Finde keinen Job im KV wegen Arbeitserfahrung

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  • Hallo Zusammen

    Ich bin 23 Jahre alt und habe eine Kaufmännische Lehre im Jahre 2014 abgeschlossen. Nach der Lehre habe ich sofort einen Job gefunden. Jedoch wurde ich nach 3 Monaten (Ende Probezeit) gekündigt weil ich mich mit einer Mitarbeiterin dauerhaft gestritten hatte, weil Sie leider bei allem was ich tat motzen musste. Ich muss gestehen, dass ich damals ein Sturkopf war und so was nicht überlegen konnte. Seit da an, finde ich wirklich keinen Job mehr im KV. Ich hatte mich danach beim RAV angemeldet und einen weiteren Job im Aussendienst mit Provisionszahlung gefunden, wo ich leider nach jedem abgeschlossenen Kundenvertrag meine Provisionszahlung mit einer "0815" Begründung nicht bekam. Danach habe da auch gekündigt, weil ich jeden Tag umsonst gearbeitet hatte.

    So, das Problem ist aber, dass egal wo ich mich auch bewerbe, ich immer den gleichen Absage-Grund erhalte. Meine Bewerbungsunterlagen sind alle professionell erstellt und mehrfach überprüft worden. Ich bewerbe mich bei jeder Firma individuell. Jedoch egal wo ich mich bewerbe, wird mir gesagt, dass Sie jemand qualifizierteren für den Job haben oder dass ich schlicht keine Erfahrung habe. Ich habe versucht mich bei Praktikumsstellen zu bewerben und auch Teilzeitstellen, wo ich jedoch immer wieder die gleiche Absage erhalten habe.

    Seit 2014 habe ich ca. 400 Bewerbungen geschrieben. Ich bin langsam am Ende und bekomme immer wieder Depressionen. Leider bringen mir Beziehungen auch nicht viel, da ich öfters über Vitamin B versucht habe und immer die gleiche Antwort auch von meinen Bekannten und Freunden erhalten habe.

    Momentan arbeite ich befristet im Detailhandel mit Stundenlohn, weil ich irgendwie meine Rechnungen begleichen muss. Ich würde sehr gerne im KV mit Fixlohn wieder Fuss fassen können, jedoch weiss ich ehrlich gesagt nicht wie. Ich hoffe, Ihr könntet mir eventuell irgendwelche hilfsreiche Tipps geben.

    Lg

  • Mir erging es ähnlich - Ausbildung, platzen der NewEconomy (wenn das Unternehmen weginsolviert ist auch der Job sense), dann Absagebegründung "fehlende Berufserfahrung". Endete dann im CallCenter, wo mich der Stress (wenn man von früh bis spät für Fehler anderer zusammengeschi....ssen wird, geht das an die Psyche) zusammen mit dem Erlebten zusammenbrechen lies.

    Kurzum: im erlernten Beruf hab ich keine Chance mehr.

    a) ...Arbeitslosigkeit gilt nicht als Berufserfahrung (selbst meine Funktion als Büroordonanz (und das gibts nur mit SEHR guten Noten!) wird nicht angerechnet)

    b) grosse Lücke

    c) kein Studium.

    Was mich an deiner Situation etwas wundert:

    du wurdest entlassen wegen Dauerzoff mit einer Mitarbeiterin... Bist du sicher, das dir da nicht im Zeugnis ein Ei gelegt wurde?

    (ich würde prioritär mal da ansetzen! Weil vieles das gut klingt und nach "altem Code" gut klingt, ist im neuen Code (glaubte jemand die Arbeitgeber würden keinen Ersatz finden?) eine Abfuhr)

    Ansonsten - wenn deine Situation es zulässt, würde ich dir dringend zu einem Studium raten... (falls noch nicht vorhanden: Matura nachdoppeln) Denn ausgerechnet im KV ist es heute so, das du bsp. als "Empfangsmitarbeiter" (mit dem Empfangs-Sachbearbeiter als Teamleader) einen Jüngling/Jungfrau der Kunst der Betriebsführung brauchst, weil du sonst nicht qualifiziert bist um Türen zu öffnen, den Telefonhörer abzuheben, oder dem Chef nen Kafi zu holen... (nein, ich übertreibe nicht! Die Anforderungen sind echt jenseits von gut und Böse) == ohne Studium hast du keine Chance auf irgendwas...

  • Wie wäre es mit einer Weiterbildung im Buchhaltungsbereich, da würde dich das RAV sicher unterstützen, falls du noch immer Anspruch hast. Falls nicht: das ist eine Weiterbildung, die dir ev. etwas bringen könnte aber auch bezahlbar und nebenberuflich wäre.

    Viel Glück.

  • Solche Weiterbildungen gibts beim RAV nicht, das wäre nämlich eine "Bevorzugung", weil "Berufstätige sich diesen Kurs selber zahlen müssen"...

    Diese faule Ausrede hört man immer vom RAV, wenn es sich um eine quantifizierbare Weiterbildung (also eine mit Abschlusszeugnis/Titel/Diplom) handelt.

    (gilt auch für bsp. solche Kurse, die Diplome nachholen die seit der Lehrreform in der Berufsschule gemacht werden; bsp. DELF, FCE, SIZ/ECDL usw... Vor der KV-Reform auf "eigenes Portemonais", nach der Reform in der Berufsschule; ein Arbeitsloser darf die Weiterbildungen machen - aber selber dafür bezahlen weil "Bevorzugung")

    Kann man nicht wissen, wenn man nie als Arbeitslos gemeldet war..



  • Solche Weiterbildungen gibts beim RAV nicht, das wäre nämlich eine "Bevorzugung", weil "Berufstätige sich diesen Kurs selber zahlen müssen"...

    Diese faule Ausrede hört man immer vom RAV, wenn es sich um eine quantifizierbare Weiterbildung (also eine mit Abschlusszeugnis/Titel/Diplom) handelt.

    (gilt auch für bsp. solche Kurse, die Diplome nachholen die seit der Lehrreform in der Berufsschule gemacht werden; bsp. DELF, FCE, SIZ/ECDL usw... Vor der KV-Reform auf "eigenes Portemonais", nach der Reform in der Berufsschule; ein Arbeitsloser darf die Weiterbildungen machen - aber selber dafür bezahlen weil "Bevorzugung")

    Eine Weiterbildung, die eine Höherstellung bewirkt darf vom RAV nicht finanziert werden. Ein KV-Angestellter kann jedoch eine Qualifikationslücke , wie z.B: Sachbearbeiter Rechnungswesen bewilligt bekommen, sofern es in diesem Bereich offene Stellen hat. Wichtig ist, dem RAV Stellenausschreibungen zu bringen, die zwar passen aber eben die eine Qualifikation fehlt. Nicht finanziert kann jedoch eine Weiterbildung, die zu einem Fachausweis etc. führt.