Darf sozi nur ihre höchstmiete bei berechnung nehmen?

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  • hei wir wohnen in frauenfeld tg


    Obwohl mein wegpartner wurden wir ohne abklärung als paar berechnet.


    Heisst: mein mitbewohner hat sozhilfe


    Ich nicht


    Die miete ist 1550.- das sozi zahlt ihm nur 450.-


    Der rest,1100 muss ich mit iv bez.nun meine frage.das sozi rechnet für 2personen 900.


    Ich bin jedoch kein sozempfänger! Ich muss die ganze restmiete trage! Und jetzt kommt der oberhammer! Mann betechnete damit ich ihm konkubinatsbeitrag zahlen muss, auch mir nur 450 miete an, nicht die efektieven kosten die ich hab.das sozi kann doch nicht von jemandem der keine sozhilfe bezieht verlangen das er in eine billigere wohnung zieht!!!!??? Das geht doch nicht@! Da der mitbewohner schwehr depressief wurde verhängtter err die rekursfrist! Ich weis nicht mehr was machen ! Ich habe für alle rechnungen alles zu bezahlen noch 700! Und er bekommt auch nur 550! Ich halte das nicht mehr lange durch! Inzwischen hab ich auch depressionen mir geht es gesundheitlich immer schlechter und das weil diese person auf dem amt die leute absichtlich hintergeht! Und das machte sie bei allen suf irgend eine weise.darf sie sagen auch bei mir werden nur 450 berechnet obwohl ich von der iv 775 für die miete erhalte?

  • Sie erwähnen, dass Sie 775 von "der IV" "für die Miete" erhalten. Beziehen Sie Ergänzungsleistungen zur einer eine IV-Rente?


    Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen wird bei der Berechnung der Höhe Ihrer Ergänzungsleistungen bei den Ausgaben gemäss Artikel 16c der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) in der Regel nur die Hälfte der Miete und der Nebenkosten anerkannt, wenn Sie mit einer anderen Person im gleichen Haushalt leben. Wenn die Miete und die Nebenkosten 1'550 Franken pro Monat ist, dann ist die Hälfte davon 775 Franken. Haben Sie im Untermietvertrag vereinbart, dass ihr Mitbewohner nur weniger als die Hälfte der Wohnung benutzen darf oder benutzt Ihr Mitbewohner weniger Zimmer als Sie?


    Für die Berechnung der Höhe Ihrer Ergänzungsleistungen spielt es keine Rolle, ob Ihr Mitbewohner Sozialhilfe bekommt und ob die Sozialhilfe ihm nur eine Miete von 450 Franken anstatt 775 Franken bezahlt.


    Sie werden den Untermietvertrag Ihres Mitbewohners kündigen müssen und sich einen neuen Mitbewohner suchen müssen, welcher Ihnen eine Untermiete von 775 Franken bezahlen kann. Wenn Ihr Mitbewohner ausgezogen ist und Sie alleine im Haushalt wohnen wird bei der Berechnung der Höhe der Ergänzungsleistungen bei den Ausgaben gemäss Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer 1 des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen (ELG) nur maximal 1'100 Franken pro Monat für die Miete und die Nebenkosten anerkannt. Es wird Ihnen also nur dann finanziell möglich sein weiterhin in dieser Wohnung zu leben, wenn Sie einen Mitbewohner finden, welcher Ihnen eine Untermiete von 775 Franken pro Monat bezahlen kann.


    ELV:



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html


    ELG:



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20051695/index.html




    Die Gemeinden können bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe festlegen, welcher Betrag an Miete und Nebenkosten maximal bezahlt wird. Es ist also möglich, dass in Ihrer Wohnsitzgemeinde einem Sozialhilfeempfänger der mit einer anderen Person im gleichen Haushalt wohnt nur 450 Franken pro Monat bezahlt werden.


    Hat Ihr Mitbewohner einen Arzt, bei dem er wegen seiner Depression in Behandlung ist? Wenn der Arzt Ihrem Mitbewohner bestätigt, dass es ihm während der Frist für den Rekurs gegen den Entscheid des Sozialamts aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war einen Rekurs gegen den Entscheid des Sozialamts einzureichen oder eine andere Person mit dem Ergreifen eines Rekurses zu beauftragen und dieser Person die dafür notwendigen Informationen zu geben und seit der Verbesserung seines Gesundheitszustands weniger als 14 Tage vergangen sind, kann Ihr Mitbewohner gemäss § 26 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege in seinem Rekurs eine Wiederherstellung der Rechtsmittelfrist beantragen und als Beweis die Bestätigung seines Arztes beilegen. Wenn Ihr Mitbewohner nachdem er bei Ihnen eingezogen ist vorher noch keinen Entscheid des Sozialamts hatte, in dem ihm gesagt wurde welcher Betrag an Miete bei der Berechnung der Sozialhilfe anerkannt wird, wenn er mit einer anderen Person zusammenlebt, kann er im Rechtsmittel sagen, dass ihm vorher hätte mitteilen müssen, dass er sich eine Wohnung mit einem Mietzins von 450 Franken suchen muss und man ihm inzwischen den tatsächlichen Mietzins von 775 Franken bezahlen muss bis er eine Wohnung findet, welche nur 450 Franken kostet. Ihr Mitbewohner kann nur innerhalb von 14 Tagen seit es ihm gesundheitlich wieder möglich ist einen Rekurs zu schreiben oder eine andere Person damit zu beauftragen einen Rekurs für ihn zu schreiben eine Wiederherstellung der Frist für den Rekurs beantragen.Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht in Zürich bietet kostenlose telefonische Beratungen im Sozialhilferecht an. Wegen der Sommerpause finden dort bis 20. August keine telefonischen Erstberatungen statt. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht in Zürich könnte Ihren Mitbewohner beraten.

    https://www.sozialhilfeberatung.ch/

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    Wir haben den mietvertrag gemeinsam es geht nicht um die el auch nicht das er was anderes suchen soll, ich bin für mich auf der suche nach einer neuen wohnung.das ihm nur 450bez werden ist auch klar


    Ich möche gerne wissen: das sozialamt hat den konkubinatsbeitrag berechnet.wie gesagt ich muss die 1100 bez. (Rest der miete)was ich ja auch belegen kann. (Efektieve auslagen) das sozi meinte jedoch, sie hätten für 2 pers.max 900 miete! Somit wurde bei meiner iv/el von 2300ca nicht die 1100 abgezogen (auslagen) sondern nur 450! Beim berechnen ob ich wasbez muss oder nicht müsste man doch die auslagen rein nehmen die ich tatsächlich habe!? Und nicht den betrag von 450 die hälfte des mietbetrages den sie meinen dürfe eine wohnung max kosten.das man bei ihm das macht ok, aber doch nicht bei mir! Sie können doch nicht jedem der it einem soz empfänger zusammen lebt vorschreiben das der andere jetzt auch auf dem soz existenzminimum leben müsse! Was sie hier machen in frauenfeld! Denn alles was laut ihrer brechnung darüber ist, erhält er sozempfänger weniger! Eine gewisse unterstützung bei paaren ok, aber dem partner vorschreiben das laut ihrer meinung der der keine sozhilfe bezieht zu viel miete bezahle...ist meiner meinung nach ein eingriff in sein recht als eigenständiges individum! Für das haben wir doch unser gesetz!wie kann es sein das das sozi bestimmen darf wie hoch meine miete sein darf???? Ich habe mit denen rein gar nichts zu tun! Ich werde von denen regelrecht gezwungen mir eine andere wohnung zu suchen! Er könne dan ins männerhaus! Man weis ganz genau das es keine wohnungen für 600fr hat! Mehr bez sie für eine person nicht.übrigens, der rekurs wäre schon im frühling fällig gewesen.wo kann übrigens beschwerde einlegen? Das beschäftigungsprogramm vergifftet auch die leute, sie müssen sich den giften aussetzen, wer sich weigert erhält kein geld mehr. ( wird ohne jeglichen schutz fettlöser g20 äzend!!! In sprühflaschen abgefüllt und rumgespritzt.die arbeitsplätze sind hinter einander, 1m abstand! Als die suva hätte kommen müssen , lagen plötzlich 1tag vorher handschuhe und brillen da! (Glaub ganz neue) seltsamerweise hies es dan plötzlich, die suva käme nicht!!!!???


    Zudem: firmen ordern gelegentlich jemand, so zb für müllabfuhr. Oder metalfirma.(privat)zu den 300 die man bei 100prozent arbeiten vom sozi erhält, erhlt derder zb mit der müllabfuhr mit geht 20fr am tag.das sozi bezahlt übrigens geld damit die leute gratis arbeiten können, müssen.die machen doppelt kohle! Vom sozi und vom verkauf, keine sozialabgaben und ab und an noch kohle von denen die jemanden ordern zum arbeiten( arbeitsvertrag wetterbaum, 40std plus halbe um ferientage vorarbeiten.) bewerben ?ausserhalb arbetszeiten! Mittag? 1std entschädigung für essen? 0fr! Entschädigung anfahrt? 0fr! Lohn?0fr!!! Unfallversicherung??? Selber bezahlen! Soz empfänger ohne jegliche ausbildung nehmen kafemaschinen auseinander, spritzen da und dort etwas von dem ätzenden zeugs rein, natürlich wird der der vorne dran sitz permanent eingestäubt... ( sind ja nur soz empfänger die nichts wert sind und faul und und und.folgeschäden???? Ist doch scheiss egal! Verrecken sie etwas früher und ff muss nicht weiter bez!


    Ah ja...was die arbeitgeber nicht wussten!!!! Sie bezahlen dem weterbaum beschäftigungsprogramm für die arbeit die einer leistet 400fr in der woche! Schokiert war jeder als sie erfuhren, müllmänner, der chef und die angestellten der metalfirma usw das derjenige der zb bei der müllabfuhr mit geht, bis 11std am tag!!! 45 min mittag!sonst keine pausen! Gerade mal 20fr am tag kriegt! Wie gesagt: weder anfahrt noch essen wird vergütet!das was sie für ihre leistungen erhalte geht gleich wiederdafürdrauf.400 bez der arbeitgeber für die leistung ( was ja auch nich gerade viel ist!) Laut meiner info wird der rest, also 300 nicht dem ,der dafür arbeitete auf seinem konto gutgeschrieben oder so, das er dies zb dann weniger zurückzahlen muss.ne ,das sackt anscheinend weterbaum ein!!!!tatsache ist jedenfall das da menschen gezwungen werden für lächerliche 300 fr mehr.. gratis zu arbeiten! Denn sie arbeiten ja nicht um das geld das sie erhalten zurückzu zahlen! Ne sie kriegen ja gar keinen lohn, ihre arbeit wird mit nichts honoriert.wer kohle macht ist weterbaum! Sie haben gratis arbeitskräfte es werde kafemaschinen rausgegeben, verkauft! Wenn meine infos stimmen, bezalt das sozi dem weterbaum sogar noch für jeden ein betrag,damit er da gratis arbeiten darf!(ob diese info so stimmt, muss ich noch abklären.)


    Wie geht das überhaubt versicherungstechnisch????? Die schrauben da einfach mal drauf los! Keiner hat irgend eine ahnung von elektrik.was ist,wenn bei einem der eine kafemaschine gekauft hatdesswegen die hütte abfackelt? Oder jemand kriegt von dem gift, wie mein mitbewohner ausschlag vom.gift!? Jede firma muss regeln einhalten, wieso die nicht!???die beschwerden seien anscheinend nicht gerade wenig....wie gesagt, ich habe keine sozhilfe, lebe jedoch wegen derer willkür und absichtlicher manipulation unter dem soz existenzminimum! Mein mitbewohner erhält gerade mal 550 zum leben! Bei mir bleiben noch 630.miete u kk ist bez. Die unabhängige fachstelle ist er in fast 2wo wieder erreichbar.


    Ps alle die kafemaschinen reparieren werden von der selben mitarbeiterin betreut.jeder hasst sie, jeder sagt das sie die leute bescheisst u nötigt, niemand getraut sich etwas zu machen da sie sofort . ...jederhat eifach schiss.. so zieht sie die haftplicht am grundbedarf ab....Ohne abrechnung kann kein rekurs gemacht werden!!! So einfach.ich werde alles unternehme wo ich kann um diese zustände zu unterbinden! Hier wird modere sklaverei betrieben! Die leute haben höhere auslagen als wenn sie zu hause wären. Wer kann mit 550 leben? Strom bilag essen bus usw bez ? Zuhaus ist man einmal! Arbeitet man 8 1/2 std muss man mehr essen .zudem die anfahrt an den arbeitsort????meiner meinung nach ist das kriminell was hier in frauenfeld gemacht wird! Ps für 1 pers 600miete!? 1 zimmer kostet schon 700+ ! Klar 40 ,50jährige kriegen sicher ein zimmer in einer wg von 20jährigen. Fragt man um hilfe, sei notfall... intressiere sie nicht, sie hätten und wüssten keine wohnung.sorry aber ich bin entsetz was hier abgeht, das wasich da geschrieben hab ist noch lange nichtalles! Und wir können das meiste sogar schwarz auf weiss beweisen!


    Sobald ich weis wo man beschwerde einreichen kann....

  • Sie schreiben, dass der Rekurs gegen die Verfügung über die Höhe der Sozialhilfe schon im Frühling "fällig" gewesen wäre und bezeichnen sich als "Partner" des Sozialhilfebezügers.


    Wenn Sie sich obwohl Sie dessen "Partner" sind nicht darum gekümmert haben wie viel er Sozialhilfe erhält und Ihnen davon an Miete bezahlen kann und sich nicht darum gekümmert haben, dass Sie innerhalb der Frist für den Rekurs für Ihren Partner einen Rekurs schreiben und diesen von ihm unterschreiben lassen, wenn er wegen einer Depression nicht dazu fähig war und die Frist nun verpasst ist, sind Sie mitverantwortlich an seinem Problem. Die für den Rekurs zuständige Rechtsmittelinstanz wird auf einen Rekurs gegen die Verfügung nicht eintreten, weil die Frist verpasst wurde.


    Ihr "Partner" kann die Gemeinde schriftlich ersuchen die Verfügung in Wiedererwägung zu ziehen und sollte begründen, gegen welche Vorschriften oder gegen welche Rechtsprechung der Gerichte die Verfügung verstösst. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet auf ein solches Wiedererwägungsgesuch einzutreten und kann sich ohne jede Begründung weigern diese Verfügung in Wiedererwägung zu ziehen.


    Wenn sich die Gemeinde weigert die Verfügung in Wiedererwägung zu ziehen, muss ihr "Partner" warten bis die Gemeinde ihm eine neue Verfügung über die Höhe der Sozialhilfe zustellt und kann diese neue Verfügung dann innerhalb der Rekursfrist mit einem Rekurs anfechten. Die Gemeinde ist verpflichtet eine neue Verfügung über die Höhe der Sozialhilfe zu erstellen, wenn sich die bei der Höhe der Sozialhilfe zu berücksichtigenden Einnahmen oder Ausgaben ändern (z.B. weil sich die Prämie für die Grundversicherung der Krankenkasse geändert hat, weil sich Kosten für die Fahrt zur Arbeit geändert haben, weil sich sonstiges Einkommen geändert hat, etc.).


    Wenn Sie ernst genommen werden wollen, empfehle ich Ihnen auf Teenagesprache wie "Sozi" und mehrere Rufzeichen hintereinander zu verzichten und wie eine Erwachsene zu schreiben.

  • Wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen wird bei der Berechnung der Höhe Ihrer Ergänzungsleistungen bei den Ausgaben gemäss Artikel 16c der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) in der Regel nur die Hälfte der Miete und der Nebenkosten anerkannt, wenn Sie mit einer anderen Person im gleichen Haushalt leben.