Kalt- und Warmwasser in der Dusche

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  • Hallo Gemeinde


    Bei mir in der Wohnung besteht ein Problem mit der Regulierung des Warm-/Kaltwassers in der Dusche. Während man duscht, ändert sich schlagartig die Wassertemperatur auf kalt, bzw. auf heiss, ohne dass man am Regler etwas verändert hat.


    Laut Hauswart liegt das daran, dass wenn jemand im Haus beispielsweise die Spühlung betätigt, oder generell Wasser konsumiert, sich das Mischverhältnis des Warm-/Kaltwassers ändert und sich dies dann so auswirkt.


    Es ist nun so, dass ich während dem Duschen praktisch permanent mit einer Hand an der Mischbatterie, die Temperatur regulieren muss, da entweder zu kaltes oder zu heisses Wasser kommt! ganz schlimm ist es zudem, wenn potentiell mehr Mieter im Hause sind.


    Der Hauswart meinte noch, das dies mit einerr Mischbatterie mit integirertem Thermostat nicht der Fall sein würde.


    Nun gut, da ich knapp 2000.- für diese Whg bezahle, empfinde ich dies als Mangel. Kann man sowas reklamieren, oder geht das unter "es ist halt einfach so"?


    Besten Dank für eure Antworten.


    Viele Grüsse


    Sandro

  • Rechtlich: keine Ahnung


    Bauchgefühl: das ist ein Mangel. Ich habe nun schon in vielen Wohnungen gelebt (die meisten nicht gerade im oberen Preissegment) und das habe ich bisher nur in Südamerika erlebt wenn jemand in der gleichen Wohnung Wasser benutzt. Haben denn andere Mieter das gleiche Problem? Oder tritt das nur in deiner Wohnung auf?

  • Hallo Conchita


    Vielen Dank für Dein Feedback. Ob das bei anderen Mietern ebenfalls so ist, habe ich noch nicht erfragt, muss ich aber mal noch nachholen. Grundsätzlich ist es für mich aber irrelevant, da es so oder so einfach extrem müsham ist.


    Ich habe nun mal der Verwaltung geschrieben und im Zweifelsfalls lasse ich einen Sanitär kommen.


    Viele Grüsse


    SC

  • Meiner Meinung nach ist das ganz klar ein Mangel. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die technischen Einrichtungen des Mietobjekts ordnungsgemäss funktionieren, was bei der besagten Dusche eindeutig nicht der Fall ist. Als Mieter würde ich auf keinen Fall selbst einen Handwerker herbeiziehen, sondern die Verwaltung auffordern, den Mangel zu beheben. Diese mag einwenden, der Zustand entspreche demjenigen bei Bezug der Wohnung und die Warmwasseranlage in dieser Liegenschaft verfüge nun mal nicht über einen integrierten Thermostat. Wenn dies aber dazu führt, dass die Benutzung der Dusche wie beschrieben aktuell so nicht zumutbar ist, so bin ich überzeugt, dass dieses Argument im Streitfall nicht stechen würde.