Wenn ein Ausländer nicht fähig ist für seinen Lebensunterhalt aufzukommen, was normalerweise bedeutet, das er einer LEGALEN Erwerbstätigkeit nach geht, dann bekommt er keine Aufenthaltsbewilligung, oder aber diese wird ihm entzogen.
Das kann einem Schweizer nicht passieren.
Die Staatsangehörigkeit des Täters ist von zentraler Bedeutung Herr marikowari.
Und wenn eine Behörde Fehler macht, dann ist es einfacher alles zu verschleppen und zu vertuschen, dann kommt es am Ende zu einem Schlamassel wo eigentlich unbeteiligte den Kopf hin halten müssen.
Dazu kommt, das selbstverständtlich Strafanzeigen erstattet wurden, welche genau so verschleppt werden. Über Jaaaaahre hinweg.
Die Rechtsanwälte sprechen nur noch von einem Behördenversagen.