Hallo Wir haben vier Töchter, wovon drei schulpflicht sind. Die Jüngste kommt nun in den KiGa. Eine meiner Töchter wurde nachweislich monatelang gemobbt. Nachdem ich dann irgendwann die Schulleiterin kritisierte, weil sie diverse Dinge vernachlässigt hatte und Abmachungen nicht einhielt, machte sie bei der KESB eine Gefährdungsmeldung. Der Konflikt wäre schon längst gelöst und hätte darin eine überaktive Rolle eingenommen. Den Kindern werde so die Selbstständigkeit verunmöglicht. Ich hätte ausserdem meine ältere Tochter instrumentalisiert, da ihre Aussagen, nicht die eines Kindes seien. Entgegen dem war der Konflikt nicht gelöst, so sagte mir noch nach der Gefährdungsmeldung ihre Lehrperson, dass sie sehr leide und es ihr wirklich schlecht geht. Sämtliche Lehrpersonen wussten im Übrigen nichts von der Gefährdungsmeldung, erst durch den abklärenden Sozialdienst wurden diese informiert. Man hätte die Lehrpersonen fragen können, tat aber keiner. Auch die KESB ist bis heute sicher, dass die Lehrpersonen dies wussten. Es wurde eine sozialpädagogische Familienabklärung gemacht. Diese hat ebenfalls nie über den Konflikt gesprochen mit den Kindern oder mir, hingegen über mich mit der Schulleiterin schon. Obwohl ich Mails habe, die Vieles belegen, möchte sich dies niemand ansehen. Die Familienbegleitung hat den Lehrpersonen Fragebogen gegen, welche u.a. bewusst manipuliert wurden. So sind nun alle drei älteren Kinder emotional auffällig, selbst die Lehrpersonen sagen, es könne nicht sein, Ausnahme ist die, die gemobbt wurde. Aber dies ist nicht meinetwegen, was man mir nun unterstellen möchte, sondern wegen des Konflikts, das sagt auch die Lehrperson. Meine älteste Tochter soll oft unpünktlich, müde etc... kommen, bei ihr ist es ganz schlimm manipuliert. Die Lehrperson hat mir gesagt, das stimme nicht, sie habe der KOFA (Familienbegleiterin) gesagt, sie sei unauffällig, man müsse sich um sie keine Sorgen machen, sie mache es gut. Das steht nicht im Bericht. Die Lehrperson weiss um die fslschen Unterstellungen. Zwei Lehrpersonen gaben mir Bestätigungen, anderes (das Meiste) von diesen steht nich aus, diejenige meiner ältesten, die sehr viel wiederlegen könne, schrieb mir auf meine Bitte, dies klarzustellen, sie möchte sie nicht zwischen mich und die KESB stellen, habe jedoch gegenüber der KOFA betont, sie sri unauffällig. Der KESB ist dies aber egal, obwohl es ja ein Widerspruch ist. Sie komme wie oben erwähnt oft zu spät, sei häufig müde, unkonzentriert, demotiviert (mind. Sek A), bringe Unterlagen nicht, emotional auffällig (weine oft und nachdenklich). Wie lässt sich dies mit unsuffällig vereinbaren? Die KESB geht dem nicht nach, obwohl Sie mir dies beim rechtlichen Gehör versichert haben. Die von der KESB sagte nur, sie würden meine Ausführungen zu den Akten nehmen und am Entscheid berücksichtigen. Den Fragebogen (SDQ-Test) erhält die KESB nicht. Nur die Auswertung. So sieht sie nicht, dass bei Kopf- und Bauchweh, Asthma angegeben wurde und dies nun zwei falsche Punkte gibt. Die KOFA hat den Fragebogen, welchen sie allerdings nicht hinausgibt. Da es angeblich von den Lehrpersonen ist und mich nichts "angeht". Sie zeigte ihn mir ganz kurz. Asthma ist doch was ganz anderes. Die Lehrperson meiner ältesten Tochter hat das erste Mal eine Klasse und wahrscheinlich auch der erste Fall. Ich denke, sie hat Angst, der Schulleitung in den Rücken zu fallen. Aber hier wird ein Kind, das absolut keine Probleme hat (hat sie tatsächlich nicht) zu einen krassen Problemfall gemacht. Die KOFA unterstellte mir Überbhütung. Zu starke elterliche Kontrolle, meine Kinder dürfen keine Freunde haben, ich hsbe genug beweise, aber es interessiert keinen. Kurz vor Beginn der Abklärung hatte ich eine heftigen Verkehrsunfall und war auf der Intensivstation, 5 gebrochene Rippen, ein kollabierter Lungenflügel und auf der anderen Seite eine Lungenentzündung, Meine Kinder wurden von meinem Partner, Ex-Partner und ihrer Grossmutter betreut an ihrem normslen Wohnort. Das ist nicht selbstverständlich. Auch das ich trotz gesundheitlicher Beschwerden mitgemacht habe. Nichts steht, auch nicht von den Vätern. Der Vater dr älteren drei als auch die Grossmutter wurden bis heute nie befragt, obwohl sie sehr enge Bezugspersonen sind. Es wurde manipuliert, nicht sorgfältig abgeklärt trotz genauen Hinweisen meinerseits auf die Fehler, es werden Finge unterstellt wie Überbehütung, was nicht stimmt. Ich kann vieles beweisen, aber es interessiert die KESB nicht. Das ist Willkür. Man möchte nun einen Erziehungsbeistand einsetzen, finanziell, gesundheitlich, mit dem Ex-Partner ist alles geregelt. Auch die KESCHA hat mir gesagt, eine Beistandschaft wegen Überbehütung (die ja nicht stimmt)ist nicht nachvollziehbar, da der dies eh nicht kontrollieren kann, er ist js micht aktiv in den Familien und begleitet diese im Alltag stundenlang. Ich habe dogar angeboten, Erziehungsgutachten machen zu lassen, eine erneute sozialpädagogische Begleitung, sie wollen dies nicht. Ich mache dies nun dennoch, um die Unterstellungen wiederlegen zu können. Bei einer anderen Tochter (Mobbingopfer) hiess es emotional auffällig, dies ist in der Phase des Mobbings begründet. Bei ihr hiess es hier auch, sie sri verhaltensauffällig, Fragen waren, ob das Kind lüge, stehle, etc... ihre Lehrperson machte mir dort gleich ein Kürzel und sagte, dass sei niemals meine Tochter, könne unmöglich sein (die KESB geht dem nicht nach). Bei der anderen hiess es, sie habe kein Selbstvertrauen seitens Lehrpersonen. Die Lehrpersonen kontaktierten die KOFA, welche ihren Bericht prüfte und sagte, sie habe dies nirgends (während der Abklärung unterstellte sie mir dies jedoch ständig und betonte immer, die Lehrpersonen sagen dies, ich hätte keine Problemeinsicht, was sie auch schrieb). Dann zeigte ich den Lehrpersonen den Ausschnitt, sie waren überrascht und sagten, sie hätten nie sowas gesagt und gaben mir dies auch schriftlich, aber die KESB interessiert es nicht. Problem ist die Lehrperson meiner ältesten. Bei ihr ist ziemlich alles falsch, oder wurde so formuliert, dass es falsch vestanden wird. Die KESB hat ihr einen kleinen Ausschnitt hingelegt davon. Diesen bestätigte die Lehrperson, sagte aber es lasse Interpretationsspielraum zu, sie sei unauffällig und sie möchten sich nicht zwischen uns stellen. Danach hat die KESB nicht mehr abgeklärt, genau das womit ich konfrontiert wurde, klärte sie nicht ab. Genau die Sachen, die ja schlimm sind. Wie komme ich zu meinem Recht? Kann ich eine Anzeige gegen die Lehrperson machen, wenn sie die Interpretationen nicht richtig stellt? Es sind js nicht Falschaussagen, sondern Interpretationen? Kann kch wegen der falschen Tests gund dem ganzen den Urheber dafür verklagen (Lehrperson oder KOFA)? Kann ich die KOFA verklagen, weil sie den Bericht bewusst sehr schlecht formuliert hat? Sich meine Beweisr nicht abschauen wollte z.B. SMSen von Treffen meiner Kinder? Unterstützungsangebote durch die Nachbarschaft während meines Unfalls? Sie schrieb, ich hätte keine Kontakte in der Nachbarschaft, was nicht stimmt. Bitte helft mir, bitte.. Wo ist das gerecht, eine Rachemeldung der Schulleitung und die wird nicht bestraft, lacht sich ins Fäustchen. Dann diese vielen Lügen der KOFA. Ich würde den Fall auch einer guten Presse übergeben, ich entbinde auch die KESB und jeden von der Schweigepflicht, aber ich möchte, dass jmd. dem nachgeht und endlich Gerechtigkeit geschieht. Für meine Tochter ist das gsnze ein Tritt in den A.... Sie sagt nun selbst die Guten verlieren, die Schlechten gewinnen. Vielen herzlichen Dank schon zum Voraus. Beste Grüsse
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RE: KESB Rachemeldung nach Kritik Schulleiterin Stadt Zürich
Es ist schon befremdlich, dass die Schulen den Müttern dauernd Überbehütung oder Vernachlässigung unterstellen. Kommen die mit dem denn immer durch?
Wie mir scheint ist der Grat zwischen Überbehütung und Vernachlässigung nicht mal mehr eine Haaresbreite. Zudem sollte eine allfällige "Überbehütung" nicht mit einer tatsächlichen Vernachlässigung gleichgestellt werden.
Schulen sollten sich in Bezug auf Schuldzuweisungen gegenüber den Eltern (in der Regel der Mutter) unbedingt in Zurückhaltung…
Wie mir scheint ist der Grat zwischen Überbehütung und Vernachlässigung nicht mal mehr eine Haaresbreite. Zudem sollte eine allfällige "Überbehütung" nicht mit einer tatsächlichen Vernachlässigung gleichgestellt werden.
Schulen sollten sich in Bezug auf Schuldzuweisungen gegenüber den Eltern (in der Regel der Mutter) unbedingt in Zurückhaltung…