Arbeitszeugnis in der Probezeit

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  • Hallo zusammen,

    ich habe bei meinem ehemaligen Arbeitgeber, bei dem ich nur 2 Monate gearbeitet habe, ein Arbeitzeugnis angefordert und folgendes als Antwort bekommen:

    Bei einem Austritt während der Probezeit, ist es uns nicht möglich eine qualifizierte Aussage zu machen.

    Aus diesem Grund gibt es kein Zeugnis.


    Stimmt diese Aussage der Personalleiterin ?

    Viele Grüße,

    Observer2000

  • Hallo Observer2000

    Nach zwei Monaten kann auch aus meiner Sicht kein Vollzeugnis ausgestellt werden. Ich empfehle dir, ein Teilzeugnis/Arbeitsbestätigung zu verlangen.

    gemäss Gesetz (Art. 330a OR) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber jederzeit ein Zeugnis verlangen.

    Das Zeugnis kann während des Arbeitsverhältnisses als Zwischenzeugnis oder erst bei Beendigung der Arbeit als Schlusszeugnis ausgestellt werden.

    Die Verjährungsfrist beträgt 10 Jahre und läuft ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses..

    Es wird zwischen Vollzeugnis und Teilzeugnis bzw. Arbeitsbestätigung unterschieden.

    Das Vollzeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR) gibt Auskunft über:

    die Art und die Dauer des Arbeitsverhältnisses

    die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers

    Das Teilzeugnis bzw. die Arbeitsbestätigung beschränkt sich hingegen auf Angaben über die Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses (Art. 330a Abs. 2 OR).