Einbrecher besetzen Gebäude, Polizei weigert sich einzuschreiten, Gericht lässt Verfahren hängen, wer hat Lösungsansätze.

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  • Wenn ein Ausländer nicht fähig ist für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, was normalerweise bedeutet, das er einer LEGALEN Erwerbstätigkeit nach geht, dann bekommt er keine Aufenthaltsbewilligung, oder aber diese wird ihm entzogen.


    Das kann einem Schweizer nicht passieren.


    Die Staatsangehörigkeit des Täters ist von zentraler Bedeutung Herr marikowari.


    Und wenn eine Behörde Fehler macht, dann ist es einfacher alles zu verschleppen und zu vertuschen, dann kommt es am Ende zu einem Schlamassel wo eigentlich unbeteiligte den Kopf hin halten müssen.


    Dazu kommt, das selbstverständtlich Strafanzeigen erstattet wurden, welche genau so verschleppt werden. Über Jaaaaahre hinweg.


    Die Rechtsanwälte sprechen nur noch von einem Behördenversagen.

  • Horticus


    Ja. Im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbewilligung spielt die Staatsangeheoerigkeit sicher eine Rolle.


    Fuer die, welche aber eine Bewilligung haben oder nicht brauchen, gelten grundsaetzlich die gleichen Rechte. Die schweizereischen Gesetze gelten auch fuer Touristen. Es gibt nur eine kleine Gruppe von Menschen , welche fast rechtslos sind. Naemlich Illegale, welche das Land verlassen muessten.

  • Horticus


    Wenn der Deutsche mit einer Schweizerin verheiratet ist und sie Kinder haben, welche auch noch in der Schweiz geboren sind, dann duerfte es schwierig sein, dem Deutschen die Aufenthaltsbewilligung zu entziehen.


    Dies duerfte allenfalls dann moeglich sein, wenn der Mann Kapitalverbrechen begangen hat.

  • Horticus


    Und nein. Soweit ich weiss, uebt "Bern" keine Kontrolle darueber aus ob Kantone die geltende "Rechtsprechung" richtig umsetzen. Dafuer waere wohl das Bundesgericht zustaendig.


    Deshalb mein entsprechender Hinweis darauf.


    Aus meiner Sicht hat hier bereits das Bezirksgericht Fehler gemacht, welche eine verfassungsrechtliche Klage moeglich machen wuerde.


    Aber ich bin nicht Jurist und kenne mich hier wohl zuwenig aus.


    Sie haben aber anscheinend bereits mit diversen Juristen gesprochen, welche hier anscheinend aehnliche Schluesse ziehen.


    Offen bleibt das Problem mit den Kosten.


    Wenn der Taeter erwerbslos und ohne Vermoegen ist, werden sie wohl auf den Kosten sitzen bleiben, selbst wenn sie den Prozess gewinnen. Mindestens zum Teil, naemlich insbesondere ihre Anwaltskosten.


    Ich bin etwas ratlos, was man in ihrem Fall sonst noch tun koennte.

  • ..........

  • Wir haben mittlerweile Mai 2020,


    an der grauenvollen Situation hat sich nichts geändert.


    Im Februar wurde eine Befragung im Gericht in Faido durchgeführt.


    Der Verkäufer der die Liegenschaften vor nunmehr über 10 Jahren verkauft hat , hat ausgesagt, das er die Liegenschaften niemals verpachtet hatte und auch niemals Pachtzinsen erhalten habe.


    Die Gebäude und Landbesetzer haben ebenso zugegeben nie einen Pachtzins bezahlt zu haben! Der Deutsche Staatsbürger hat bestätigt, das er über 30 000 Quadratmeter Land und ein Gebäude nutzt, gegen den Willen des Eigentümers.


    Das Gericht verschleppt nun Tag für Tag dieses Verfahren, das eine Schweizweit einzigartige Tragödie darstellt und meines Erachtens bewusst verschleppt wird!


    Ach ja


    Als Grund warum die Besetzer der Meinung sind, das sie im Recht sind sagten sie, das der ehemalige Besitzer einen uralten Pachtvertrag mit übernommen hatte. Die Personen die diesen Vertrag angeblich abgeschlossen haben, sind jedoch längst verstorben.


    Zudem sagten die Besetzer, das der ehemalige Besitzer Bundessubventionen erhalten habe, dadurch habe er eine Entschädigung erhalten!


    Das würde bedeuten, das man in der Schweiz jede landwirtschaftlich subventionierte Fläche einfach annektieren kann, weil ja eine Entschädigung vom Staat kommt.


    Ich gehe davon aus das jeder Richter der Recht und Gesetz als seine Leitlinie sieht, solch ein Verfahren unmittelbar nach dieser grotesken Aussage beenden würde. Nicht so in Faido, die Verbrechen werden fortlaufend unterstützt durch böswillige Verschleppung des Gerichtes!

  • Das Gericht hatte nun eine Forderung von mir endlich das Verfahren zu beenden da das Verfahren nicht wie üblich einige Monate dauert, bereits seit Jahren verschleppt wird erhalten.


    Die Forderung wird auch damit begründet, das die Besetzer der Liegenschaften welche gleichzeitig Kläger sind nach all den Jahren kein Beweismittel haben das sie Rechte an den Liegenschaften haben.


    Zudem ist der Kaufvertrag auch infolge Verjährung nicht mehr anfechtbar. Die Kläger behaupteten stets der Vertrag sei ungültig, auch diese Behauptung ohne jegliche Beweise!


    Das Gericht hat die Forderung anstatt zu antworten, das die Forderung an die Richterin gerichtet war, umgehend den Besetzern zur Stellungnahme gesendet.


    Die Besetzer haben geantwortet, sie wollten keine Stellung mehr nehmen!


    Eigentlich nun alles klar, nur antwortet die Richterin nicht auf die Forderung und verschleppt weiter, während die Täter Gebäude, Land und Maschinen nach wie vor illegal nutzen!

  • Nach langem unermüdlichen drängen, hat das Bezirksgericht nun endlich ein Urteil gesprochen.


    Die Kläger, Gebäude und Landbesetzer haben verloren. Sie hatten nie Pacht oder andere Verträge und die Besitzfrage ist klar wie sie in den Kaufurkunden steht.