Auszug Mietwohnung: Boilerunterhalt und Reperatur Herdplatte

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  • Hallo zusammen


    Meine Freundin ist aus ihrer Mietwohnung ausgezogen und nun stellt die Vermieterin Forderungen, die mich teilweise sehr erstaunen:


    - Geräteservice für Kochherd, Backofen und Geschirrspüler: laut Mieterverband ein Streitfall, aber es steht so im Vertrag, also hat sie es übernommen, inkl. den Kosten für den Austausch diverser Filter und Dichtungen


    - Austausch Duschschlauch und -brause, obwohl noch in Ordnung und sauber: hat sie nicht gemacht, die Verwaltung hat dann nichts mehr dazu gesagt


    - Entkalkung des Boilers: Steht im Kleingedruckten des Mietvertrags, aber ich zweifle, dass das rechtens ist, denn es wurden 200 Fr. Nebenkosten pro Monat bezahlt für eine 3.5 Zimmer-Wohnung.


    - Herdplatte: Es hat sich herausgestellt, dass eine Herdplatte nicht mehr heiss wird. Der Monteur musste die Heizwindung und den Regler ersetzen. Diese kann man soweit ich weiss nicht durch unsachgemässe Bedienung kaputt machen. Auf der Rechnung hat er "kein Mieterschaden" vermerkt. Weder vom Preis (ca. 350 Fr.) noch von den Anforderungen (nicht selbst reparierbar für Laien) gehört das für mich zum kleinen Unterhalt.


    Wie sieht das rechtlich aus? Muss sie die Entkalkung des Boilers bezahlen? Und die Herdplatte?


    Wie gehen wir am besten vor? Sie hat die Schlüssel zurückgegeben, und das Protokoll unterschrieben. (Auf dem steht nichts vom Boiler und Herd, zudem hat sie dazu geschrieben "ich bestreite die Kostenübernahme für Boiler und Herd".)


    Rechnung für Reparatur an Vermieterin senden und gleichzeitig Überweisung der Mietkaution verlangen? Welche Fristen setzt man da?


    Vielen Dank für eure Tipps!

  • Meine Ansicht hierzu (bin allerdings kein Experte): Wenn sich Ihre Freundin vertraglich verpflichtet hat, beim Auszug aus der Wohnung den Boiler entkalken zu lassen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen, dann ist sie an diese Klausel gebunden. Mit den belasteten Nebenkosten könnte sie höchstens argumentieren, wenn der Boiler ohnehin vor kurzem gewartet wurde und aktuell frei von Kalk ist. Grundsätzlich kann der Vermieter auf die Entkalkung bestehen. Ihre Freundin könnte aber evtl. die Übernahme der Kosten an die Bedingung knüpfen, dass die Entkalkung tatsächlich notwendig ist und effektiv vorgenommen wird. Was die Herdplatte anbelangt, ist dies geradezu ein Schulbeispiel für eine Reparatur, die zu Lasten des Vermieters geht. Ich würde genauso vorgehen wie von Ihnen vermerkt und für die Überweisung der Mietkaution – damit der Vermieter ja nichts zu meckern hat – eine Frist von 30 Tagen setzen.

  • Ich glaube kaum, dass Ihnen hier jemand kostenlos eine Auskunft gibt, welche fachlich besser ist als jene der Juristen des Mieterverbands. Auf der Website des Schweizerischen Mieterverbands, steht nicht, dass Klauseln im Mietvertrag, welche einen verpflichten die Kosten für die Reparatur von Haushaltsgeräten oder die Kosten für ein Serviceabonnement für Haushaltsgeräte zu übernehmen, ein "Streitfall" wären, sondern, dass solche Klauseln nichtig sind, weil diese gegen das Gesetz verstossen.


    Informationen des Schweizerischen Mieterverbands zu Kleinreparaturen und Ersatzteile:



    https://www.mieterverband.ch/m…araturen-ersatzteile.html


    Informationen des Schweizerischen Mieterverbands zu Vertragsklauseln für Geräte-Reparaturen:



    https://www.mieterverband.ch/m…-geraete-reparaturen.html


    Informationen des Schweizerischen Mieterverbands zu Vertragsklauseln für Serviceverträge:



    https://www.mieterverband.ch/m…e/q-u/servicevertrag.html


    Der Schweizerische Mieterverband bietet eine kostenpflichtige telefonische Mietrechtsberatung für 4,40 Franken pro Minute durch Fachjuristen an (Tel. 0900 900800). Wenn Sie Mitglied beim Mieterverband sind, ist die Beratung kostenlos.



    https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung.html

  • Vielen Dank für die Informationen und Links!


    Wenn ich das richtig verstehe, wird meine Freundin wohl die Entkalkung des Boilers anteilsmässig bezahlen müssen, nicht aber die Reparatur der Herdplatte. Mal schauen, wie es weiter geht...

  • laterfur :!: :!: :!:


    Was ist das für eine dreiste Taktitk von Ihnen, ein Zitat zu verfälschen :?:


    Das Zitat von Sirio lautet korrekt:

    Meine Ansicht hierzu (bin allerdings kein Experte): Wenn sich Ihre Freundin vertraglich verpflichtet hat, beim Auszug aus der Wohnung den Boiler entkalken zu lassen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen, dann ist sie an diese Klausel gebunden. Mit den belasteten Nebenkosten könnte sie höchstens argumentieren, wenn der Boiler ohnehin vor kurzem gewartet wurde und aktuell frei von Kalk ist. Grundsätzlich kann der Vermieter auf die Entkalkung bestehen. Ihre Freundin könnte aber evtl. die Übernahme der Kosten an die Bedingung knüpfen, dass die Entkalkung tatsächlich notwendig ist und effektiv vorgenommen wird. Was die Herdplatte anbelangt, ist dies geradezu ein Schulbeispiel für eine Reparatur, die zu Lasten des Vermieters geht. Ich würde genauso vorgehen wie von Ihnen vermerkt und für die Überweisung der Mietkaution – damit der Vermieter ja nichts zu meckern hat – eine Frist von 30 Tagen setzen.

    Sie nehmen sich die Freiheit und verfälschen das Zitat mit dem von mir rot hervorgehobenen Satz!


    "Zitat von Sirio Meine Ansicht hierzu (bin allerdings kein Experte): Wenn sich Ihre Freundin vertraglich verpflichtet hat, beim Auszug aus der Wohnung den Boiler entkalken zu lassen bzw. die Kosten hierfür zu übernehmen, dann ist sie an diese Klausel gebunden. Um diese Panne zu beheben, rate ich Ihnen, sich an die Meister zu wenden klempner Schlieren sie werden das Problem schnell beheben. Mit den belasteten Nebenkosten könnte sie höchstens argumentieren, wenn der Boiler ohnehin vor kurzem gewartet wurde und aktuell frei von Kalk ist. Grundsätzlich kann der Vermieter auf die Entkalkung bestehen. Ihre Freundin könnte aber evtl. die Übernahme der Kosten an die Bedingung knüpfen, dass die Entkalkung tatsächlich notwendig ist und effektiv vorgenommen wird. Was die Herdplatte anbelangt, ist dies geradezu ein Schulbeispiel für eine Reparatur, die zu Lasten des Vermieters geht. Ich würde genauso vorgehen wie von Ihnen vermerkt und für die Überweisung der Mietkaution – damit der Vermieter ja nichts zu meckern hat – eine Frist von 30 Tagen setzen."


    Ich bitte Sie, umgehend diesen Post zu löschen :!: :!: :!:


    Tilia