Hallo ..
Kurz zu meiner Geschichte
Im Februar 2016 lernte ich meinen noch Ehemann kennen und wurde schwanger von ihm. Schnell war klar, dass wir heiraten werden damit er hierhin ziehen kann ( er kommt aus einem Drittstaat). Alles erledigt, Im September war er hier. Anfang Oktober haben wir geheiratet und ende Oktober ist meine kleine Maus zur Welt gekommen. Und nach der Heirat fing es an.. Er hatte kaum bis schliesslich kein Interesse mehr, war oft aggressiv, von Beleidigungen bis zum schubsen war alles dabei. Auch die Polizei hab ich bereits einmal gerufen nach unserem letzten heftiger Streit, damit sie ihm die Schlüssel abnehmen. Für mich steht ganz klar fest- das alles war geplant um hier eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Eheschutz habe ich bereits eingereicht und auch dem Migrationsamt einen Brief geschrieben..
Nun zu meiner Frage/ Fragen
Was meint ihr, wie stehen die Chancen, dass wir sxhnell geschieden werden, waren ja bis zum Auseinanderleben nicht mal 4 Monate verheiratet.
Und meint ihr er muss zurück ins Ausland, trotz dem, dass er hier ein Kind hat?
Denn das wäre mein Ziel. Schliesslich kümmert er sich auch nicht um sie..
Wäre froh um hilfreiche Antworten..
Einen Anwalt werde ich mit sicherheit aber auch einschalten ..
Scheidung mit einem Ausländer und Kind
Dieses Forum wird bald eingestellt
Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.
Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.
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Als Vater einer Schweizerin haette er ein international garantiertes Recht auf Aufenthalt in der Schweiz zur Ausuebung seines Besuchsrechtes. Allerdings nur, wenn er dieses Recht auch ausuebt, oder ohne sein Verschulden an der Ausuebung gehindert wird. Die Schweiz futiert sich allerdings weitgehend um Familienrechte von Angehoerigen von Schweizern. Mit Kriminellen, die gar nach Verbuessung einer Freiheitsstafe nicht dem Heimatstaat ueberstellt werden, ist sie viel grosszuegiger.
Wenn Sie Kindesalimente wollen, waeren Sie besser dran, wenn er in der Schweiz bleibt. Das Gericht wuerde ihm - ob praktikabel oder nicht - ein fiktives Einkommen andichten, das fuer eine Vollbevorschussung reicht. Das wurde frueher gar auch praktiziert, wenn ein (Zahl-)vater in ein Heimatland zurueckspediert wurde, in dem er kaum seinen eigenen Lebensunterhalt, geschweige denn Geld fuer Schweizer Luxusalimente verdienen kann. Heute wird die Juxtiz diesbezueglich immer zurueckhaltender.
Ueber 3/4 der Ehen von Auslaendern mit Schweizerinnen werden "erfolg'reich geschieden; Immer mehr Auslaender halten nicht einmal mehr die fuenf Jahre bis zur Bepassung durch. In der Regel muessten Sie jedoch bei der Scheidung schon ein Jahr, oder wenn er sich der Scheidung widersetzt, zwei Jahre getrennt gelebt haben. Falls ihr Anwalt die Ehestreitigkeiten als fuer Sie unzumutbar oepgraiden kann, wird die Scheidung auch ohne Einhaltung der Trennungszeiten gewaehrt.... -
Vielen Dank für Ihre Antwort!
,,Die Schweiz futiert sich allerdings weitgehend um Familienrechte von Angehoerigen von Schweizern. Mit Kriminellen, die gar nach Verbuessung einer Freiheitsstafe nicht dem Heimatstaat ueberstellt werden, ist sie viel grosszuegiger."
- Könnten Sie mir diesen Satz erklären?
Falls er hier bleiben würde, würde ich die Alimente verlangen, die mir zustehen. Falls nicht verzichte ich auch gerne drauf. Ich bin mir sicher, dass ich auch ohne ihn ganz gut klarkomme, auch finanziell, um das Geld geht es mir also nicht .. -
Nach Verfassung und internationalen, von der Schweiz ratifizierten Abkommen, haette auch ein Schweizer Kind Anspruch auf Mutter und Vater. Sofern der Vater Ihres Kindes nicht die Sicherheit des Landes bedroht oder schwer Gewaltkriminell ist, haette er somit ein Recht auf (weitere) Anwesenheit in der Schweiz, falls er die Beziehung mit dem Kind lebt, insbesondere im Rahmen des Moeglichen das Besuchsrecht wahrnimmt, duerfte er eigentlich in der Schweiz bleiben, fliegt jedoch wahrscheinlich dennoch raus....
Unterschaetzen Sie die Kindeslast nicht. Die goldenen Fuenfzigerjahre, als Kinder noch fast gratis aufwachsen konnten, sind vorbei. Nicht (mehr) verheiratete Muetter konnten ihre Kinder noch mit dem Schluessel um den Hals sich selbst ueberlassen, ohne dass diese Opfer von Gewalt, Kindersex oder gar Kinderhandel wurden. Die (noch nicht so oft wie heute ausheusig erwerstaetigen) Frauen halfen sich gegenseitig noch a Discretion aus, statt einander fuer Reproduktionsleistungen unbezahlbare Rechnungen zu stellen. Das Siruepli fuer das Kind war im Restaurant noch gratis oder eusserst billig. Auch wenn die CVP-Humblere behauptet, 400 Fraenkli AHV-Kinderrente seien heute gar zuviel, spricht das KESBerlitheater Pflegeeltern heutzutage pro Pflegekind ueber den Gewinn aus dessen Arbeitsleistung hinaus bis weit ueber 2000 Franken und Kind pro Monat zu. Zumal es wie die Juxtiz nicht selber blechen, sondern die genetischen Eltern und die Gemeinden auspluendern. Je nach AnwaltIn und RichterIn koennen Sie vielleicht auch heute noch einige hundert Fraenkli aus der Voschusskasse sogar dann loseisen, wenn der Vater ihres Schweizer Kindes der Schweiz und damit der Moeglichkeit der Zahlung von Alimenten verwiesen wird.... -
Guten Tag
Sie schreiben, dass der Vater sich nicht um Ihre Tochter kümmert. Wenn dem wirklich so ist, kann es durchaus sein, dass er nicht in der Schweiz bleiben darf. Insbesondere, wenn er nicht über genügend eigene Mittel verfügt, um sich zu finanzieren. Könnte es aber nicht sein, dass er sich nicht kümmert, weil das Kind noch so klein ist und er nicht weiss, wie er damit umgehen soll?
Grundsätzlich liegt es im Interesse der Kinder, zu beiden Elternteilen regelmässigen Kontakt zu haben. Auch wenn die Eltern getrennt oder geschieden sind.
Dass es in Ihrer Beziehung nicht geklappt hat, bedeutet nicht, dass Ihr Mann auch ein schlechter Vater sein muss.
Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten! -
Guten Abend
Als ich mich von ihm getrennt habe, habe ich ihm gesagt er kann sein kind wnan immer er will sehen, er kommt einmal die woche für 15-20 minuten, 'macht ein paar Fotos und geht wieder. Ich kann hier natürlich nicht unsere ganze Geschichte erzählen, das würde ewig dauern, aber ich weiss, dass ihn sein Kind wirklich egal ist. Das Kind ist das 'sichere' Ticket für die Schweiz, und das wars. Natürlich wird er vor Gericht das Gegenteil sagen, und wenn er hier bleibt, zweifle ich nicht dran, dass er das Besuchsrecht einhalten wird. Was seine finanzielle Lage angeht, er arbeitet bei seiner Schwester in der Forma, fuie übrigens bald ihm übergeben wird oder vielleicht schon wurde. Sie können also den Vertrag der Situation nach anpassen, so wie es für ihn am besten ist. Ich denke damit ist er auch sicher, dass er hier bleiben wird.
Was das Besuchsrecht angeht ist auch schwierig. Ich kann und will ihn nicht mit ihr alleine lassen, sprich, dass er sie irgendwo mit hin nimmt, weil ich weiss, er wird zu seinen Schwestern gehen, und wie sie meine Tochter behandeln geht garnicht! Ebenfall habe ich aber auch immerwieder bedenken wenn er hier ist, ich bin immer im selben Zimmer und achte auf alles, weil auch er nicht weiss wie man mit einem Baby umgeht..
Ich habe auch nie Frauen verstanden, die nur weil sie Probleme in der Beziehung hatten, direkt dem Vater aus Wut sein Kind weggenommen haben- und dem Kind seinen Vater. Das Kind kann schliesslich nichts für!
Aber sowas .. Wo ich weiss, das Kind wird nur ausgenutzt dafür, dass er hier rin schönes Leben haben kann, das geht einfach garnicht ... Sie wird auch irgendwann erwachsen und wenn er dann hier den Schweizer Pass hat, und sie erwachsen ist, wird er auch nichts mehr von ihr wissen wollen! Und dann wird sie mich fragen - warum?
und somit frage ich, kann man in diesem Sinne dann wirklich von 'Kindeswohl' sprechen ... -
Ich kann hier natürlich nicht unsere ganze Geschichte erzählen, das würde ewig dauern, aber ich weiss, dass ihn sein Kind wirklich egal ist.
Wenn es auch so wäre, es muss nicht heissen das es so bleibt. Väter können oft nicht viel mit Babys anfangen, zumindest nicht in den ersten Jahren. Woher wollen Sie wissen dass sich das nicht ändert? Ob der Vater das Baby indirekt missbraucht weiss ich nicht.
Ein anderer und viel wichtigerer Punkt ist, dem Kind wird es sicher nicht egal sein wenn dieses seinen Vater nicht zu sehen bekommt. Und dafür möchten Sie kämpfen. Wofür soll das gut sein?
.... (Teile des Beitrags vom Administrator gelöscht)!
Voll & Geil -
Dieser Beitrag von Ihnen ist unglaublich unnötig.
Wenn Sie besser meinen Beitrag gelesen hätten, würden Sie wissen, dass ich nicht meine Interessen in den Vordergrund stelle, sondern die meiner Tochter. Und wenn ich sage, der Vater hat kein Interesse, dann hat der Vater - K E I N I N T E R E S S E !! Und nicht, vielleicht weiss er nicht was anzufangen mit Baby oder vielleicht das oder jenes!!! Ja und mein Kind tut mir auch leid, einen Vater zu haben, der sie dafür benutzt hat um in der Schweiz zu leben.
Aber ja genau, stimmt, i c h habe das alles geplant, wollte ein Kind für mich alleine. Meinen Sie nicht, das könnte man um e i n i g e s (!) leichter hinbekommen? Statt jemanden zu heiraten aus dem Ausland, halbes Jahr dafür kämpfen, dass er kommt, alles für ihn hier vorbereiten, Wohnung, Möbel alles, und dann nach 3 Monaten 'so tun' als ob alles scheisse wär?
Wie gesagt, wenn man überhaupt keine Ahnung hat von irendwas, dann sollte man lieber garkeine Kommentar verfassen als solchen. Denn wenn ich hier die Geschichte kurz fasse mit den wichtigsten Punkten, dann sind DAS die wichtigsten Punkte und die Geschichte verlängern mit irgendwelchen muss hier niemand! Vorallem mir zu unterstellen ich wär eine schlechte Mutter! Das wird meine Tochter schon selber entscheiden später! -
Der Typ waere in fast jedem anderen Forum der Vierten Gewalt schon laengst gesperrt und seine Beitraege entsorgt. Sie haben genau richtig reagiert. Die Sache in den richtigen Senkel gestellt, ohne mit einer auch persoenlichen Retourkutsche zu riskieren, dass anstatt der provozierende Angreifer, das sich wehrende Opfer zensuriert und mit ewiger Sperrung bedroht wird.
Zur "Sache";
Die Suche nach einem Zahlvater ging schon vor vielen Jahrzehnten viel leichter. Der kindergeile Teil einer Handarbeitslehrerinnenklasse liess die Imposanteste einen Chauffeur fuer ein Abschlussfest suchen. Als sie auf einer Kreuzung einen grossen und auch sonst gut ins Beuteschema passenden Polizisten sah, brachte sie irgendwie seinen Namen heraus (die Polizisten waren damals noch nicht angeschrieben, aber ihre Namen waren auch noch nicht geschuetzt), und liess ihm mit einer Schachtel Pralinen versuesst mitteilen, dass sie ihn gerne kennenlernen moechte. Das Interesse der Kolleginen wuchs so, dass gar ein zweiter Chauffeur benoetigt wurde, um die Damen in der Nacht ins Semi zu karren. So lud er einen Kameraden, der sich auch schon einen alten VW vom Munde abgespart hatte ein, mitzuschauffieren.
Diese Jagd gipfelte gar in zwei Hochzeiten. Beide Frauen gebaren waehrend der Ehe zwei Soehne.
Kaum war die fuenfjaehrige Frist, in der Kuckucke fuer den betrogenen Ehemann praktisch unangreifbar werden, liessen sich beide Frauen scheiden. Der eine der Ehemaenner legte sich mal in den Kofferraum ihres Autos. Und erwischte sie dann beim "Parkieren" mit ihrem Schwimmleerer. Die andere liess ihren Mann beim zweiten Kreissen mit einem Vorwand durch das Spitalpersonal nach den ersten Wehen nach Hause schicken. Und der zweite Sohn
weigert sich beharrlich, seinem "Vater" den "Grabstein" des Aerars mit seiner Blutgruppe und seinem Resusfaktor zu zeigen. Saftige Alimente fuer Kind und Kuckuck waren in solchen Faellen bombensicher, den die Juxtiz urteilte und urteilt immer noch noch dem Prinzip: "Das Kind braucht einen Vater; obs der richtige ist, interessiert uns nicht!" Die weiteren Details, bis hin zur Stockholsyndromisierung aller Kinder, spaetestens als der Dukatenesel als solcher ausgedient hatte, sind allgemein bekannt....
Die vollgeilen Argumente sind nicht ganz aus der Luft gegriffen, sondern das Ergebnis der Erfahrungen der Auspluenderung von Generationen von Zahlvaetern. Waehrend viele Drittweltfrauen mit der Frage in die Ehe gehen "Was kann ich fuer meine Familie tun?" statt "Wie kann ich den Zahlvater moeglichst schnell abservieren und bis zur Bahre abzocken?" (und die Scheidungsrate weniger als 1/4 betraegt), spielen viele Drittweltmaenner den Loverboy nur solange, bis sie den Pass oder wenigstens ein gefestigtes Aufenthaltsrecht im Sack haben (Scheidungsrate ueber 3/4).
Man muss die Situation im Leben so akzeptieren, wie sie ist, und nicht wie man sie lieber haette. Samt den selektiv menschenfeindlichen Eskapaden der gesetzwidrig urteilden Juxtiz und des Menschen und gar auch ihre Gemeinden ruinierenden statt helfenden KESBerlitheaters. Das soll jedoch nicht an Systemkritik hindern, wenn sich die Vierte Gewalt verschweigend mit anderen ins Lotterbett legt, statt die Stimmbuerger ueber die Skandale aufzuklaeren.
Ihre Tochter darf es jedoch nicht buessen, dass Sie einem Loverboy ins Netz gegangen sind. Zu sich selber duerfen Sie jede Distanz einfordern. Aber Sie bleiben gemeinsame Eltern ihrer Tochter. Sie scheinen mir nicht der Typ, der von ihrem Ex Vorschriften akzeptieren wuerde, wie Sie mit ihrer Tochter umzugehen haben. Ebensowenig braucht aber der Vater ihrer Tochter sich Vorschriften machen zu lassen, wie er das Besuchsrecht zu gestalten hat. Auf Dauer koennen Sie ihm auch nicht ein Anwesenheitsrecht ihrer selbst aufoktrieren. Nachdem er Sie missbraucht hat, ist ihre Reaktion menschlich verstaendlich. Aber die meisten Vater koennen mit Babys nicht viel mehr anfangen, als sie zu fotografieren, und ein paar Minuten "Papa dada" zu spielen. Trotz ihres Missbrauchs muessen Sie dem Vater ihrer Tochter auch bei dieser eine Chance lassen. Ab besten so, dass er sich bei ihr selber disqualifiziert, anstatt dass Sie spaeter von Tochter und Vater mit berechtigten Vorwuerfen, sie haetten die Beziehung sabotiert, eingedeckt werden koennen. Beschraenkngen des Besuchsrechtes, wenn sie nicht einvernehmlich vereinbart werden koennen, muessen von der Juxtiz oder der Verwaltung befohlen werden. Selbstverstaendlich ist es nicht nur ihr Recht, sondern auch ihre Pflicht, ihr Kind wirklich schaedigende oder gefaehrdende Missbreuche des Besuchsrechtes verhindern zu lassen.... -
Und meint ihr er muss zurück ins Ausland, trotz dem, dass er hier ein Kind hat?
Denn das wäre mein Ziel. Schliesslich kümmert er sich auch nicht um sie..
Wie schon geschrieben, eine grandiose Mutter!
@Redaktion
Danke für die Zensur! Habt es wohl nötig
Voll & Geil