Im Tessiner Berggebiet wird ein Gebäude mit samt Geräten und Maschinen, mehreren Hektaren Land für eine Ziegenhaltung von einem Deutschen Staatsbürger und seiner Schweizer Frau seit Jahren gewaltsam besetzt. Als ich ( Eigentümer) und Kollegen feststellten, das eingebrochen wurde, wollten wir auf der Polizei Strafanzeige erstatten. Die Polizei verweigerte das, es sei ein privates Problem.
Dies ist der Hauptgrund für die unglaubliche Geschichte. Die Tessiner Justiz verweigerte ihre Hilfe, als ich und weitere Personen Notrufe sandten und Anzeigen erstatten wollten, unmittelbar nach dem ersten Angriff.
(Der Einbrecher hatte überall erzählt er sei Mieter) Dann machte ein Anwalt für mich ein Summarisches Gerichtsverfahren, der Einbrecher habe das Gebäude unverzüglich zu verlassen! Der Einbrecher entgegnete, das er Mieter sei mit einem Mündlichen Pachtvertrag und den Vertrag habe er mit dem Vorbesitzer der Liegenschaft abgeschlossen. Der Vorbesitzer gab aber dem Gericht schriftlich bekannt, das er nie etwas verpachtet hatte. Das Gericht entschied nicht zu entscheiden, da es eventuell sein könne das ein Vertrag bestand zwischen dem Vorbesitzer und dem beklagten.
Jede Annäherung von Drittpersonen erwidern die Besetzer mittlerweile mit handgreiflichen Massnahmen.....! Was auch schon gefilmt wurde.
Also wurde von mir dem Einbrecher schriftlich mitgeteilt, das er keine Rechte hat am Gebäude , mit dem Hinweis, das er sicherlich nicht Mieter oder Pächter sei und wenn doch habe er die Beweise zu liefern. Wenn er solche hätte, sei ihm aber fristlos gekündigt, da er niemals einen Pachtzins bezahlt hätte. ( dies nach 6 Jahren nach dem Kauf der Liegenschaft.) Der Einbrecher reichte umgehend eine Pachterstreckungsklage ein. Zuerst lag sie Monate lang beim Vermittlungsamt. Dann klagte er vor Gericht, ohne irgend ein Beweis. Ein Jahr lang wartete das Gericht auf die Beweismittel der Kläger.
Dann nach meinen Forderungen das Verfahren abzuweisen, da keine Beweise der Kläger vorlagen, lud das Gericht zur Hauptverhandlung ein.
Ich entschuldigte mich, mit der Begründung, das ich nichts mit den Leuten zu tun habe, sie Eingebrochen seien und keine Beweise für die Behauptung vorliegen, das die Leute Mieter seien ( Das Gebäude gehört mittlerweile 8 Jahre mir) Ich forderte das die Klage zurückgewiesen würde auf Kosten der Kläger!
Der Rechtsanwalt der Einbrecher, Besetzer, machte darauf hin ein Gesuch, das das Verfahren gestoppt werde, er wolle eine gütliche Einigung Aussergerichtrlich erzielen. Das Gericht folgte seinem Antrag und sistierte das Verfahren....... Ich erwiederte postwendend dem Gericht, das das Verfahren endlich aufzuheben sei, ich wolle keine Einigung und mein Eigentum endlich selber nutzen. Das Gericht schweigt nun, es bleibt nach Tessiner art hängig, damit es den Besetzern weiterhin ermöglicht wird kostenlos auf meine Kosten zu nutzen.
Die Einbrecher nutzen Gebäude, Land und Maschinen seit Jahren und ich kann nichts dagegen unternehmen.
Wesshalb hat ein Deutscher Erwerbsloser mehr Rechte als ein arbeitender Schweizer Grundeigentümer?