Hallo allerseits...
Ich bin etwas ratlos und hoffe dass mir jemand helfen kann. Ich bin beim RAV (in Zürich) angemeldet und beziehe seit November 2016 100% Arbeitslosenentschädigung. Nun habe ich eine Stelle gefunden und arbeite seit Anfang April 60% mit der Aussicht auf eine 80% Stelle ab Sommer 2017 (dies habe ich jedoch nicht schriftlich bestätigt).
Da ich eigentlich gerne 100% arbeiten möchte (und mit 60% finanziell nicht durchkomme) wollte ich meine Arbeitslosigkeit beim RAV bzw. bei der Arbeitslosenkasse (Unia) auf 40% anpassen lassen und weiter nach einer 40% Stelle zu suchen. Bei der UNIA habe ich jetzt jedoch die Auskunft bekommen, dass ich meine 60% Festanstellung als Zwischenverdienst angeben und weiter eine 100% Stelle suchen muss. Kann mir irgendjemand sagen ob das wirklich so ist und wenn ja aus welchem Grund...? Ich kann doch nicht meinen neuen Chef fragen ob er mir unterschreibt dass ich nur in einem Zwischenverdienst bei ihm arbeite, ich habe ja einen festen Arbeitsvertrag.
Auf der Webseite vom RAV habe ich nur folgende Aussage gefunden – welche meine Ansicht ebenfalls bestätigen würde:
Sie müssen ganz oder teilweise arbeitslos sein. Sie sind ebenfalls versichert, wenn Sie eine Teilzeitstelle haben und eine Vollzeit- oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung suchen.
Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe oder Anregung.
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