Hey Zusammen
Was meint ihr zu einem Verbot beim Freund zu übernachten? Die Tochter verbringt nicht mehr viel Zeit mit der Familie (Tochter übernachtet bis zu 2 Nächte in der Woche bei ihm)
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Hey Zusammen
Was meint ihr zu einem Verbot beim Freund zu übernachten? Die Tochter verbringt nicht mehr viel Zeit mit der Familie (Tochter übernachtet bis zu 2 Nächte in der Woche bei ihm)
Ich stimme der Meinung von Palm2203 zu.
Die Tochter ist mit 20 Jahren volljährig. Sie haben als Eltern nicht mehr das gesetzliche Recht einer volljährigen Person zu verbieten bei Ihrem Freund zu übernachten oder ihr vorzuschreiben wie viel Zeitz diese mit der Familien verbringen soll. Wenn Ihre Tochter noch keine angemessene Ausbildung hat, haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für den Unterhalt der Tochter aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
Artikel 14 ZGB Volljährigkeit:
Volljährig ist, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat.
Artikel 276 ZGB
1 Der Unterhalt wird durch Pflege, Erziehung und Geldzahlung geleistet
2 Die Eltern sorgen gemeinsam, ein jeder Elternteil nach seinen Kräften, für den gebührenden Unterhalt des Kindes und tragen insbesondere die Kosten von Betreuung, Erziehung, Ausbildung und Kindesschutzmassnahmen
3 Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.
Artikel 277 ZGB
1 Die Unterhaltspflicht der Eltern dauert bis zur Volljährigkeit des Kindes
2 Hat es dann noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen, bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann.
Zivilgesetzbuch (ZGB):
Auch wenn Ihre Tochter keinen Freund hätte, wäre es in ihrem Alter normal, dass sie nicht mehr viel Zeit mit der Familie verbringt. Als junge Erwachsene hat sie andere Bedürfnisse. Und ganz ehrlich... zweimal pro Woche beim Freund übernachten ist in dem Alter eher moderat.
Haben sie mit Ihr über ihren Wunsch gesprochen, dass sie mehr Zeit mit Ihnen verbringen soll?
Ihre Tochter ist volljährig und kann selber entscheiden, was ihr wichtig ist und wo sie ihre Nächte verbringt. Durch ein Verbot würden Sie Ihrer Tochter signalisieren, dass Sie sie noch immer als Kind sehen über das Sie einfach bestimmen können. Das nicht wirklich vertrauensfördernd, im Gegenteil.
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