Aus dem Lehrvertrag zum Arbeitsvertrag
Lehrvertrag/Arbeitsvertrag
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Im August habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Meine Minusstunden wurden mit dem Arbeitsvertrag gelöscht, und meine ferien aus der Lehrzeit die ich zu gut hatte, wurden zu den Ferien im neuem Arbeitsverhältnis übertragen. Im Dezember wurde ich gekündigt. Nun zu den Fragen: 1.wie lange beträgt meine Frist?(da neuer vertrag = probezeit)
2. wieviele ferientage habe ich seit vertragserneuerung zugute um meine Frist zu kompensieren?
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Abgesehen davon, dass eine Probezeit bei Weiterbeschäftigung im Lehrbetrieb rechtlich nicht zulässig ist, müsste man doch zumindest wissen, bis wann die Probezeit läuft und wieviel das Ferienguthaben beträgt. Hellseher-Foren sind anderswo zu suchen...
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Es ist bei einer Weiterbeschäftigung im gleichen Betrag nicht zulässig nach dem Auslaufen des Lehrvertrags eine neue Probezeit zu vereinbaren. Ich empfehle Ihnen in Ihren Arbeitsvertrag zu schauen, welche Kündigungsfristen (nach dem Ende der Probezeit) dort stehen.
Ich empfehle Ihnen in Ihren Arbeitsvertrag zu schauen, welche Anzahl an Tagen Ferienanspruch pro Jahr dort drinnen stehen. Sie erhalten jeden Monat ein Zwölftel des Ferienanspruchs, dies gilt auch für die Kündigungsfrist und für Tage, an denen Sie Ferien beziehen.
Artikel 335c OR
1 Das Arbeitsverhältnis kann im ersten Dienstjahr mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, im zweiten bis und mit dem neunten Dienstjahr mit einer Frist von zwei Monaten und nachher mit einer Frist von drei Monaten je auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
2 Diese Fristen dürfen durch schriftliche Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag abgeändert werden; unter einen Monat dürfen sie jedoch nur durch Gesamtarbeitsvertrag und nur für das erste Dienstjahr herabgesetzt werden.
Obligationenrecht (OR):