Anfrage ob nur der Sensor kaputt sei mit JA antwortete. Haben Sie diese schriftlichen Anfragen, und vor allem die schriftlichen Zusagen des Verkäufers noch? Das würde eventuell helfen.
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Aber nachdem Sie schon vorher schriftlichen Kontakt hatten, WARUM wurde denn das Auto am letzten Tag bei Dunkelheit angeschaut und gekauft???
Im schlechtesten Fall müssen Sie jedoch die Fr. 600.- Ihrer Rechtschutzversicherung annehmen, und den restlichen Verlust als Lehrgeld abbuchen.
Und zu den Schweizer Gesetzen die Sie angreifen.Gegen Dummheit hilft das beste Gesetz nichts. Auch ein Schulzwang ist gesetzlich geregelt, einen Lernzwang hingegen nicht, denn gegen den hätten Sie aber, wenn ich Ihren Text so lese öfters verstossen, -
Ich stimme EB zu, dass bei der selektiv raffinierteste Betrueger beguenstigenden Strafjuxtiz und der gesetzesbruechigen Ziviljuxtiz, die 600 Fraenkli der Rechtsschutzversicherung zu kassieren waeren, statt auf dem ganzen Schaden von inzwischen weit ueber 1000 Franken fuer den Barschaden, geschweige denn den Zeitaufwand nicht nur sitzenzubleiben. Sondern vielen weiteren dazuzuheufen. Was sie noch versuchen koennten waere eine schriftliche Strafanzeige wegen Betruges direkt an die Staatsanwaltschaft (die Polizei wuerde sich wahrscheinlin von vorneherein weigern, aktiv zu werden). Nach den von ihnen beschriebenen Umstaenden musste der betruegerische Verkeufer wissen, dass es ihnen vor der Uebernahme der Ruine nicht mehr moeglich sein wuerde, den Karren bei Tageslicht zu pruefen oder gar vom ausser Buerozeit abwesenden TCS pruefen zu lassen. Laut Bundesgericht werden sonst abgewimmelte Betrugsvorwuerfe anerkannt, wenn der Betrueger wusste, dass es dem Opfer nicht moeglich sein wuerde, seine aktiven oder passiven Luegen rechtzeitig zu entlarven. Die Abwimmlungs (Nichtanhandnahme-) verfuegungen der StA sind zwar in der Regel gebuehrennpflichtig; aber meistens wird darauf verzichtet, wenn der gesetzliche Tatbstand erfuellt sein koennte, und die Abwimmlung mit anderen Vorwaenden begruendet wird.
Eine Versicherung zahlte einem Betrueger eine Lebensversicherung aus. Dieser oder gar (auch) die Versicherung hatten dabei wahrscheinlich gar auch Urkunden gefaelscht. Als die Berechtigte bei Faelligkeit die Versicherungssumme einforderte, wurde ihr beschieden, der Rueckkaufswert sei bereits vor mehr als 10 Jahren einem "Bevollmaechtigten" ausgeworfen worden. Und das Dossier (das zwar noch vorhanden sei, aber die Vorlage verweigert werde) muesse nur 10 Jahre nach der Auszahlung aufbewahrt werden. Auch wenn die Polizze ohne Rueckkauf erst spaeter faellig werde! Die Staatsanwaltschaft nahm die Betrugsanzeige nicht an die Hand, anstatt die Beweise zu beschlagnahmen.
Merkwuerdigerweise konten viele Lebensversicherungen aufgrund Drucks der dafuer aus interessierten Kreis mit einem Preisgeld von 10 000 Franken belohnten FDP-Ombudsfrau, deren Polizzen in den Vierzigerjahren vom oertlich zustaendigen Staat eingezogen und kassiert worden waren, nach mehr als 50 Jahren - wahrscheinlich aufgezinst und aufgewertet, ohne Abzug des gesetzlchen Kriegslastenausgleichs von 80 Prozent - ein zweites Mal an die laut Polizze Berechtigten ausgeworfen werden....