Ausbezahler Bruttolohn nicht wie in Arbeitsvertrag

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  • Hallo Community


    Ich frage hier kurz für meine Freundin, die kürzlich eine neue Stelle angetreten hat. Im Vertrag wurde ein Bruttolohn von CHF XY fixiert. Nun hat sie den ersten Lohn erhalten und auf der Lohnabrechnung wurde ein um CHF 400.- geringerer Bruttolohn ausgewiesen.


    Sie hat daraufhin ihre Chefin kontaktiert und ihr wurde mitgeteilt, dass der Lohn im Vertrag zu hoch sei und man ihr einen neuen Vertrag zustellen werde. Man muss dazu sagen, dass sie die Stelle u.a. auch wegen dem Salär angenommen hat (Stelle mit Personalverantwortung).


    Nebst dem Umstand, dass dies eine Frechheit sondergleichen darstellt, frage ich mich, ob dieses vorgehen überhaupt legal ist. Dass sie dagegen - vor allem in der Probezeit - nicht viel machen kann, ist klar, aber die Frage bleibt, ob Sie den im (von allen Parteien unterzeichneten) Vertrag defnierten Bruttolohn rückwirkend einfordern kann, bzw. die Firma ihr bis zum neuen Vertrag diesen Lohn zahlen muss.


    Kennt sich da allenfalls jemand damit aus?


    Für Anregungen wäre ich sehr dankbar, vielen Dank.


    Viele Grüsse


    Sandro

  • Wenn der Arbeitgeber den vertraglich vereinbarten Lohn ändern möchte, kann der Arbeitgeber den dann der Arbeitnehmerin einen neuen Arbeitsvertrag mit einem geänderten Lohn zuschicken. Wenn Ihre Freundin den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreibt, kann der Arbeitgeber den bestehenden Arbeitsvertrag kündigen und muss dabei die Kündigungsfrist einhalten. Der Arbeitgeber kann der Arbeitnehmern nach einer Kündigung einen neuen nach dem Ende der Kündigungsfrist beginnenden neuen Arbeitsvertrag mit einem geänderten Lohn zuschicken. Wenn die Arbeitnehmerin nach einer Kündigung den neuen Arbeitsvertrag nicht unterschreibt, endet der bestehende Arbeitsvertrag mit dem Ende der Kündigungsfrist.


    Darüber hinaus wird die Arbeitslosenversicherung die Arbeitnehmerin nach einer Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit durch eine wochen- oder monatelange Nichtzahlung von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung bestrafen, weil die Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich der Ansicht ist, dass es der Arbeitnehmerin zumutbar gewesen wäre den neuen Arbeitsvertrag mit dem tieferen Lohn anzunehmen um so eine Arbeitslosigkeit zu vermeiden.


    Artikel 335b OR



    1 Das Arbeitsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen gekündigt werden; als Probezeit gilt der erste Monat eines Arbeitsverhältnisses.



    2 Durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag können abweichende Vereinbarungen getroffen werden; die Probezeit darf jedoch auf höchstens drei Monate verlängert werden.



    3 Bei einer effektiven Verkürzung der Probezeit infolge Krankheit, Unfall oder Erfüllung einer nicht freiwillig übernommenen gesetzlichen Pflicht erfolgt eine entsprechende Verlängerung der Probezeit.


    Obligationenrecht (OR):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19110009/index.html


    Artikel in der Zeitschrift K-Tipp zur Änderungskündigung:



    https://www.ktipp.ch/artikel/d…koennen-arbeitnehmer-tun/


    Artikel über die Änderungskündigung:



    https://www.weka.ch/themen/per…-sie-richtig-abgewickelt/


    Artikel zur Änderungskündigung der Rechtsanwaltskanzlei Bürgi Nägeli:



    https://www.aenderungskuendigung.ch/

  • Hallo Sozialversicherungsberater

    Vielen Dank für das ausführliche Feedback. Das mit der Änderungskündigung ist richtig und das wird auch so erfolgen. Jedoch muss der Arbeitgeber doch bis zum Beginn des neuen Vertrages, bzw. bis Ende der Kündigungsfrist, den im Vertrag festgehaltenen Lohn zahlen, korrekt?


  • ich meinte natürlich, BIS zum Ende der Kündigungsfrist.

  • Haben Sie meinen Beitrag und die Artikel in den Links in meinem Beitrag nicht gelesen? Die Antwort auf die Frage steht dort schon.


    Solange Ihre Freundin keinen neuen Arbeitsvertrag erhalten hat und diesen geänderten Arbeitsvertrag nicht unterschreibt und auch nicht mündlich akzeptiert muss der Arbeitgeber den im bestehenden Arbeitsvertrag vereinbarten Lohn bezahlen. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag kündigt muss er während der Kündigungsfrist noch den alten Lohn bezahlen und der Arbeitsvertrag läuft dann mit dem Ende der Kündigungsfrist aus. Wenn Ihre Freundin aber einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, in dem steht, dass der neue Arbeitsvertrag mit dem neuen Lohn bereits vor dem Ende der Kündigungsfrist liegt, dann erhält Sie schneller den neuen tieferen Lohn.