Guten Tag,
ich habe ein Problem mit dem Amt für Zusatzleistungen Dietikon bzw. auch mit dem Sozialamt Dietikon.
Das Amt hat urplötzlich aufgrund angeblicher anonymer Hinweise behauptet, ich wohne nicht in Dietikon, und ich würde nebenher eine Firma mit einem Umsatz von 100'000 betreiben.
Sie forderte daraufhin, dass ich für die Revision ende 2016 alle Konto-Auszüge der Jahre 2012-2016 nachzureichen habe.
Einen Teil der Auszüge konnte ich nicht aufbringen, da PostFinance diese mir zugestellt hat.
Somit verstrich die letzte Frist, die EL wurde per 01.11.2016 sistiert.
Eine Verfügung dazu gab es erst am 03.02.2017.
Das Amt liess übrigens später die Vorwürfe fallen, ich würde nicht in Dietikon wohnen, oder ich würde 100'000/Jahr verdienen.
Das Problem ist:
1. Im Rahmen einer Revision dürfen keine Unterlagen verlangt werden, um frühere mögliche Fehler zu finden. Es dürfen nur Unterlagen eingefordert werden, um die aktuelle wirtschaftliche Situation zu untersuchen.
2. Ich habe mich als Notlösung bei der Sozialhilfe angemeldet, das war am 20.Januar 2017.
Bis heute wird mein Antrag dort nicht richtig bearbeitet.
Jetzt will die Sozialhilfe plötzlich ein "detailiertes / differenziertes Arztzeugnis". Auf Nachfrage hiess es, das sei nötig, da ich ja trotz 100% IV-Rente evtl. arbeitsfähig wäre.
Daran kritisiere ich 2 Punkte:
1. Die IV-Verfügung müsste reichen. Wenn man die IV als glaubwürdig ansieht und davon ausgeht, dass diese keine Geschenke einfach so verteilt, gibt es keinen Grund, bei einer 100% IV-Rente dennoch eine gewisse Arbeitsfähigkeit anzunehmen (wieso sollte das Sozialamt das strenger als die IV beurteilen?)
2. Die Frist von 10 Tagen für die Einreichung des Zeugnises ist zu kurz. In diesen 10 Tagen sind 2 Wochenenden enthalten (dh nur 6 Arbeitstage) und die Frist ist "nicht verlängerbar" (was laut meinem Anwalt nicht stimmt).
3. Selbst wenn ich das Zeugnis liefern muss: Man kann zuerst über meinen Antrag entscheiden. Und *DANACH* fordern, dass ich ein Arztzeugnis bringen muss, da dieses nur für die Frage nach einer Beschäftigung, etc. massgeblich ist.
Dh das Zeugnis kann nur Einfluss auf Integrationsmassnahmen haben bzw. auf Jobsuche, und nicht auf die Frage, ob ich grundsätzlich unterstützungsbeerechtigt wäre.
Das nette Am verweigert mir auch seit 5 Jahren eine notfall-Zahnbehandlung, weil sie zu teuer sei. Sie akzeptieren nur das Ziehen aller Zähne mit Löchern und den Erhalt von 8 Kaupaaren.
Meine Zahnärzin sagte: Wenn ich diese Empfehlung einhalten wolle, verweigere sie das aus ethischen Gründen.
Ich habe bereits verschiedene Medien, darunter den Beobachter, informiert, doch die schert es einen Dreck.
Dann kommen noch Nebenschauplätze hinzu, wie zB dass die Stadtpolizei Dietikon aus meinen Polizei-Akten zitiert (auch Dinge, für die ich frei gesprochen wurde).
Beispielsweise war ich 2013 bei einer unbewilligten Demo mitgelaufen. Diese wurde gewalttätig, woraufhin ich mich aus der Demo entfernt hatte und noch von weitem Fotos gemacht hatte.
Das reichte, dass die Polizei eine Hausdurchsuchung machte und alle Festplatten, Computer und Speicherkarten, USB-Sticks usw beschlagnahmte.
Das Verfahren wurde ein paar Monate später eingestellt, ich erhielt eine (extrem geringe) Entschädigung. Dh die ganze Aktion war völlig unsauber, ich hatte nichts unrechtes getan.
Dass die Polizei überhaupt auf mich kam, hat wohl damit zu tun, dass ich unvermummt und mit farbiger Jacke unterwegs war und daher auf allen Fotos und Videos von weitem zu erkennen war (Tipp: Wäre ich Teil des schwarzen Blocks, wäre ich wohl schwarz angezogen und vermummt gewesen, und damit nicht identifizierbar).
Was hat das mit dem aktuellen Fall zu tun?
Die Stadtpolizei DIetikon (die mit dme damaligen Verfahren nix zu tun hatte), zitiert aus dem Polizeilichen Informationssystem POLIS und macht daraus, ich wäre "sehr tief drin im schwarzen Block".
Problem hierbei:
1. Die Polizei darf keine Angaben aus dem POLIS anderen Amtsstellen zugänglich machen (ausser es gäbe eine explizite rechtliche Grundlage).
2. Ich bin nicht "sehr tief im schwarzen Block". Ich war an einer Demo mitgelaufen und habe diese verlassen, als es gewalttätig wurde.
3. Das Verfahren wurde eingestellt und ich wurde entschädigt.
Die Polizei hat noch weitere Amtsgeheimnisverletzungen begangen.
Beispielsweise als an einem Besprechungstermin im Amt für Zusatzleistungen meine Mutter an meiner Stelle hinging, und dort die Polizei auf mich wartete, sagte einer der Polizeibeamten zu meiner Mutter:
"Wenn er 100'000 verdient, kann er sich ja die Zahnbehandlung problemlos leisten."
Auch hier: Woher weiss der Polizist, was für Theorien das Amt für Zusatzleistungen gegen mich hat? Offensichtlich gab es hier eine Amtsgeheimnisverletzung vom Amt für Zusatzleistungen zur Stadtpolizei Dietikon.
Die zuständigen Stadträte schützen bisher ihre Untergebenen.
Insbesondere ein Stadtrat gilt als Hardliner, wenn es um Sozialhilfe geht.
Also wer kann mir einen Tipp geben?
Ich beziehe eine IV-Rente von 1'567 CHF, muss Wohnungsmiete von 1'450 bezahlen, habe also entweder nur 117 CHF zum Leben (3,90 CHF pro Tag), oder zahle einfach die Miete nicht.
Zusatzleistungen Dietikon
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Falls jemandem der Text zu lang ist, hier die Kurzfassung:
IV-Rentner bekommt ohne konkrete Begründung rückwirkend keine Ergänzungsleistungen mehr.
Sozialamt stellt auch seit 2 Monaten quer.
IV-Rentner verliert seine Wohnung in den nächsten 3 Monaten, und seine Zähne ist er auch am Verlieren (im Alter von 36,5 Jahren).
Die Akteneinsicht wird auch seit einem halben Jahr verweigert. Zuerst hiess es, das gehe nicht schriftlich, sondern persönlich, dann aber mit Polizeiaufgebot (ohne Begründung). Als mein Anwalt am 17.Februar schritlich die Akten verlangte bekam er keine Reaktion (bis heute nicht, nach 6 Wochen). -
Auch meine Anwälte wundern sich darüber, was hier läuft.
Beispiel 1
Einsprachefrist läuft am 13.März 2017 ab. Am 17.Februar 2017 beantragte der Anwalt Fristerstreckung und Zustellung der Akten.
Beides ist bis heute nicht erfolgt (dh wir wissen bis heute nicht, ob die Frist erstreckt wird. Der Anwalt hat dann natürlich am 13.März 2017 die Einsprache getätigt beim Amt für Zusatzleistungen und geschrieben, ohne Akten könne er diese nicht begründen.)
Beispiel 2
Nachdem das Amt für Zusatzleistungen monatelang versucht hatte zu beweisen, dass ich gar nicht in Dietikon wohne, und dies schliesslich fallen liess, kommt jetzt das Sozialamt Dietikon mit derselben Geschichte. Weil ich Geld öfters in Zürich statt in Dietikon abhebe, sei Zürich zuständig.
Sozialamt Zürich schreibt mir auf meine Anfrage, es sei nicht möglich, sich beim Sozialamt in Zürich anzumelden und Hilfe zu beantragten, solange ich in Dietikon angemeldet bin.
Das sind 2 von rund 20 Beispielen, wo ungesetzliche Dinge passieren. Einer meiner Anwälte sagte mir auch klar: Die wollen mich schikanieren.
Ich habe Zahnschmerzen, ein Zahn ist vor 1 Woche abgebrochen und ich muss auf eigene Kosten zum Zahnarzt (zu bezahlen von meiner IV-Rente von 1'567 CHF).
Habe ich schon erwähnt, dass ich im April 2012 eine dringliche Zahnbehandlung beim Amt für Zusatzleistungen beantragt habe?
Erste ende 2015 kam eine formelle Entscheidung: Die Behandlung wird abgelehnt, ich solle mir die Zähne ziehen lassen.
Ich erhob alleine und ohne Anwalt Beschwerde am Sozialversicherungsgericht Zürich und bekam Recht:
Das Gericht urteilte, die Verfügung erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Verfügung, da sie nicht ausreichend begründet sei.
Zudem sei "die Sache jetzt beförderlich zu behandeln" und wies damit die Zahnbehandlungs-Geschichte mit Urteil vom 06.Mai 2016 zurück an das Amt für Zusatzleistungen Dietikon.
Als ich ein halbes Jahr später darauf pochte, das Gerichtsurteil umzusetzen, war die Antwort:
Ich müsse neue Röntgenbilder (schon zum 3.mal!) machen lassen, neuen Kostenvoranschlag einreichen, etc.
Alleine die Tatsache, dass ich ohne Anwalt vor Gericht Recht erhielt, und dass die Zahnbehandlung trotz Urteil vom 06.Mai 2016 immer noch nicht gutgeheissen oder begründet abgelehnt wurde, spricht doch für sich.
Was nützt es, vor Gericht Recht zu erhalten, wenn die Urteile nicht umgesetzt werden?
Es war schon das zweite mal, dass ich ohne Anwalt am Sozialversicherungsgericht Recht bekam, und dass dann die Umsetzung des Urteils mehrere Monate verweigert wurde.
Für mich ist der Rechtsstaat gestorben, bzw. die Verwaltung ist in Dietikon dermassen korrupt, dass es nicht mehr hilft, vor Gericht Recht zu erhalten. -
Aufgrund der vorgenannten Umstände fordere ich hiermit öffentlich Stadtrat Roger Bachmann, SVP, Sozialvorstand, auf, dies zu tun:
1. Sofortige Weiterausbezahlung der Ergänzungsleistungen, solange bis ein Rechtskräftiger gegenteiliger Entscheid vorliegt.
2. Sofortige Gewährung der notwendigen Zahnbehandlung, um die verbleibenden Zähne zu retten.
3. Interne Anweisung an die Verwaltung, künftig korrekter mit Klienten umzugehen.
4. Interne Anweisung an die Verwaltung, Gerichtsurteile sofort und vollständig umzusetzen. -
Ich habe jetzt gerade stärker werdende Zahnschmerzen, weil mir ein Zahn letzten Freitag abgebrochen ist.
Und ich habe kein Geld, das zu bezahlen und Sozialhilfe und EL werden verweigert. Und zwar ohne rechtsgenügende Begründung. -
Haben Sie schon bei der unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht angeboten? Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) bietet eine kostenlose Beratung im Sozialhilferecht an. Manchmal begleiten Mitarbeiter UFS bzw. deren Vertrauensanwalt auch Menschen an Termine bzw. vertreten diese vor Behörden und Gerichten. Für den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen, kantonale Beihilfe) ist die UFS aber nicht zuständig, aber deren Vertrauensanwalt übernimmt auch manchmal Fälle im Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV als unentgeltlicher Rechtsbeistand.
Wunder kann aber auch die UFS nicht bewirken, wenn eine Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV sich rechtsverzögernd oder rechtsverweigernd verhält. Man kann zwar eine Rechtsverzögerungsbeschwerde beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich einreichen, wenn monatelang keine Verfügung oder kein Einspracheentscheid erlassen wird, aber wenn das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gutheisst, weist es auch einfach nur die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV an rasch eine Verfügung bzw. einen Einspracheentscheid zu erlassen. -
ich habe ein Problem mit dem Amt für Zusatzleistungen Dietikon bzw. auch mit dem Sozialamt Dietikon.
Das Amt hat urplötzlich aufgrund angeblicher anonymer Hinweise behauptet, ich wohne nicht in Dietikon, und ich würde nebenher eine Firma mit einem Umsatz von 100'000 betreiben.
Das Amt forderte daraufhin, dass ich für die Revision ende 2016 alle Konto-Auszüge der Jahre 2012-2016 nachzureichen habe.
Einen Teil der Auszüge konnte ich nicht aufbringen, da PostFinance diese mir zugestellt hat.
Sie schreiben Sie konnten einen Teil der Kontoauszüge nicht aufbringen, da die PostFinance diese Ihnen zugestellt hat? Wenn die PostFinance Ihnen die Kontoauszüge zugestellt hat, dann können Sie diese wohl einreichen. Haben Sie kein Internetbanking, in dem Sie einfach Kopien der Kontoauszüge selbst ausdrucken können? Die PostFinance hat ein Archiv und kann sicher Kopien der Auszüge schicken, wenn Sie dies schriftlich oder telefonisch von der PostFinance verlangen oder auf eine Poststelle der PostFinance verlangen.
Somit verstrich die letzte Frist, die EL wurde per 01.11.2016 sistiert.
Da sind Sie wohl selbst mitschuld daran. Wie ich oben erläutert habe gibt es normalerweise Möglichkeiten um Kopien von verlorenen Kontoauszügen zu erhalten und diese rechtzeitig einzureichen.
Eine Verfügung dazu gab es erst am 03.02.2017.
Das Amt liess übrigens später die Vorwürfe fallen, ich würde nicht in Dietikon wohnen, oder ich würde 100'000/Jahr verdienen.
Und was steht in der Verfügung vom 3. Februar 2017? Wird darin ein Anspruch auf Zusatzleistungen bestätigt oder verweigert und wenn ja an welchem Datum? Wenn angeblich die Vorwürfe fallen gelassen wurden, dass Sie nicht in Dietikon wohnen oder 100'000 Franken pro Jahr verdienen, welche Begründung steht dann in dieser Verfügung, warum die Zusatzleistungen zur AHV/IV verweigert werden?
Das Problem ist:
1. Im Rahmen einer Revision dürfen keine Unterlagen verlangt werden, um frühere mögliche Fehler zu finden. Es dürfen nur Unterlagen eingefordert werden, um die aktuelle wirtschaftliche Situation zu untersuchen.
Ihre Aussage stimmt so nicht ganz.
Es gibt verschiedene Arten mit denen eine Ergänzungsleistungen (teilweise rückwirkend) angepasst werden kann, welche als Revision bezeichnet werden. Wenn Sie damit eine Revision im Sinne von Artikel 30 ELV meinen, so können auch dort Bankauszüge für das vorangehende Kalenderjahr bzw. Bankauszüge des aktuellen Jahres verlangt werden, weil bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g ELG auch Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist, angerechnet werden und gemäss Artikel 23 Absatz 1 ELV sind für die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung sind in der Regel die während des vorausgegangenen Kalenderjahres erzielten anrechenbaren Einnahmen sowie das am 1. Januar des Bezugsjahres vorhandene Vermögen zeitlich massgebend.
Die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV darf deshalb in den Bankauszügen für das vorangegangene Jahr und für das aktuelle Jahr bis zum Zeitpunkt der Revision suchen und Sie Fragen, ob sie Geld ausgegeben haben ohne dafür eine gleichwertige Gegenleistung erhalten zu haben (Verzicht auf Vermögen) oder ob Sie in der Vergangenheit und damit wahrscheinlich auch aktuell Einkünfte haben, welche Sie verschwiegen haben und welche als Einnahmen angerechnet werden müssen.
ELG:
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20051695/index.html
ELV:
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html
2. Ich habe mich als Notlösung bei der Sozialhilfe angemeldet, das war am 20.Januar 2017.
Bis heute wird mein Antrag dort nicht richtig bearbeitet.
Das ist ein Fall für die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht.
Jetzt will die Sozialhilfe plötzlich ein "detailiertes / differenziertes Arztzeugnis". Auf Nachfrage hiess es, das sei nötig, da ich ja trotz 100% IV-Rente evtl. arbeitsfähig wäre.
Daran kritisiere ich 2 Punkte:
1. Die IV-Verfügung müsste reichen. Wenn man die IV als glaubwürdig ansieht und davon ausgeht, dass diese keine Geschenke einfach so verteilt, gibt es keinen Grund, bei einer 100% IV-Rente dennoch eine gewisse Arbeitsfähigkeit anzunehmen (wieso sollte das Sozialamt das strenger als die IV beurteilen?)
Man kann arbeitsfähig sein aber trotzdem einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent haben. Bei den meisten IV-Bezügern wird der Invaliditätsgrad mit der Einkommensvergleichsmethode ermittelt. Dabei wird das Invalideneinkommen, also das Einkommen das man mit der Invalidität theoretisch noch verdienen könnte, mit dem Valideneinkommen, also dem Einkommen, das man ohne die Invalidität verdienen könnte, verglichen. Der Invaliditätsgrad entspricht dann der Differenz zwischen dem Valideneinkommen und dem Invalideneinkommen (also der invaliditätsbegingten Einkommenseinbusse) dividiert durch das Valideneinkommen. Man erhält bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze Invalidenrente, auch wenn man theoretisch noch etwas verdienen könnte. Darüber hinaus muss man im Gegensatz einer einer Arbeitsunfähigkeit längere Zeit arbeitsunfähig sein um als invalid zu gelten.
2. Die Frist von 10 Tagen für die Einreichung des Zeugnises ist zu kurz. In diesen 10 Tagen sind 2 Wochenenden enthalten (dh nur 6 Arbeitstage) und die Frist ist "nicht verlängerbar" (was laut meinem Anwalt nicht stimmt).
Für das Sozialhilferecht im Kanton Zürich gilt das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) als Verfahrensrecht. § 12. Absatz 1 VRG: Gesetzlich vorgeschriebene Fristen können nur erstreckt werden, wenn die davon betroffene Person im Laufe der Frist stirbt oder handlungsunfähig wird. Andere Fristen dürfen auf ein vor Fristablauf gestelltes Gesuch hin erstreckt werden, wenn ausreichende Gründe hiefür dargetan und soweit möglich belegt werden.
Da die Frist für die Einreichung eines Arztzeugnisses nicht im Gesetz vorgeschrieben ist, kann diese Frist verlängert werden. Normalerweise sollte es aber möglich sein innerhalb von ein paar Tagen einen Arzttermin zu bekommen und ein solches Arztzeugnis zu erhalten.
3. Selbst wenn ich das Zeugnis liefern muss: Man kann zuerst über meinen Antrag entscheiden. Und *DANACH* fordern, dass ich ein Arztzeugnis bringen muss, da dieses nur für die Frage nach einer Beschäftigung, etc. massgeblich ist.
Dh das Zeugnis kann nur Einfluss auf Integrationsmassnahmen haben bzw. auf Jobsuche, und nicht auf die Frage, ob ich grundsätzlich unterstützungsbeerechtigt wäre.
Das sehe ich genau so. Für den Anspruch auf Sozialhilfe ist relevant, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben und, dass die bei der Berechnung der Sozialhilfe anzuerkennenden Ausgaben gemäss den SKOS-Richtlinien die gemäss den SKOS-Richtlinien anrechenbaren Einnahmen und das anrechenbare Vermögen übersteigen.
Das nette Amt für Zusatzleistungen verweigert mir auch seit 5 Jahren eine notfall-Zahnbehandlung, weil sie zu teuer sei. Sie akzeptieren nur das Ziehen aller Zähne mit Löchern und den Erhalt von 8 Kaupaaren.
Meine Zahnärzin sagte: Wenn ich diese Empfehlung einhalten wolle, verweigere sie das aus ethischen Gründen.
Dann suchen Sie sich einen Zahnarzt, der sich mit den Behandlungsempfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärzte auskennt, in denen steht, welche Arten von Zahnbehandlungen Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezahlt werden. Auf welche Art von Behandlung Sie Anspruch haben, kann ich nicht beurteilen, weil ich Ihre Akten nicht gelesen haben und kein Zahnarzt bin.
Behandlungsempfehlungen der Kantonszahnärzte:
http://www.kantonszahnaerzte.c…gsempfehlungen/index.html
Ich habe bereits verschiedene Medien, darunter den Beobachter, informiert, doch die schert es einen Dreck.
Ich empfehle Ihnen auf verbal aggressive Vermutungen, wie das irgendetwas eine andere Person "einen Dreckt schert" zu verzichten. Es ist möglich, dass es andere Fälle gibt, welche die Medien mehr interessieren.
Die Polizei hat noch weitere Amtsgeheimnisverletzungen begangen.
Beispielsweise als an einem Besprechungstermin im Amt für Zusatzleistungen meine Mutter an meiner Stelle hinging, und dort die Polizei auf mich wartete, sagte einer der Polizeibeamten zu meiner Mutter:
"Wenn er 100'000 verdient, kann er sich ja die Zahnbehandlung problemlos leisten."
Auch hier: Woher weiss der Polizist, was für Theorien das Amt für Zusatzleistungen gegen mich hat? Offensichtlich gab es hier eine Amtsgeheimnisverletzung vom Amt für Zusatzleistungen zur Stadtpolizei Dietikon.
Vielleicht hat die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Dietikon bei der Polizei eine Strafanzeige eingereicht weil diese wegen falschen oder verschwiegenen Angaben den unberechtigten Bezug von Zusatzleistungen oder Betrug zum Erlangen von Zusatzleistungen vermutet hat. Eine Strafanzeige ist keine Amtsgeheimnisverletzung. Wenn die Polizei dann ermittelt und die Polizei fragen hat, darf das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Polizei Informationen geben. Auch das ist dann keine Amtsgeheimnisverletzung.
Es bringt auch nichts, dass Sie hier Energie verschwenden. Wichtiger ist, dass Sie wieder Ergänzungsleistungen erhalten und, dass eine von den Behandlungsempfehlungen der Vereinigung der Kantonszahnärzte für Bezüger von Ergänzungsleistungen anerkannte Zahnbehandlung durchgeführt wird.
Ich empfehle Ihnen sich in Zukunft von Demonstrationen des schwarzen Blocks oder sonstigen linksextremen Organisationen fern zu halten. Das bringt nur Ärger.
Also wer kann mir einen Tipp geben?
Ich beziehe eine IV-Rente von 1'567 CHF, muss Wohnungsmiete von 1'450 bezahlen, habe also entweder nur 117 CHF zum Leben (3,90 CHF pro Tag), oder zahle einfach die Miete nicht.
Rufen Sie bei der Unabhängigen Fachstelle für Sozialhilferecht an.
https://www.sozialhilfeberatung.ch/ -
Auch meine Anwälte wundern sich darüber, was hier läuft.
Seien Sie froh, dass Sie Anwälte haben, welche bereit sind Sie zu vertreten, obwohl Sie kein Geld haben um einem Anwält den regulären Stundensatz zu bezahlen. Viele Menschen finden nämlich keinen Antwalt, der bereit ist sie zu vertreten.
Beispiel 1
Einsprachefrist läuft am 13.März 2017 ab. Am 17.Februar 2017 beantragte der Anwalt Fristerstreckung und Zustellung der Akten.
Beides ist bis heute nicht erfolgt (dh wir wissen bis heute nicht, ob die Frist erstreckt wird. Der Anwalt hat dann natürlich am 13.März 2017 die Einsprache getätigt beim Amt für Zusatzleistungen und geschrieben, ohne Akten könne er diese nicht begründen.)
Wieso reden Sie nicht mit ihrem Anwalt und erklären ihm, dass Sie die Miete nicht bezahlen können und, dass es dringend ist und, dass Ihr Anwalt bei der Gemeinde anrufen soll und um einen umgehenden Termin für eine Akteneinsicht auf der Gemeinde bieten soll. Am Telefon ist es schwerer für die Gemeinde sich herauszureden. Ich habe schon Kunden von mir für eine Akteneinsicht im Bereich Ergänzungsleistungen zur AHV/IV begleitet und dann die Akten dort auf der Gemeinde kopiert.
Das sind 2 von rund 20 Beispielen, wo ungesetzliche Dinge passieren.
Wenn Sie als juristischer Laie etwas für ungesetzlich halten, muss es nicht unbedingt ungesetzlich sein. Sie können sich auch täuschen.
Einer meiner Anwälte sagte mir auch klar: Die wollen mich schikanieren.
Auf den ersten Blick habe ich auch diesen Eindruck. Aber ich kenne die Akten nicht und ich weiss nicht, wie Sie sich bisher gegenüber der Behörde verhalten haben.
Ich habe Zahnschmerzen, ein Zahn ist vor 1 Woche abgebrochen und ich muss auf eigene Kosten zum Zahnarzt (zu bezahlen von meiner IV-Rente von 1'567 CHF).
Habe ich schon erwähnt, dass ich im April 2012 eine dringliche Zahnbehandlung beim Amt für Zusatzleistungen beantragt habe?
Erste ende 2015 kam eine formelle Entscheidung: Die Behandlung wird abgelehnt, ich solle mir die Zähne ziehen lassen.
Ich erhob alleine und ohne Anwalt Beschwerde am Sozialversicherungsgericht Zürich und bekam Recht:
Das Gericht urteilte, die Verfügung erfülle nicht die gesetzlichen Anforderungen an eine Verfügung, da sie nicht ausreichend begründet sei.
Zudem sei "die Sache jetzt beförderlich zu behandeln" und wies damit die Zahnbehandlungs-Geschichte mit Urteil vom 06.Mai 2016 zurück an das Amt für Zusatzleistungen Dietikon.
Als ich ein halbes Jahr später darauf pochte, das Gerichtsurteil umzusetzen, war die Antwort:
Ich müsse neue Röntgenbilder (schon zum 3.mal!) machen lassen, neuen Kostenvoranschlag einreichen, etc.
Alleine die Tatsache, dass ich ohne Anwalt vor Gericht Recht erhielt, und dass die Zahnbehandlung trotz Urteil vom 06.Mai 2016 immer noch nicht gutgeheissen oder begründet abgelehnt wurde, spricht doch für sich.
Was nützt es, vor Gericht Recht zu erhalten, wenn die Urteile nicht umgesetzt werden?
Es war schon das zweite mal, dass ich ohne Anwalt am Sozialversicherungsgericht Recht bekam, und dass dann die Umsetzung des Urteils mehrere Monate verweigert wurde.
Für mich ist der Rechtsstaat gestorben, bzw. die Verwaltung ist in Dietikon dermassen korrupt, dass es nicht mehr hilft, vor Gericht Recht zu erhalten.
Seien Sie froh, dass Ihnen das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Ihre Beschwerde gutgeheissen hat.
Wenn Sie erreichen wollen, dass es der Stadt Dietikon finanziell weh tut, wenn Sie gegen die Stadt Dietikon vor Gericht gewinnen sollten Sie in Ihren beim Gericht eingereichten Beschwerde einen Antrag auf die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands stellen. Wenn die Beschwerde nicht aussichtslos ist, muss dann die Stadt Dietikon das Honorar des Rechtsbeistands bezahlen, egal ob Sie vor Gericht verlieren oder gewinnen. Das sind jedesmal ein paar Tausend Franken für die Stadt Dietikon. Die werden dann hoffentlich finanziell abgeschreckt und überlegen sich das nächste Mal ob sie sorgfältiger arbeiten sollten oder einen Rechtsverstoss in Kauf nehmen wollen. -
Also ich antworte nur kurz:
"Sie schreiben Sie konnten einen Teil der Kontoauszüge nicht aufbringen, da die PostFinance diese Ihnen zugestellt hat?"
Ich habe die Auszüge NICHT erhalten.
Und Online-Banking geht nur 18 Monate zurück bei der PostFinance.
Und entgegen Ihren Behauptungen habe ich bei der PostFinance die Zinsabschlüsse und die detailierten Auszüge bestellt.
Es kamen nur die Zinsabschlüsse (2014 und 2015), aber nicht die detailierten Auszüge (2012-2016).
Dh ich habe getan, was ich konnte, um diese erhältlich zu machen.
Was die ungesetzlichkeit anbelangt:
Ich glaube schon, dass ich das beurteilen kann. Woher wollen Sie beurteilen können, ob ich juristischer Laie bin?
Revision:
Sie schreiben, es können auch länger zurück liegende UNterlagen verlangt werden, wenn es um die Revision früherer Beiträge geht.
Bei mir ging es aber ausschliesslich um die Revision, die im Kanton Zürich alle 2 Jahre durchgeführt werden muss.
Dh es geht um die Überprüfung der aktuellen Situation.
Abgesehen davon:
Ich habe jetzt eine Neuanmeldung eingereicht. Und da erhielt ich ein Formular, wo steht, ich müsse die Kontounterlagen der letzten 6 Monate einreichen.
Ich gab das ausgefüllte Formular ab, die Unterlagen noch nicht.
Dann kam ein BRief, dass ich sämtliche Kontoauszüge der Jahre 2012-2016 einreichen müsse, und es wurden wieder Fragen aus den Jahren 2012-2016 gestellt.
Spätestens bei einer Neuanmeldung ist das nicht angebracht.
Und eben, die Revision war die normale 2-jährige Revision, nicht eine nachträgliche Revision zur Überprüfung früher ausbezahlter Beiträge. -
Jetzt will die Sozialhilfe plötzlich ein "detailiertes / differenziertes Arztzeugnis". Auf Nachfrage hiess es, das sei nötig, da ich ja trotz 100% IV-Rente evtl. arbeitsfähig wäre.
Daran kritisiere ich 2 Punkte:
1. Die IV-Verfügung müsste reichen. Wenn man die IV als glaubwürdig ansieht und davon ausgeht, dass diese keine Geschenke einfach so verteilt, gibt es keinen Grund, bei einer 100% IV-Rente dennoch eine gewisse Arbeitsfähigkeit anzunehmen (wieso sollte das Sozialamt das strenger als die IV beurteilen?)
Die IV lässt nicht täglich durch einen Arzt untersuchen, ob Ihr Gesundheitszustand unverändert ist und Sie immer noch invalid sind. Ich gehe davon aus, dass es einige Zeit her ist, dass Sie das letzte mal durch einen von der IV beauftragten Arzt untersucht worden um Ihre Invalidität festzustellen. Es könnte ja sein, dass sich Ihre Arbeitsfähigkeit inzwischen verändert hat und das kann man nur mit einem neueren Arztzeugnis überprüfen.
Ich weiss ja nicht, was Sie mit einer "100% IV-Rente meinen". Eine ganze IV-Rente ist nicht immer das gleiche wie ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Man erhält bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent eine ganze IV-Rente (siehe Artikel 28 Absatz 2 IVG). Wie hoch Ihr Invaliditätsgrad ist steht in der Begründung der Verfügung über den Anspruch auf eine IV-Rente oder in einem Beiblatt dazu.
IVG:
https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19590131/index.html -
Also ich antworte nur kurz:
"Sie schreiben Sie konnten einen Teil der Kontoauszüge nicht aufbringen, da die PostFinance diese Ihnen zugestellt hat?"
Ich habe die Auszüge NICHT erhalten.
Sie haben aber oben geschrieben, dass Ihnen die Postfinance die Kontoauszüge zugestellt hat und nicht, dass die Postfinance Ihnen die Kontoauszüge NICHT zugestellt hat.
Einen Teil der Auszüge konnte ich nicht aufbringen, da PostFinance diese mir zugestellt hat.
Und entgegen Ihren Behauptungen habe ich bei der PostFinance die Zinsabschlüsse und die detailierten Auszüge bestellt.
Es kamen nur die Zinsabschlüsse (2014 und 2015), aber nicht die detailierten Auszüge (2012-2016).
Ich habe nicht behauptet, dass Sie bei der Postfinance keine Kontoauszüge bestellt haben. Ich habe lediglich, behauptet, was die Postfinance (wahrscheinlich) kann, wenn Sie dies bei der Postfinance verlangen.
Ich habe folgendes geschrieben:
Die PostFinance hat ein Archiv und kann sicher Kopien der Auszüge schicken, wenn Sie dies schriftlich oder telefonisch von der PostFinance verlangen oder auf eine Poststelle der PostFinance verlangen.
Dh ich habe getan, was ich konnte, um diese erhältlich zu machen.
Haben Sie bei der Postfinance noch einmal (am besten telefonisch) nachgefragt und gesagt, dass Sie nur die Zinsabschlüsse (2014 und 2015), aber nicht die detailierten Auszüge (2012-2016) erhalten haben und gefragt, ob es ein Archiv gibt, aus welchem Sie diese erhalten können?
Was die ungesetzlichkeit anbelangt:
Ich glaube schon, dass ich das beurteilen kann. Woher wollen Sie beurteilen können, ob ich juristischer Laie bin?
Weil Sie wie ein juristischer Laie schreiben und nicht mit konkreten Artikeln von Gesetzen und Urteilen, welche auslegen wie diese Gesetzesartikel zu interpretieren sind, begründen, warum etwas ungesetzlich sein soll.
Revision:
Sie schreiben, es können auch länger zurück liegende UNterlagen verlangt werden, wenn es um die Revision früherer Beiträge geht.
Bei mir ging es aber ausschliesslich um die Revision, die im Kanton Zürich alle 2 Jahre durchgeführt werden muss.
Dh es geht um die Überprüfung der aktuellen Situation.
Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass bei einer Revision auch Vermögen, auf das Sie (auch in vergangenen Jahren) verzichtet haben bei der Berechnung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen berücksichtigt wird.
Vermögen, auf das verzichtet wurde wird angerechnet, wie wenn es noch vorhanden wäre bzw. als wenn man eine gleichwertige Gegenleistung dafür erhalten hätte. Erst ab dem 1. Januar des zweiten Jahres nach dem Jahr, in dem man auf Vermögen verzichtet hat, wird das Verzichtsvermögen jedes Jahr um 10'000 Franken vermindert. Wenn Sie zum Beispiel am 30. Juni 2010 auf 100'000 Franken verzichtet hätten, dann würde das Verzichtsvermögen von 100'000 Franken am 1. Januar 2012 zum ersten mal um 10'000 Franken vermindert und somit am 1. Januar 2017 noch ein Verzichtsvermögen von 40'000 Franken beim Vermögen angerechnet. Wenn man also überprüfen möchte, ob bei Ihnen aktuell ein Verzichtsvermögen anzurechnen ist oder nicht, dass muss man wissen ob Sie in den vergangenen Jahren auf Vermögen verzichtet haben und dazu benötigt man die Bankauszüge der vergangenen Jahre. Ich nehme an, dass in der Vergangenheit das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Dietikon Sie nicht aufgefordert hat jeden die Kontoauszüge einzureichen und das Amt somit nicht schon alle Kontoauszüge hat.
Ich habe jetzt eine Neuanmeldung eingereicht. Und da erhielt ich ein Formular, wo steht, ich müsse die Kontounterlagen der letzten 6 Monate einreichen.
Ich gab das ausgefüllte Formular ab, die Unterlagen noch nicht.
Dann kam ein BRief, dass ich sämtliche Kontoauszüge der Jahre 2012-2016 einreichen müsse, und es wurden wieder Fragen aus den Jahren 2012-2016 gestellt.
Spätestens bei einer Neuanmeldung ist das nicht angebracht.
Auch bei einer Neuanmeldung ist es angebracht die Kontoauszüge für mehrere in der Vergangenheit liegende Jahre zu verlangen, um zu überprüfen, ob Sie bisher irgendwann auf Vermögen verzichtet haben. Es gibt keine gesetzliche Frist wie viele Jahre in der Vergangenheit bei einer Neuanmeldung oder bei einer Revision (Art. 30 ELV) überprüft werden dürfen. Wenn die Stadt Dietikon das möchte, könnte diese die Bankauszüge auch noch weiter zurück verlangen.
Haben Sie bevor Sie Ergänzungsleistungen von der Stadt Dietikon erhalten haben, bei der Stadt Dietikon oder in einer anderen Gemeinde Sozialhilfe bezogen und dort schon die monatlichen Kontoauszüge einreicht? Wenn ja könnten Sie sich ja bei dieser Stadt oder Gemeinde bei einer Akteneinsicht auf dem Sozialamt Kopien von den Kontoauszügen holen, wenn Ihnen die Postfinance am Telefon sagt, dass die Postfinance auch kein Papierarchiv hat, in dem es Kontoauszüge für vergangenen Jahre gibt. -
Wären Sie kein juristischer Laie, würden oder müssten Sie nicht in einem Forum um Rat nachfragen.
Sozialversicherungsberater hat viele konkrete Antworten zu Stichwörtern gegeben.
Ich bin aber der Meinung, dass ein komplexer Fall wie Ihrer in so einem Forum überhaupt nicht abgehandelt werden kann.
Um dies tun zu können, müsste man Einblick in den gesamten Schriftverkehr der involvierten Parteien haben. Ich bin überzeugt, sie haben bei Ihrer Schilderung einiges weggelassen und unterschlagen...
Eigentlich kann hier nur eine Empfehlung gegeben werden: Wenden Sie sich an die vom Sozialversicherungsberater angegebene unentgeltliche Rechtshilfestelle! -
Wären Sie kein juristischer Laie, würden oder müssten Sie nicht in einem Forum um Rat nachfragen.
Sozialversicherungsberater hat viele konkrete Antworten zu Stichwörtern gegeben.
Ich bin aber der Meinung, dass ein komplexer Fall wie Ihrer in so einem Forum überhaupt nicht abgehandelt werden kann.
Um dies tun zu können, müsste man Einblick in den gesamten Schriftverkehr der involvierten Parteien haben. Ich bin überzeugt, sie haben bei Ihrer Schilderung einiges weggelassen und unterschlagen...
Eigentlich kann hier nur eine Empfehlung gegeben werden: Wenden Sie sich an die vom Sozialversicherungsberater angegebene unentgeltliche Rechtshilfestelle!
Herbert, so viele subtile Unterstellungen und negative Andeutungen so sauber verpackt, das ist schon eine Kunst für sich.
Wie gesagt: Juristisch habe ich genug Erfahrung.
Ich bin kein Anwalt. Aber ich beispielsweise schon 2 mal etwas anders eingeschätzt als das Amt für Zusatzleistungen und beide male recht bekommen.
Ich hatte schon in diversen Fällen eine andere Meinung als Rechtsanwälte (lic. jur. mit Anwaltspatent). Und in allen Fallen kam nachträglich (entweder durch die Personen selber oder durch ein rechtskräftiges Urteil) heraus, dass meine Einschätzung korrekter war, als das eines Rechtsanwaltes.
Damit sage ich nicht, dass ich alles besser weiss. Aber ich würde etwas nicht behaupten, hätte ich mich nicht eingelesen.
Und es gibt hier keinen Grund, alles anzuzweifeln, was ich sage.
UNd Nein Herbert, ich habe hier keine wesentlichen Tatsachen unterschlagen, die für die BErechnung von bedeutung sind.
Aber wenn Sie etwas wollen, was ich hier nicht erwähnt habe:
Ich habe aufgrund des Stresses und der Ungerechtigkeit die Amtsleiterin per Mail heftig beleidigt.
Dafür wurde ich auch angezeigt.
Aber seht ihr: Ich bin nicht sauer, wenn man mich anzeigt. Denn das ist deren Recht. Ich kann mich da in einem ordentlichen Verfahren verteidigen. Da sehe ich keine Probleme. Die Strafe wird wohl auch in einem verhältnismässigen Rahmen ausfallen.
Der Punkt ist aber: Egal wie strafbar ich mich gemacht habe:
Das ändert nichts an meinem Rechtsanspruch!
Ich garantiere aber, nichts weggelassen zu haben, was für mein Vermögen oä ausschlaggebend ist. -
Um dies tun zu können, müsste man Einblick in den gesamten Schriftverkehr der involvierten Parteien haben. Ich bin überzeugt, sie haben bei Ihrer Schilderung einiges weggelassen und unterschlagen...
Wollen Sie die Akten zu meinem Fall sehen?
Witzig, würde ich auch gerne. Wird mir aber seit 6 Monaten verweigert bzw. nur unter Polizeiaufsicht gewährt. -
Juristischer Laie:
Sozialverischerungsfachmann findet, ich würde nicht Urteile und Gesetze zitieren und rede daher wie ein juristischer Laie:
Sorry, aber das ist BUllshit. Beispielsweise kenne ich (ungefähr) die Bestimmungen über Amtsgeheimnisverletzungen, und würde das sofort im StGB finden.
Nur weil ich den Artikel nicht erwähne, sondern die Amtsgeheimnisverletzung nur umschrieben habe, zeugt das nicht davon, dass ich Laie wäre.
Wie gesagt:
Wenn ein Rechtsanwalt eine Aussage macht und ich widerspreche, da ist meine Trefferquote bei rund 90%.
Und da ging es nicht mal um komplexe Materie, sondern um einen einfachen Gesetzes-Artikel.
Jetzt werden alle aufschreien: Ja, aber es geht ja auch um Bundesgerichtsurteile, etc.
Das war aber nicht der Punkt. Es ging um Fälle, wo ich sage im Gesetze stehe dies und das.
Der Jurist sagt, so eine BEstimmung gäbe es schlihct nicht.
Erst auf mehrmaliges Drängen oder wenn ich halb ausraste, wird das nachgeprüft. Und dann muss man plötzlich zugeben, dass es doch so war.
Selbst im Rechtsdienst der Stadtpolizei Zürich ist man mit falschen Behauptungen gekommen (von "Kein Recht auf Aktenkopien", über "Sie dürfen erst in 12 Monaten wieder ein Gesuch stellen" (richtig wäre, die gleichen Akten nochmals zu sehen kann gemäss POLIS-Verordnung kostenpflichtig sein, aber das ist kein Verbot).
Jetzt kann man fragen: Wenn der 90% alles besser als ein Jurist weiss, wie kann das sein, wenn er nicht studiert hat?
Sind alle Juristen dumm? Wieso macht er nicht das Anwaltspatent, wenn er alle GEsetze der Schweiz auswendig kennt?
Die Antwort ist ganz einfach:
1. Meine Fähigkeit ist es, den Mund nur aufzumachen, wenn ich Recht habe. Dh ich bin sehr bescheiden bzw. sehr schüchtern, wenn ich mir nicht sicher bin.
2. Ich kenne natürlich nicht viele Gesetze. Ich kenne nur etwa 1% so viele Gesetze wie ein Anwalt.
3. Es ging um Spezialgebiete, die ich nachgelesen habe. Die Anwälte in den beschriebenen Fällen hatten irgendwie nie sich mit dieser Bestimmung auseinandergesetzt und hatten daher keine Kenntnis davon.
Das Problem ist also: Es gibt Anwälte, die gar nicht nachlesen wollen, sondern einfach sagen "Diese Bestimmung gibt es bestimmt nicht."
Und ich beschreibe es immer so:
Ein normaler Mensch labbert bei 100 Themen regelmässig mit, und meint, er wisse es besser.
Ich schweige bei 90 Themen, weil ich weiss, dass ich nichts weiss.
Aber bei 10 Themen, wo ich etwas weiss, sage ich auch was. Und da widersprechen mir dauernd Leute, die aber keine Ahnung haben (weil sie ja bei 100 THemen mitreden wollen).
Darum: Wenn ich was sage, wo Leute mir widersprechen, habe ich in über 90% der Fälle Recht.
Aber das ist NICHT weil ich mehr weiss. Sondern weil ich weniger sage.
Andere Leute haben nur in 50% der Aussagen Recht. Aber das ist, weil sie in 100 Themen mitreden.
Das heisst: Ich weiss nicht mehr als andere Leute. Nur in gewissen Gebieten.
Das sollte jetzt nur dazu dienen, meine Persönlichkeitsstruktur etwas detailierter zu erläutern. -
Auch wenn ich hier um Rat frage:
Ich bin bereits anwaltlich vertreten. Dieser weiss aber auch nicht mehr weiter.
Die Einsprache läuft ja bereits.
Ich habe ihm sogar einen Vorschlag gemacht für eine weitere juristische Möglichkeit (auf die er nicht gekommen wäre).
Das kann ich hier aber aus taktischen Gründen nicht bekannt geben, damit die Gegenseite nicht vorgewarnt wird.
Die Unterstellung von Herbert finde ich schon allerlei:
Ich habe nichts unterschlagen oder weggelassen, was meinen Rechtsanspruch anbelangt.
DAss ich Leute per Mail angegriffen habe, ist eine andere Geschichte. Aber das darf keinen Einfluss haben.
Hingegen was das Geld betrifft, da sind alle wesentlichen Fakten genannt.
Das Amt für Zusatzleistungen schuldet mir über 10'800 CHF!
Die Leute erhalten Polizeischutz. Ah, aber wer schützt mich?
Wie gesagt: ICh als juristischer Laie, habe 2 mal alleine gg. das Amt für Zusatzleistungen der Stadt Dietikon gewonnen.
Das ist eine Erfolgsquote von 100%.
Beide male wurde das Urteil erstmal ein halbes Jahr ignoriert, bis ich beim Amt Druck machte.
Beim ersten mal musste ich sogar zahlreiche E-Mails und Briefe schreiben.
Hier geht es also nicht darum, dass ich finde "Alle sind gegen mich".
Sondern "Die Gerichte sind für mich, aber es nützt nichts, weil die Exekutive alles tut, damit es zu keinen Gerichtsurteilen kommt oder die Gerichtsurteile werden ignoriert." -
Die Amtsgeheimnisverletzungen der Stadtpolizei Dietikon und das Amt für Zusatzleistungen (beide haben Amtsgeheimnisse weiter gegeben) nicht zu vergessen.
Ebenso die Lügenstories, die rumgehen.
Man müsste diesen Sauladen mal richtig aufräumen.
Und meine Ursprungsfrage:
Wer hier hat mit den Behörden in Dietikon, speziell Zusatzleistungen, auch schon schlechte Erfahrungen gemacht?
Zusammen sind wir stärker. -
Sorry für den Ausdruck "Sauladen". Das war natürlich unüberlegt.
Aber ich glaube wirklich, dass man da mel eine Art Untersuchungskommission bräuchte. Oder eben Stadträte, die gewillt wären, in ihrem Bereich einzugreifen. -
Auch wenn ich hier um Rat frage:
Ich bin bereits anwaltlich vertreten. Dieser weiss aber auch nicht mehr weiter.
Die Einsprache läuft ja bereits.
Ich habe ihm sogar einen Vorschlag gemacht für eine weitere juristische Möglichkeit (auf die er nicht gekommen wäre).
Das kann ich hier aber aus taktischen Gründen nicht bekannt geben, damit die Gegenseite nicht vorgewarnt wird.
Ich habe Ihnen bereits empfohlen, dass Sie Ihrem Anwalt sagen, dass er beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV anrufen soll und fragen soll, warum der die Akten noch nicht erhalten hat und eine Rechtsverzögerungsbeschwerde androhen soll.
Wie gesagt: ICh als juristischer Laie, habe 2 mal alleine gg. das Amt für Zusatzleistungen der Stadt Dietikon gewonnen.
Das ist eine Erfolgsquote von 100%.
Beide male wurde das Urteil erstmal ein halbes Jahr ignoriert, bis ich beim Amt Druck machte.
Beim ersten mal musste ich sogar zahlreiche E-Mails und Briefe schreiben.
Das ist schön für Sie. Ein paar Gesetze durchzulesen und Beschwerde einzureichen, welche von einem Gericht gutgeheissen werden, ändert nichts daran, dass Sie wahrscheinlich an keiner Universität Kurse in Rechtswissenschaften belegt haben und deshalb ein juristischer Laie sind. -
Juristischer Laie:
Sozialverischerungsfachmann findet, ich würde nicht Urteile und Gesetze zitieren und rede daher wie ein juristischer Laie:
Sorry, aber das ist BUllshit. Beispielsweise kenne ich (ungefähr) die Bestimmungen über Amtsgeheimnisverletzungen, und würde das sofort im StGB finden.
Nur weil ich den Artikel nicht erwähne, sondern die Amtsgeheimnisverletzung nur umschrieben habe, zeugt das nicht davon, dass ich Laie wäre.
Ich rate Ihnen dringen Schimpfwörtern und Beleidigungen, wie "Bullshit" oder "Sauladen" zu unterlassen. Sie haben anscheinend keine Kurse in Rechtswissenschaften an einer Universität belegt und sind damit ein juristischer Laie. Ein paar Gesetze durchgelesen zu haben oder ein paar Beschwerde geschrieben zu haben, welche gutgeheissen wurden, ändert nichts daran.
Wie gesagt:
Wenn ein Rechtsanwalt eine Aussage macht und ich widerspreche, da ist meine Trefferquote bei rund 90%.
Und da ging es nicht mal um komplexe Materie, sondern um einen einfachen Gesetzes-Artikel.
Jetzt werden alle aufschreien: Ja, aber es geht ja auch um Bundesgerichtsurteile, etc.
Das war aber nicht der Punkt. Es ging um Fälle, wo ich sage im Gesetze stehe dies und das.
Der Jurist sagt, so eine BEstimmung gäbe es schlihct nicht.
Erst auf mehrmaliges Drängen oder wenn ich halb ausraste, wird das nachgeprüft. Und dann muss man plötzlich zugeben, dass es doch so war.
Sozialversicherungsrecht und Sozialhilferecht sind in den meisten Kantonen kein Pflichtfach im rechtswissenschaftlichen Studium und bei der kantonalen Anwaltsprüfung. Selbst dort wo Sozialversicherungsrecht ein Pflichtfach ist, ist es meist nur ein Grundkurs, in dem man nur ein Überblickswissen lernt. Die Tatsache, dass jemand Jurist oder Rechtsanwalt ist sagt nichts darüber aus, ob diese Person in dem Fachgebiet um das es geht tatsächlich über das nötige Fachwissen verfügt.
Selbst im Rechtsdienst der Stadtpolizei Zürich ist man mit falschen Behauptungen gekommen (von "Kein Recht auf Aktenkopien", über "Sie dürfen erst in 12 Monaten wieder ein Gesuch stellen" (richtig wäre, die gleichen Akten nochmals zu sehen kann gemäss POLIS-Verordnung kostenpflichtig sein, aber das ist kein Verbot).
Es ist zumindest theoretisch möglich, dass irgendein Mitarbeiter in einem Rechtsdienst in irgendeiner Gemeinde in der Schweiz theoretsich auch absichtlich eine falsche Auskunft erteilen könnte um jemanden von einer Akteneinsicht abzuschrecken, weil das Beaufsichtigen einer Person bei einer Akteneinsicht auf dem Amt oder das Anfertigen von Kopien von Akten durch das Amt ein Zeitaufwand für das Amt ist und man sich vor dieser Arbeit drücken möchte.
Die Antwort ist ganz einfach:
1. Meine Fähigkeit ist es, den Mund nur aufzumachen, wenn ich Recht habe. Dh ich bin sehr bescheiden bzw. sehr schüchtern, wenn ich mir nicht sicher bin.
2. Ich kenne natürlich nicht viele Gesetze. Ich kenne nur etwa 1% so viele Gesetze wie ein Anwalt.
3. Es ging um Spezialgebiete, die ich nachgelesen habe. Die Anwälte in den beschriebenen Fällen hatten irgendwie nie sich mit dieser Bestimmung auseinandergesetzt und hatten daher keine Kenntnis davon.
Das Problem ist also: Es gibt Anwälte, die gar nicht nachlesen wollen, sondern einfach sagen "Diese Bestimmung gibt es bestimmt nicht."
Und ich beschreibe es immer so:
Ein normaler Mensch labbert bei 100 Themen regelmässig mit, und meint, er wisse es besser.
Ich schweige bei 90 Themen, weil ich weiss, dass ich nichts weiss.
Aber bei 10 Themen, wo ich etwas weiss, sage ich auch was. Und da widersprechen mir dauernd Leute, die aber keine Ahnung haben (weil sie ja bei 100 THemen mitreden wollen).
Darum: Wenn ich was sage, wo Leute mir widersprechen, habe ich in über 90% der Fälle Recht.
Aber das ist NICHT weil ich mehr weiss. Sondern weil ich weniger sage.
Andere Leute haben nur in 50% der Aussagen Recht. Aber das ist, weil sie in 100 Themen mitreden.
Das heisst: Ich weiss nicht mehr als andere Leute. Nur in gewissen Gebieten.
Das sollte jetzt nur dazu dienen, meine Persönlichkeitsstruktur etwas detailierter zu erläutern.
Ich habe den Eindruck, dass Sie Ihr Wissen auch im Grossteil der restlichen 10 Prozent überschätzen.
Ich musste Ihnen erklären, warum bei einer Anmeldung für Zusatzleistungen zur AHV/IV oder bei einer Revision (Art. 30 ELV) die Kontoauszüge der vergangenen Jahre relevant sind, weil auch beim jeweils aktuellen Anspruch auch Vermögen, auf das in vergangenen Jahren verzichtet wurde noch angerechnet wird, wenn das Verzichtsvermögen nicht bereits durch die jährliche Verminderung von 10'000 Franken ab dem 2. Jahr nach dem Verzicht bereits auf Null gesunken ist. Wenn Sie also nicht nachweisen können, dass das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV die geforderten Kontoauszüge nicht bereits hat und Sie nicht durch nochmaliges Nachfragen bei der PostFinance, wie es mit den anderen Kontoauszügen ausschaut und durch Nachfragen bei Ämtern welche eventuell bereits diese Kontoauszüge bereits von Ihnen erhalten haben nachweisen können, dass Sie alles getan haben um an Kopien dieser Auszüge zu kommen, dann kann man Ihnen eine Verletzung ihrer Mitwirkungspflicht vorwerfen.