Hallo
Wir wohnen in einem alten Wohnhaus von 1960. Der Vermieter macht an dem Wohnhaus nur das nötigste und ist sehr geizig.
Unsere Kinder haben beim spielen die innere Fensterscheibe der Orginal Fenster (von1960, Doppelverglasung Holzrahmen, Glas 3mm) kaputt gemacht.
Die Liegenschaftsverwaltung will dass wir die Rechnung der Reparatur des Fensters bezahlen.
Meine Haftpflichtversicherung meinte jedoch weder die Versicherung noch wir als Mieter müssen diese Rechnung bezahlen da das Fenster lange schon amortisiert ist. Die Lebensdauer beträgt 25 Jahre.
Frau T. von der Liegenschaftsverwaltung ist jedoch der Meinung dass nicht das Fenster kaputt war sondern lediglich die Glasscheibe und diese hätte eine ewige Lebensdauer, könne sich also nicht amortisiere, desswegen müssen wir die volle Rechnung bezahlen.
Diese Begründung finde ich recht dämlich. Under der Definition eines Fensters versteht man in der deutschen Sprache: eine mit (gerahmten) Glasscheiben versehene Öffnung in einer Mauer.
Ohne Glasscheibe ist es also nur ein Loch in der Wand. Die Glasscheibe gehört zum Fenster und ist nicht als einzelnes zu betrachten.
Frau T. bzw. die Liegenschaftsverwaltung lässt diese Begründung nicht gelten.
Kennt sich jemand rechtlichgesehnen damit genau aus?
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