IV-Rentnerin auf Wohnungssuche

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  • Guten Abend,


    aus gesundheitlichen Gründen bekam ich rückwirkende Invalidenrente. Da ich mir jetzt selbst eine Wohnung leisten könnte, bin ich auch auf der Suche nach einer passenden Wohnung. Leider bekomme ich aber immer Absagen, weiss aber nicht aus welchem Grund. Ich nehme an, aus dem Grund weil ich keinen Arbeitgeber habe.


    Und da ist auch schon meine Frage: was soll ich bei der Frage "Arbeitgeber" angeben, damit ich auch eine Wohnung sicher bekomme?


    Schummeln könnte ich, aber ich habe Angst, dass wenn diese "Notlüge" später rauskommt, dass ich die Wohnung verlieren würde. Und das möchte ich natürlich nicht.


    Ich dachte, dass mich die Ehrlichkeit bei den Verwaltungen weiterbringt und habe immer angegeben dass ich IV-Rentnerin bin und als Referenz gab ich die AHV-Kasse an, von der ich das Geld für das Leben bekomme.


    Ich bin so unsicher was ich weiter tun oder wie ich eine Wohnung bekommen soll (Stadt St. Gallen)... Kann mir bitte jemand bei dieser Frage weiterhelfen? Ich bin ziemlich verzweifelt und weiss nicht an wen ich mich sonst wenden soll.


    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

  • Es gibt keine allgemeingültigen Angaben um eine Wohnung "sicher" zu bekommen. So etwas wie absolute "Sicherheit" gibt es im Leben nicht.


    Immobilienverwaltungen interessieren sich dafür, wie sicher es ist, dass Sie sich längerfristig die Miete leisten können. Dabei schauen viele Immobilienverwaltungen wie hoch die monatliche Miete und Nebenkosten im Verhältnis zu Ihrem monatlichen Einkommen ist. Ich empfehle Ihnen also anzugeben wie hoch Ihre gesamten Einnahmen sind und grob zu sagen aus welchen Bestandteilen diese Einnahmen bestehen (IV-Rente, Invalidenrente der Pensionskasse, Ergänzungsleistungen, andere Einnahmen). Wenn Sie Ergänzungsleistungen erhalten sollten Sie den gesamten Betrag angeben und nicht nur jenen Teil der Ihnen direkt auf Ihr Bankkonto überwiesen wird, sondern auch jenen Teil der Ergänzungsleistungen der direkt Ihrer Krankenkasse überwiesen wird.

  • Jeder IV Bezüger oder Pensionär ohne Vermögen kann sich eine Wohnung leisten weil er Anrecht auf Zusatzleistungen /Ergänzungsleistungen hat; Dies sogar mit einer Minimal-rente. Für eine Wohnung / Zimmer wird in der Stadt Zürich bis 1100.- ausgerichtet.


    Zudem bekommt er auch den Fehlbetrag zum Lebensunterhalt dazu. Ich weiss dies weil ein Kollege von mir betroffen ist;


    Achtung: Er hätte zudem (Ab 1. Dez. 2018) noch ein ruhiges Zimmer in seiner grossen Wohnung direkt am Berninaplatz bei sich in Untermiete zu vergeben. Wer interesse hat melde sich auf: paul.braendle57@gmail.com

  • Ich zum Beispiel habe mich für eine Wohnung im Guggeien St.Gallen bei der Wincasa beworben. Ich habe meine IV Rente und Ergänzungsleistungen angegeben, und die Verwaltung sogar informiert,dass ich aus gesundheitlicher Gründe mit der Arbeit aufhören.


    Und dann habe ich von der Verwaltung ein E-Mail bekommen dass stand ( wir können leider ihren Wohnungvergabe nicht berücksichtigen), obwohl ich vermutlich der erste Bewerber war. Ich habe nachgefragt per mail, ob es etwas mit der IV zu tun hat. Dann kam die Antwort( Guten Tag wie erwähnt können wir keine Auskunft über die Mieterwahl geben).