Einbrecher besetzen Gebäude, Polizei weigert sich einzuschreiten, Gericht lässt Verfahren hängen, wer hat Lösungsansätze.

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  • Im Tessiner Berggebiet wird ein Gebäude mit samt Geräten und Maschinen, mehreren Hektaren Land für eine Ziegenhaltung von einem Deutschen Staatsbürger und seiner Schweizer Frau seit Jahren gewaltsam besetzt. Als ich ( Eigentümer) und Kollegen feststellten, das eingebrochen wurde, wollten wir auf der Polizei Strafanzeige erstatten. Die Polizei verweigerte das, es sei ein privates Problem.


    Dies ist der Hauptgrund für die unglaubliche Geschichte. Die Tessiner Justiz verweigerte ihre Hilfe, als ich und weitere Personen Notrufe sandten und Anzeigen erstatten wollten, unmittelbar nach dem ersten Angriff.


    (Der Einbrecher hatte überall erzählt er sei Mieter) Dann machte ein Anwalt für mich ein Summarisches Gerichtsverfahren, der Einbrecher habe das Gebäude unverzüglich zu verlassen! Der Einbrecher entgegnete, das er Mieter sei mit einem Mündlichen Pachtvertrag und den Vertrag habe er mit dem Vorbesitzer der Liegenschaft abgeschlossen. Der Vorbesitzer gab aber dem Gericht schriftlich bekannt, das er nie etwas verpachtet hatte. Das Gericht entschied nicht zu entscheiden, da es eventuell sein könne das ein Vertrag bestand zwischen dem Vorbesitzer und dem beklagten.


    Jede Annäherung von Drittpersonen erwidern die Besetzer mittlerweile mit handgreiflichen Massnahmen.....! Was auch schon gefilmt wurde.


    Also wurde von mir dem Einbrecher schriftlich mitgeteilt, das er keine Rechte hat am Gebäude , mit dem Hinweis, das er sicherlich nicht Mieter oder Pächter sei und wenn doch habe er die Beweise zu liefern. Wenn er solche hätte, sei ihm aber fristlos gekündigt, da er niemals einen Pachtzins bezahlt hätte. ( dies nach 6 Jahren nach dem Kauf der Liegenschaft.) Der Einbrecher reichte umgehend eine Pachterstreckungsklage ein. Zuerst lag sie Monate lang beim Vermittlungsamt. Dann klagte er vor Gericht, ohne irgend ein Beweis. Ein Jahr lang wartete das Gericht auf die Beweismittel der Kläger.


    Dann nach meinen Forderungen das Verfahren abzuweisen, da keine Beweise der Kläger vorlagen, lud das Gericht zur Hauptverhandlung ein.


    Ich entschuldigte mich, mit der Begründung, das ich nichts mit den Leuten zu tun habe, sie Eingebrochen seien und keine Beweise für die Behauptung vorliegen, das die Leute Mieter seien ( Das Gebäude gehört mittlerweile 8 Jahre mir) Ich forderte das die Klage zurückgewiesen würde auf Kosten der Kläger!


    Der Rechtsanwalt der Einbrecher, Besetzer, machte darauf hin ein Gesuch, das das Verfahren gestoppt werde, er wolle eine gütliche Einigung Aussergerichtrlich erzielen. Das Gericht folgte seinem Antrag und sistierte das Verfahren....... Ich erwiederte postwendend dem Gericht, das das Verfahren endlich aufzuheben sei, ich wolle keine Einigung und mein Eigentum endlich selber nutzen. Das Gericht schweigt nun, es bleibt nach Tessiner art hängig, damit es den Besetzern weiterhin ermöglicht wird kostenlos auf meine Kosten zu nutzen.


    Die Einbrecher nutzen Gebäude, Land und Maschinen seit Jahren und ich kann nichts dagegen unternehmen.


    Wesshalb hat ein Deutscher Erwerbsloser mehr Rechte als ein arbeitender Schweizer Grundeigentümer?

  • Sie schreiben, dass ein Anwalt für Sie ein summarisches Gerichtsverfahren eingeleitet hat. Warum fragen Sie nicht Ihren Anwalt? Stand auf dem Entscheid des Gerichts das Verfahren zu sistieren eine Rechtsmittelbelehrung innerhalb welcher Frist Sie bei welchem Gericht ein Rechtsmittel gegen diesen Sistierungsentscheid einreichen können? Haben Sie innerhalb der Frist Ihre "Erwiderung" gegen den Sistierungsentscheid innerhalb dieser Frist und beim richtigen Gericht eingereicht? Wie viel Zeit ist seit Ihrer "Erwiderung" gegen den Sistierungsentscheid vergangen?


    Haben Sie sich davon überzeugt, dass im Gerichtsverfahren nur die Hausbesetzer/angeblichen Pächter alles beweisen müssen und Sie überhaupt nichts beweisen müssen. Ansonsten kann es ein Fehler gewesen sein, dass Sie nicht an die Hauptverhandlung gegangen sind, weil Sie dort Beweise einreichen hätten können.

  • Guten Tag,


    da es ein summarisches Verfahren war, war der Anwalt der Auffassung, das es wenig Sinn machen würde eine Einsprache zu erheben. Das ist nun 2 Jahre her. Der Anwalt meinte, das es selbst für das Tessin nicht nachzuvollziehen sei, das ein Gericht sich mehrfach weigert ein Urteil zu sprechen.


    Im Summarischen Verfahren kann der Richter die Klage abweisen wenn der beklagte stur behauptet das er im Recht sei, auch wenn dieser keinerlei Beweise hat.


    Der Anwalt hat sein Mandat inzwischen beendet, da es schlicht zu kostspielig ist für mich.


    Gegen den Sistierungsentscheid (Verfahren wurde nur gestoppt, es ist rechtlich noch hängig) vom jetzigen Verfahren kann keine Einsprache erhoben werden, ich habe dies trotzdem innert 2 Tagen getan.


    Das Gericht schrieb nur, das das Verfahren jederzeit wieder aufgenommen werden könne.


    Logisch das ich meine Beweismittel wie Kaufurkunde, vorgelegt habe! Ich habe alle Beweise vorgelegt, die Besetzer absolut nichts!

  • Warum schreiben Sie nicht dem Gericht und erwähnen, wie viel Zeit seit dem Sistierungsentscheid vergangen ist, erwähnen, ob der Besetzer versucht hat wie er damals vor Gericht behauptet hat eine gütliche Einigung mit Ihnen zu erzielen und, erwähnen, dass keine gütliche Einigung erzielt wurde und stellen den Antrag, dass die Sistierung des Verfahrens aufgehoben wird und, dass das Gericht ein Urteil fällt.

  • Das habe ich mittlerweile 3 mal per Einschreiben gemacht!


    Das Gericht schweigt!

  • Wenn Sie Mitglied beim Hauseigentümerverband oder beim Mieterverband sind, erhalten Sie dort kostenlose Rechtsauskünfte im Mietrecht.


    Es ist möglich, dass in Ihrem Kanton das Bezirksgericht oder ein anderes Gericht kostenlos Rechtsauskünfte erteilt.


    http://www.gerichte-zh.ch/orga…uster/rechtsauskunft.html


    Die kantonalen Rechtsanwaltskammern bieten an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten kostenlose Rechtsauskünfte an. Allerdings nimmt man sich dort wahrscheinlich nur 15 Minuten für Sie Zeit und wird dort für Sie keine längeren Beschwerden schreiben.


    http://www.sav-fsa.ch/de/recht…chtsauskunftsstellen.html

  • Das habe ich bereits alles gemacht!


    Das Tessin funktioniert nicht wie es in der Theorie geschrieben ist!


    Ein Rechtsfreier Raum, Politiker wie Journalisten sagen alle das selbe, man könne nix machen, es sei zu gigantisch welche Misstände im Tessin herrschen.


    Es gibt diverse Profiteure im Hintergrund, nicht zu letzt die Gemeinde, welche eigentlich für die Schulpflicht der Kinder und die anderen Misstände zuständig wäre. Aber sie sind froh, wenn die Sippe mein Besitz besetzt, so feduzieren sich die Kosten für die Gemeinde....

  • Das Verfahren wurde wieder aufgenommen, nachdem ich eine Beschwerde an das Obergericht machte.


    seit September ist es aber wieder hängig.


    Die Richterin forderte mich auf, das ich ein ordentliches Verfahren einleite zum beweisen, das kein Pachtvertrag zwischen den Besetzern und dem vorherigen Besitzer bestand.


    Ich habe aber mit den Besetzern nichts zu tun, hab nie Pachtzinsen erhalten, so auch nicht der vorherige Besitzer. Dies steht notariell beglaubigt im Kaufvertrag. Zudem nochmal schriftlich bestätigt vom Verkäufer.


    Im Herbst wird es 10 Jahre seit ich alles gekauft habe, aber ich kann nichts machen, alles wird besetzt und die Besetzer haben nur Worte, Lügengeschichten.


    Unzählige Rechtsberater sagen nun, das anderswo in der Schweiz ein derart rechtsmissbräuchlicher Fall längst zu lasten der Kläger beendet worden wäre.


    Die Kläger halten das Verfahren aufrecht, da sie behaupten das sei eine normale Massnahme im Pachterstreckungsverfahren, obwohl sie Einbrecher und Landbesetzer sind.


    Das hat nichts mit einem Rechtsstaat zu tun, wenn ein Opfer nichts mehr tun kann und die Justiz sich weigert einzuschreiten!

  • Das da einiges nicht stimmt ist wohl klar!


    Rechtsstaatliche Grundprinzipien werden nicht beachtet!


    Und ja Schweizer1 und Horticus ist die selbe Person.


    Beobachter hat gefordert einen neuen Namen zu wählen....

  • Horticus


    Rechtsstaatliche Grundprinzipien werden nicht beachtet!


    Ich bin kein Jurist. Habe aber so ein gewisses Rechtsverstaendnis. Ob nun hier die rechstaatlichen Grundprinzipien nicht beachtet wurden,kann ich im Moment nicht beurteilen. Um mir hier wirkliche eine Meinung zu bilden, muesste ich mich wohl deutlich mehr in die Fallakte vertiefen koennen.


    Mein Rechtsgefuehl sagt mir aber, dass hier in der ganzen Verfahrensgeschichte die Beweislast umgekehrt wurde. Und das waere engegen dem rechtsstaatlichen Grundprinzip der Schweiz. Und gegen die Bundesverfassung. Ob das jetzt wirklich so passiert ist, muesste wohl ueber das Bundesgericht geklaert werden.


    Hier besteht auch die Moeglichkeit mit einer "verfassungsrechtlichen Beschwerde" direkt ans Bundesgericht zu gelangen, auch wenn das Verfahren am Obergericht noch haengig ist.


    Der Grund fuer die Beschwerde liegt ja schon bei den "Entscheiden" des Bezirksgerichts. Zumindest soweit ich das bis jetzt sehe.


    Ich weise nochmals darauf hin, dass ich kein Jurist bin. Daher sind mir "verfahrenstechnische Aspekte" nicht so gelaeufig. Sozialversicherungsberater hat hier einige Hinweise bereits angegeben, wo sie sich weiter erkundigen koennen.


    Aus meiner Sicht haette das erste Verfahren nicht sistiert werden duerfen, wenn sie nicht dazu bereit sind, sich aussergerichtlich zu einigen.


    Aus meiner Sicht muss zuerst einmal der vermeintliche Mieter beweisen koennen, dass er einen Mietvertrag hat. Sie koennen das ja gar nicht, wenn es nie einen gegeben hat. Wenn es nun im Kaufvertrag und nachtraeglich noch einmal schriftlich vom Verkaeufer bestaetigt, also kein zuvor bestehendes Mietverhaeltnis gegeben hat, dann steht jetzt die Aussage von Besitzer und "Besetzer" gegeneinander. Hier stellt aber der "Besetzer" einen Anspruch an den Besitzer auf Erfuellung eines Mietvertrages. Und muss diesen Anspruch beweisen koennen. Das kann er aber anscheinend nicht. Eine entsprechende Klage der Besetzer muesste nun abgewiesen werden. Und die Liegenschaft muesste geraeumt werden. Allenfalls mit Hilfe der Polizei.


    Ist meine Ansicht. Und hier geht es wohl schon noch um das rechtsstaatliche Prinzip.


    Und hier spielt es wohl weniger eine Rolle, ob sie nun "Deutscher oder Tessiner" sind. Lassen sie diese Thematik besser weg. Das koennte noch ein Grund sein, weshalb ihre Akte gerne etwas liegen gelassen wird. Auch wenn das so nicht Rechtens ist.


    Ich habe eine Zeit lang im Tessin (Bergtal) gelebt und weiss, dass die da so etwas einen eigenen Kopf haben, wenn es um "Tedesci" geht.

  • Jeder weitere Schritt hat Kostenfolgen!!!


    Klar kann eine Beschwerde verfasst werden, aber wer bezahlt das?


    Wer bezahlt die Schäden an Gebäude, Maschinen usw???


    Wie soll ein Arbeitnehmer in der Schweiz überhaupt mit einer derartigen Flut von Kosten und Angriffen von wildfremden Personen umgehen?


    Die Besetzer sind Leute die keiner geregelten Arbeit nach gehen, brutalste Anarchisten!


    Also hat keine Behörde ein Interesse das Problem zu lösen, da Gemeinde und Kanton immense Kosten zu tragen hätten, wenn sie die Rechtsordnung wieder herstellen würden.


    Selbst wenn man irgendwann die Prozessiererei gewinnen würde wird es nichts ändern. Die Kläger werden sagen sie seien Mittellos und die Kosten niemals tragen und da sie brutale Anarchisten sind, werden sie sich auch nicht an ein Urteil halten, so wie sie sich auch sonst an keine Gesetze halten.


    Sämtliche Berater sagen das jeder weitere Schritt enorme kosten bringt. Dabei muss ich ja bereits die Kostenfolgen für die Gebäude und Landbesetzung tragen.


    Gebäudeversicherung usw gehen seit Jahren zu meinen Lasten.


    Das ein Deutscher der nichts arbeitet einem Schweizer Hab und Gut weg nimmt, ist sehr wohl von Belang! Der Umstand, das ein Ausländer tagtäglich Straftaten verübt und dafür nicht belangt wird, zeigt zusätzlich das in der zuständigen Behörde etwas nicht stimmt.


    Das ist ein Behördenproblem. Und wo ist die Kontrolle die vom Staat aus geht?


    Ich frage mich ob nicht Bern zuständig ist zu prüfen ob die einzelnen Regionen in der Schweiz die Rechtsordnung auch umsetzen?

  • Bitte nehmen sie zur Kenntnis, das der Haupttäter ein Deutscher ist, der ohne Arbeit in die Schweiz kam, er hat schulpflichtige Kinder die nicht zur Schule gehen mit einer Schweizerin die ebenfalls seit ihrer Schulzeit noch nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Die Kinder missbraucht er als Lebende Schutzschilder!


    Die Staatsangehörigkeit des Haupttäters ist von zentraler Bedeutung. Einem Schweizer Bürger wäre längst der Prozess gemacht worden!


    Die Staatsangehörigkeit des Täters beweist das die Behörden in verschiedenen Bereichen versagt haben. Das ein Deutscher ohne Arbeit Tag für Tag Straftaten verübt und von keiner Behörde zur Rechenschaft gestellt wird beweist das Versagen der Behörden. Es gibt Vorschriften für Migranten und da der Täter offensichtlich nicht fähig ist mit einer geregelten Erwerbstätigkeit für seine Familie zu sorgen verübt er einfach Straftaten!

  • Die Staatsangehörigkeit des Haupttäters ist von zentraler Bedeutung. Einem Schweizer Bürger wäre längst der Prozess gemacht worden!


    Das ist eine unhaltbare Behauptung ihrerseits!


    Der Prozess ist ja im Gange, nur nicht abgeschlossen.


    Und die Rechtstaatlichkeit hat mit der Nationalitaet nichts zu tun!


    Einmal ganz grundsaetzlich nicht!


    Und jetzt muss ich hier ihre Aussagen noch etwas hinterfragen.


    Sie sagen jetzt, dass ich zur Kenntnis nehmen muss:


    ...das der Haupttäter ein Deutscher ist, der ohne Arbeit in die Schweiz kam, er hat schulpflichtige Kinder die nicht zur Schule gehen mit einer Schweizerin die ebenfalls seit ihrer Schulzeit noch nie einer Erwerbstätigkeit nachgegangen ist. Die Kinder missbraucht er als Lebende Schutzschilder!

  • Es gibt Fehler und es gibt Straftaten von Behörden.


    Das Tessiner Migrationsamt kam zum Beispiel im Jahr 2017 in die Schlagzeilen, weil Beamte zu Straftätern wurden.