KESB Rachemeldung nach Kritik Schulleiterin Stadt Zürich

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hallo Wir haben vier Töchter, wovon drei schulpflicht sind. Die Jüngste kommt nun in den KiGa. Eine meiner Töchter wurde nachweislich monatelang gemobbt. Nachdem ich dann irgendwann die Schulleiterin kritisierte, weil sie diverse Dinge vernachlässigt hatte und Abmachungen nicht einhielt, machte sie bei der KESB eine Gefährdungsmeldung. Der Konflikt wäre schon längst gelöst und hätte darin eine überaktive Rolle eingenommen. Den Kindern werde so die Selbstständigkeit verunmöglicht. Ich hätte ausserdem meine ältere Tochter instrumentalisiert, da ihre Aussagen, nicht die eines Kindes seien. Entgegen dem war der Konflikt nicht gelöst, so sagte mir noch nach der Gefährdungsmeldung ihre Lehrperson, dass sie sehr leide und es ihr wirklich schlecht geht. Sämtliche Lehrpersonen wussten im Übrigen nichts von der Gefährdungsmeldung, erst durch den abklärenden Sozialdienst wurden diese informiert. Man hätte die Lehrpersonen fragen können, tat aber keiner. Auch die KESB ist bis heute sicher, dass die Lehrpersonen dies wussten. Es wurde eine sozialpädagogische Familienabklärung gemacht. Diese hat ebenfalls nie über den Konflikt gesprochen mit den Kindern oder mir, hingegen über mich mit der Schulleiterin schon. Obwohl ich Mails habe, die Vieles belegen, möchte sich dies niemand ansehen. Die Familienbegleitung hat den Lehrpersonen Fragebogen gegen, welche u.a. bewusst manipuliert wurden. So sind nun alle drei älteren Kinder emotional auffällig, selbst die Lehrpersonen sagen, es könne nicht sein, Ausnahme ist die, die gemobbt wurde. Aber dies ist nicht meinetwegen, was man mir nun unterstellen möchte, sondern wegen des Konflikts, das sagt auch die Lehrperson. Meine älteste Tochter soll oft unpünktlich, müde etc... kommen, bei ihr ist es ganz schlimm manipuliert. Die Lehrperson hat mir gesagt, das stimme nicht, sie habe der KOFA (Familienbegleiterin) gesagt, sie sei unauffällig, man müsse sich um sie keine Sorgen machen, sie mache es gut. Das steht nicht im Bericht. Die Lehrperson weiss um die fslschen Unterstellungen. Zwei Lehrpersonen gaben mir Bestätigungen, anderes (das Meiste) von diesen steht nich aus, diejenige meiner ältesten, die sehr viel wiederlegen könne, schrieb mir auf meine Bitte, dies klarzustellen, sie möchte sie nicht zwischen mich und die KESB stellen, habe jedoch gegenüber der KOFA betont, sie sri unauffällig. Der KESB ist dies aber egal, obwohl es ja ein Widerspruch ist. Sie komme wie oben erwähnt oft zu spät, sei häufig müde, unkonzentriert, demotiviert (mind. Sek A), bringe Unterlagen nicht, emotional auffällig (weine oft und nachdenklich). Wie lässt sich dies mit unsuffällig vereinbaren? Die KESB geht dem nicht nach, obwohl Sie mir dies beim rechtlichen Gehör versichert haben. Die von der KESB sagte nur, sie würden meine Ausführungen zu den Akten nehmen und am Entscheid berücksichtigen. Den Fragebogen (SDQ-Test) erhält die KESB nicht. Nur die Auswertung. So sieht sie nicht, dass bei Kopf- und Bauchweh, Asthma angegeben wurde und dies nun zwei falsche Punkte gibt. Die KOFA hat den Fragebogen, welchen sie allerdings nicht hinausgibt. Da es angeblich von den Lehrpersonen ist und mich nichts "angeht". Sie zeigte ihn mir ganz kurz. Asthma ist doch was ganz anderes. Die Lehrperson meiner ältesten Tochter hat das erste Mal eine Klasse und wahrscheinlich auch der erste Fall. Ich denke, sie hat Angst, der Schulleitung in den Rücken zu fallen. Aber hier wird ein Kind, das absolut keine Probleme hat (hat sie tatsächlich nicht) zu einen krassen Problemfall gemacht. Die KOFA unterstellte mir Überbhütung. Zu starke elterliche Kontrolle, meine Kinder dürfen keine Freunde haben, ich hsbe genug beweise, aber es interessiert keinen. Kurz vor Beginn der Abklärung hatte ich eine heftigen Verkehrsunfall und war auf der Intensivstation, 5 gebrochene Rippen, ein kollabierter Lungenflügel und auf der anderen Seite eine Lungenentzündung, Meine Kinder wurden von meinem Partner, Ex-Partner und ihrer Grossmutter betreut an ihrem normslen Wohnort. Das ist nicht selbstverständlich. Auch das ich trotz gesundheitlicher Beschwerden mitgemacht habe. Nichts steht, auch nicht von den Vätern. Der Vater dr älteren drei als auch die Grossmutter wurden bis heute nie befragt, obwohl sie sehr enge Bezugspersonen sind. Es wurde manipuliert, nicht sorgfältig abgeklärt trotz genauen Hinweisen meinerseits auf die Fehler, es werden Finge unterstellt wie Überbehütung, was nicht stimmt. Ich kann vieles beweisen, aber es interessiert die KESB nicht. Das ist Willkür. Man möchte nun einen Erziehungsbeistand einsetzen, finanziell, gesundheitlich, mit dem Ex-Partner ist alles geregelt. Auch die KESCHA hat mir gesagt, eine Beistandschaft wegen Überbehütung (die ja nicht stimmt)ist nicht nachvollziehbar, da der dies eh nicht kontrollieren kann, er ist js micht aktiv in den Familien und begleitet diese im Alltag stundenlang. Ich habe dogar angeboten, Erziehungsgutachten machen zu lassen, eine erneute sozialpädagogische Begleitung, sie wollen dies nicht. Ich mache dies nun dennoch, um die Unterstellungen wiederlegen zu können. Bei einer anderen Tochter (Mobbingopfer) hiess es emotional auffällig, dies ist in der Phase des Mobbings begründet. Bei ihr hiess es hier auch, sie sri verhaltensauffällig, Fragen waren, ob das Kind lüge, stehle, etc... ihre Lehrperson machte mir dort gleich ein Kürzel und sagte, dass sei niemals meine Tochter, könne unmöglich sein (die KESB geht dem nicht nach). Bei der anderen hiess es, sie habe kein Selbstvertrauen seitens Lehrpersonen. Die Lehrpersonen kontaktierten die KOFA, welche ihren Bericht prüfte und sagte, sie habe dies nirgends (während der Abklärung unterstellte sie mir dies jedoch ständig und betonte immer, die Lehrpersonen sagen dies, ich hätte keine Problemeinsicht, was sie auch schrieb). Dann zeigte ich den Lehrpersonen den Ausschnitt, sie waren überrascht und sagten, sie hätten nie sowas gesagt und gaben mir dies auch schriftlich, aber die KESB interessiert es nicht. Problem ist die Lehrperson meiner ältesten. Bei ihr ist ziemlich alles falsch, oder wurde so formuliert, dass es falsch vestanden wird. Die KESB hat ihr einen kleinen Ausschnitt hingelegt davon. Diesen bestätigte die Lehrperson, sagte aber es lasse Interpretationsspielraum zu, sie sei unauffällig und sie möchten sich nicht zwischen uns stellen. Danach hat die KESB nicht mehr abgeklärt, genau das womit ich konfrontiert wurde, klärte sie nicht ab. Genau die Sachen, die ja schlimm sind. Wie komme ich zu meinem Recht? Kann ich eine Anzeige gegen die Lehrperson machen, wenn sie die Interpretationen nicht richtig stellt? Es sind js nicht Falschaussagen, sondern Interpretationen? Kann kch wegen der falschen Tests gund dem ganzen den Urheber dafür verklagen (Lehrperson oder KOFA)? Kann ich die KOFA verklagen, weil sie den Bericht bewusst sehr schlecht formuliert hat? Sich meine Beweisr nicht abschauen wollte z.B. SMSen von Treffen meiner Kinder? Unterstützungsangebote durch die Nachbarschaft während meines Unfalls? Sie schrieb, ich hätte keine Kontakte in der Nachbarschaft, was nicht stimmt.
 Bitte helft mir, bitte.. Wo ist das gerecht, eine Rachemeldung der Schulleitung und die wird nicht bestraft, lacht sich ins Fäustchen. Dann diese vielen Lügen der KOFA. Ich würde den Fall auch einer guten Presse übergeben, ich entbinde auch die KESB und jeden von der Schweigepflicht, aber ich möchte, dass jmd. dem nachgeht und endlich Gerechtigkeit geschieht. Für meine Tochter ist das gsnze ein Tritt in den A.... Sie sagt nun selbst die Guten verlieren, die Schlechten gewinnen.
 Vielen herzlichen Dank schon zum Voraus. Beste Grüsse

  • Hallo, Sozialversicherungsberater, vielen Dank. Ich suche aktuell noch nach einem Anwalt. Jemanden, der selber bei der KESB zeitweise Springereinsätze hat. Ich weiss nicht, ob das gut ist. Ich gehe davon aus, dass es der KESB eher ins Ohr geht, wenn es jmd. ist, der klar nicht grundsätzlich gegen die Behörde ist. Allerdings hat er mir mitgeteilt, dass die KESB eine unentgeltliche Prozesshilfe bewilligen muss. Ich habe Angst, dass die dies nicht tun. Und arbeiten kann er erst nach dem Entscheid. So habe ich es verstanden. Wir haben zwei Mädchen in der Schule, die klar gefährdet sind aus meiner Sicht. Diejenige, die ständig schlägt, stiehlt, lügt und deshalb seit Jahren beim Schulsozialarbeiter ist (bisher keine Besserung) und ein Kind,dass seit 3 Jahren mit dem Kinderwagen und ihren ganz kleinen Schwester in der Schule auf dem Spieli ist. Sie muss voll die Betreuung übernehmen, damit die Eltern arbeiten gehen können. Das finde ich absolut nicht in Ordnung, Die Schule weiss davon . Zu diesen wurden nie eine Meldung gemacht, obschon es offensichtlich ist, obschon der Hort klar sagt, z.B. die Mobberin müsse man auch verstehen, sie werde sehr vernachlässigt. Da wurden ja die Grundsätze gemäss Leitfaden Schule-KESB eingehalten und trotz mehreren Jahren keine Meldung gemacht. Fachpersonen involviert. Bei mir wurde nichts nach diesen Grundsätzen gemacht, absolut nichts. Weder Gespräche,noch wurden andere involviert. Unter anderem deshalb habe ich sie kritisiert, weil sie nichts tat und es meiner Tochter richtig elend ging. Wenn man sich doch dies anschaut und sieht, dass in den Extremfällen keine Meldung gemacht wurde und ich belegen kann, dass ihre Meldung direkt nach meiner Kritik erfolgte, ist doch ein Racheakt sehr naheliegend. Ich werde sicherlich einen Anwalt brauchen, dies benötigt jedoch Zeit. Und ich hätte mir gewünscht, dass ich noch irgendetwas tun kann vllt. durch eine Fachperson, die einen Entscheid vorerst sistieren kann, damit dem ganzen richtig nachgegangen werden kann. Die KESB möchte eine Beistandschaft für alle Kinder, obwohl bei mir alles finanzielle geregelt ist, ob ich nachweislich Ärzte etc.. kontaktiere, Institutionen etc.. obwohl ich selbst um die Unterstellungen widerlegen zu können eine Familienhilfe möchte. Auch damit zukünftig zum Schutz vor falschen Anschulgungen jmd. dabei ist an Gesprächen. Das Kind war gefährdet in der Schule und dafür habe ich bei dieser interveniert, nun ist das Überbehütung. Es grht mir wirklich schlecht, weil es ein riesen Kampf ist und einfach nicht gerecht. Und weil die KESB, die ja schützen sollte, am falschen Punkt ansetzt, weil die Schulleiterin bis heute nicht von jmd. kritisiert wurde und sie so weitermacht. Es gibt übrigens noch andere Betroffene, wo sie bei Mobbing auch weggesehen hat. Diese sind zum Schulpräsidenten.


    Kann ich eine Anzeige machen wegen Amtsmissbrauch z.B. wegen der Gefährdungsmeldung, Racheakt?


    Ich kann nicht mehr abschalten, dauernd schwiurt mir das Ganze im Kopf.


    Freundliche Grüsse


    Chia

  • Guten Tag Frau Meier


    Dies tur ich auch. Ich habe mit der KESCHA gesprochen. Sie kann die Massnahme nicht nachvollziehen.


    Ich habe auch mit der Arche Kontakt aufgrnommen, momentan haben die noch Betriebsferien, aber ich werde diese bitten, eine kostenlose Familienbegleitung zu machen, damit ich der KESB das Gegenteil beweisen kann. Ich weiss, dass vieles nicht wahr ist und dass gerade ich überbehüten soll, stimmt auch nicht. Ich werde Ihnen meine Nummer senden, ich bin um jeden Tipp dankbar.


    Beste Grüsse

  • Es ist schon befremdlich, dass die Schulen den Müttern dauernd Überbehütung oder Vernachlässigung unterstellen. Kommen die mit dem denn immer durch?
    Wie mir scheint ist der Grat zwischen Überbehütung und Vernachlässigung nicht mal mehr eine Haaresbreite. Zudem sollte eine allfällige "Überbehütung" nicht mit einer tatsächlichen Vernachlässigung gleichgestellt werden.
    Schulen sollten sich in Bezug auf Schuldzuweisungen gegenüber den Eltern (in der Regel der Mutter) unbedingt in Zurückhaltung üben und sich nicht zu weit über Ihre Kompetenzen rauslehnen, sondern primär für die Qualität der Schule sorgen.
    Ich erachte es als himmeltraurig und schäbig, wenn eine Gefährgungsmeldung an die KESB gemacht wird, primär um der Mutter eine Lektion zu erteilen und sie so in die Schranken zu weisen. Wenn die KESB sich dazu benutzen lässt, sehe ich hier dringenden Handlungsbedarf. Das Wohl des Kindes muss immer im Mittelpunkt stehen. Die KESB sollte dann eingeschaltet werden, wenn es wirklich nötig ist, damit ihre Ressourcen nicht unnötig (über)belastet werden und sie dann nicht die nötige Zeit haben, dort zu helfen, wo Kinder in echter Not sind.

  • @SusanStern-1


    Das kann ich dir nur zustimmen.


    Die Gefahr, dass die KESB fuer private Racheaktionen missbraucht wird, besteht wohl tatsaechlich.


    Fuer die KESB ist es schwierig solche Faelle zu erkennen. Sie wird sie im Allgemeinen erst nach umfangreichen Abklaerungen erkennen koennen. Was dann allenfalls die Konsequenzen fuer Taeter waeren, weiss ich nicht. Rechtliche Grundlagen dazu gibt es wohl.

  • Wir haben erst jetzt Ihren Beitrag gelesen und finden es richtig schlimm was Ihnen Ihre Familie passiert ist. Wir hoffen jetzt sind es nur schlimmer Erinnerungen geblieben?


    Beste Grüsse


    Beobachtermitglied