Guten Abend liebe Community
Aus Gewohnheit andererer Foren werde ich euch nicht mit Sie ansprechen, ich hoffe das ist in Ordnung für euch.
Vermögen. Einkommen aus Kryptowährung + Ergänzungsleistung, IV
Zu mir, ich habe eine ganze IV Rente und erhalte Ergänzungsleistung, damit ich auf mein Existenzminimum komme. Da mir so, trotz meinem Handicap, ein menschenwürdiges Leben gewährleistet wird, sollte ich auch so fair sein und nicht bewusst gegen Regeln und Recht verstossen. Auch möchte ich mich nicht in einer „legalen“ Grauzone bewegen. Ich habe jedoch das Problem, egal welche Stelle ich um Rat und Hilfe bat, jedes mal eine andere Anwort kam.
Im Gossen und Ganzen dreht sich mein Anliegen um Ergänzungsleistung und Kryptowährungen, stellvertretend ist momentan wohl der Bitcoin, der in den Medien für Furore sorgt. Ich hoffe dass vielleicht jemand hier im Forum mir weiterhelfen kann.
Bei meiner Recherche ist mir aufgefallen, da Kryptowährungen noch relativ „jung“ sind, dass vieles nach Recht noch nicht genau erfasst und definiert ist. Immer wieder konnte ich lesen, dass man Kryptowährungen als Fremdwährung behandeln soll.
Nach meinem Wissen darf in meinem Fall, da ich keine Immobilien besitze, mein Vermögen höchstens 37'500 CHF betragen, danach wird 1/15 meines Vermögens wie als Einkommen mit meiner Ergänzungsleistung abgerechnet. So weit hab ich es verstanden und werde mich natürlich melden, wenn es dazu kommt. Mit dem Steueramt seh ich da auch kein Problem und werde bei der Steuererklärung auf jedenn Fall alles angeben (wie immer).
Wie bei allen Währungen gibt es Kursgewinne und Kursverluste. Wenn ich dann einen Betrag CHF aus meinem erspartem Geld, welches natürlich von der SVA bzw. IV/EL stammt, in Kryptowährungen eintausche bzw. kaufe und dann ein Kursgewinn stattfindet, wird der Kursgewinn mit der Ergänzungsleistung als Einkommen abgerechnet? Oder darf ich es als Vermögen behandeln und bin einfach der „Freigrenze“ von 37'500 CHF näher gekommen. Die Frage scheint etwas seltsam zu sein, ich war noch nie in solch einer Situation. Andererseits wenn ich zum Beispiel CHF in Euro tausche und ich drei Monate später die Euros wieder in Franken tausche und beim Euro ein Kursgewinn stattfand, melde ich es ja auch nicht der EL? Ich kenne auch keinen oder jemals davon gehört dass das jemand tat. So stellt sich auch die Frage für mich, ob ich es überhaupt der EL Stelle mitteilen muss? Mein Sparkonto ist für sie ja auch nicht interessant, solange mein Vermögen nicht die 37'500 CHF überschreitet. Ob es dann nun Dollar, Euro oder sonst eine Währung ist, dass interessiert die EL doch auch nicht?
Ich las auch diverse Artikel über das „spekulieren über Fremdwährung“. Zusammenfassend für mich ergab sich die Erkenntnis, dass wenn ich einen Betrag in Kryptowährung ein Steuerjahr nicht bewege, dass dies vom Steueramt als Vermögen besteuert wird. Wenn ich innerhalb eines Steuerjahres den Betrag bewegen würde, um aus Kursgewinne Einkommen zu generieren, wird dies als Einkommen besteuert. Ist meine Auffassung so korrekt?
Wird dann solch ein Einkommen als Erwerbseinkommen der EL angerechnet? Ist dies nun eine „Berufstätigkeit“ und beeinflusst dies auch den Grad meiner invalidität? Dass meine EL gekürzt wird, aufgrund von Einkommen ist selbstverständlich, ich stellte die Frage weil ich es noch nicht genau zuordnen kann. Was meinem invaliditäts Grad betrifft, wäre es für mich problematisch, wenn es plötzlich bedeutet, aufgrund dieses Einkommens bin ich nun „gesünder“.
Desweiteren ist mir auch unklar wie solch ein Einkommen mit der EL abgerechnet wird. Bei den Steuern ist es einfach, die werden auf das vergangene Jahre errechnet. Bei der EL ist dies nach meiner Kenntnis jeden Monat. Dadurch ich Kursgewinne und Kursverluste nicht voraus sagen kann, macht die Sache für mich noch unverständlicher. Hat hier jemand eine Antwort?
Sparen in Kryptowährung(en)
Gewöhnlich haben die meisten ein Sparkonto, wie auch ich. In geraumer Zukunft möchte ich vielleicht einen kleinen Teil des Betrags, den ich bis dato auf mein Sparkonto jeden Monats überwiesen habe, in Kryptowährung eintauschen bzw. kaufen und so ein weiteres „Sparkonto“ in Form von Kryptowährungen führen.
Auch bekannt ist, bei einem gewöhnlichem Sparkonto einer Bank, zahlt man regelmässig Beträge ein, um danach vom Erspartem wieder einen Betrag abhebt, weil man sich zum Beispiel etwas Grösseres kaufen möchte.
Vielleicht werden sich manche fragen, weshalb ich dies tun möchte? Dazu möchte ich auch eine ehrliche Antwort geben. Mir scheint der mögliche Kursgewinn gewisser Kryptowährungen lukrativer zu sein, als wenn ich mein Geld auf „herkömmlicher Art umd Weise“ spare. Dafür gehe ich natrülich auch das grosse Risiko ein, einen Kursverlust zu erleiden oder im schlimmsten Fall alles zu verlieren. Deshalb auch einen kleinen Teil, den Grossteil meiner Ersparnisse würde ich immer noch auf mein Sparkonto meiner Bank überweisen.
Meine Frage hierzu ist nun, kann ich solch ein Krypto Konto (auch bekannt als Wallet) gleich behandeln wie ein Sparkonto? Man nehme an ich spare das Geld in Form von Bitcoins und das regelmässig. Bedeutet ich tausche ein/ kaufe jeden Monat Bitcoins (oder eine andere Kryptowährung) und spare dies bis ich mir zum Beispiel etwas Grösseres kaufen möchte. Ich kauf mir nun einen Fernseher als Beispiel und im bestem Fall fand ein Kursgewinn meiner Währung statt. Die Kryptowährung hebe/ kaufe/ wechsle ich im gleichem Jahr in CHF ein, wie ich sie eingekauft habe. Bei einem Kursgewinn, bräuchte ich natürlich für den gleichen Betrag an Franken, weniger Kryptowährung in eintausch/ einkauf CHF als Kryptowährung „einbezahlt“. Wird dies nun als Einkommen gerechnet? Schliesslich spare ich auch auf meinem Sparkonto Geldbeträge, die ich unabhänging vom Kursgewinn/ Kursverlust anderer Währungen, wieder abheben kann.
Ich bedanke mich herzlich für die Zeit die du dir genommen hast, um mein Schreiben durchzulesen!!
Eins möchte ich noch klarstellen, einfach aus negativen Erfahrungen der Vergangenheit. Drei von Zehn denken sich was zusammen, was sie unmöglich wissen können. Es ist nicht mein Ziel mich an etwas zu bereichern was mir rechtlich (und menschlich) nicht zusteht. Man kann nicht von heute auf morgen gesund sein, auch wenn die geistige Leistung noch nie in Frage stand, aussert dass es immer Menschen gibt die etwas besser können. Vorurteilen tut jeder, mal weniger mal mehr und dies tun wir meist auch durch eigene Erfahrungen, deshalb möchte ich auch nicht darauf beharren und jemand persönlich angreifen. Es bleibt eine Klarstellung meinerseits, auch wenn ich nie aus der IV Geschichte rauskommen würde. Werde ich es versuchen und wenn ich teilweise auf die EL verzichten kann, ist dies für mich ein Schritt, da ist mir dieses Mittel Vermögen und Einkommen aus Kryptowährungen auch recht. Nur möchte ich es eben auf eine legalen Art und Weise tun und mich wie gesagt nicht in einer „legalen“ Grauzone befinden. Am wichtigsten ist mir immer noch meine Gesundheit, ein Faktor der Voraussetzung ist, egal bei welcher Tätigkeit.