Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) - IV/ EL

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  • Guten Abend liebe Community


    Aus Gewohnheit andererer Foren werde ich euch nicht mit Sie ansprechen, ich hoffe das ist in Ordnung für euch.


    Vermögen. Einkommen aus Kryptowährung + Ergänzungsleistung, IV


    Zu mir, ich habe eine ganze IV Rente und erhalte Ergänzungsleistung, damit ich auf mein Existenzminimum komme. Da mir so, trotz meinem Handicap, ein menschenwürdiges Leben gewährleistet wird, sollte ich auch so fair sein und nicht bewusst gegen Regeln und Recht verstossen. Auch möchte ich mich nicht in einer „legalen“ Grauzone bewegen. Ich habe jedoch das Problem, egal welche Stelle ich um Rat und Hilfe bat, jedes mal eine andere Anwort kam.


    Im Gossen und Ganzen dreht sich mein Anliegen um Ergänzungsleistung und Kryptowährungen, stellvertretend ist momentan wohl der Bitcoin, der in den Medien für Furore sorgt. Ich hoffe dass vielleicht jemand hier im Forum mir weiterhelfen kann.


    Bei meiner Recherche ist mir aufgefallen, da Kryptowährungen noch relativ „jung“ sind, dass vieles nach Recht noch nicht genau erfasst und definiert ist. Immer wieder konnte ich lesen, dass man Kryptowährungen als Fremdwährung behandeln soll.


    Nach meinem Wissen darf in meinem Fall, da ich keine Immobilien besitze, mein Vermögen höchstens 37'500 CHF betragen, danach wird 1/15 meines Vermögens wie als Einkommen mit meiner Ergänzungsleistung abgerechnet. So weit hab ich es verstanden und werde mich natürlich melden, wenn es dazu kommt. Mit dem Steueramt seh ich da auch kein Problem und werde bei der Steuererklärung auf jedenn Fall alles angeben (wie immer).


    Wie bei allen Währungen gibt es Kursgewinne und Kursverluste. Wenn ich dann einen Betrag CHF aus meinem erspartem Geld, welches natürlich von der SVA bzw. IV/EL stammt, in Kryptowährungen eintausche bzw. kaufe und dann ein Kursgewinn stattfindet, wird der Kursgewinn mit der Ergänzungsleistung als Einkommen abgerechnet? Oder darf ich es als Vermögen behandeln und bin einfach der „Freigrenze“ von 37'500 CHF näher gekommen. Die Frage scheint etwas seltsam zu sein, ich war noch nie in solch einer Situation. Andererseits wenn ich zum Beispiel CHF in Euro tausche und ich drei Monate später die Euros wieder in Franken tausche und beim Euro ein Kursgewinn stattfand, melde ich es ja auch nicht der EL? Ich kenne auch keinen oder jemals davon gehört dass das jemand tat. So stellt sich auch die Frage für mich, ob ich es überhaupt der EL Stelle mitteilen muss? Mein Sparkonto ist für sie ja auch nicht interessant, solange mein Vermögen nicht die 37'500 CHF überschreitet. Ob es dann nun Dollar, Euro oder sonst eine Währung ist, dass interessiert die EL doch auch nicht?


    Ich las auch diverse Artikel über das „spekulieren über Fremdwährung“. Zusammenfassend für mich ergab sich die Erkenntnis, dass wenn ich einen Betrag in Kryptowährung ein Steuerjahr nicht bewege, dass dies vom Steueramt als Vermögen besteuert wird. Wenn ich innerhalb eines Steuerjahres den Betrag bewegen würde, um aus Kursgewinne Einkommen zu generieren, wird dies als Einkommen besteuert. Ist meine Auffassung so korrekt?


    Wird dann solch ein Einkommen als Erwerbseinkommen der EL angerechnet? Ist dies nun eine „Berufstätigkeit“ und beeinflusst dies auch den Grad meiner invalidität? Dass meine EL gekürzt wird, aufgrund von Einkommen ist selbstverständlich, ich stellte die Frage weil ich es noch nicht genau zuordnen kann. Was meinem invaliditäts Grad betrifft, wäre es für mich problematisch, wenn es plötzlich bedeutet, aufgrund dieses Einkommens bin ich nun „gesünder“.


    Desweiteren ist mir auch unklar wie solch ein Einkommen mit der EL abgerechnet wird. Bei den Steuern ist es einfach, die werden auf das vergangene Jahre errechnet. Bei der EL ist dies nach meiner Kenntnis jeden Monat. Dadurch ich Kursgewinne und Kursverluste nicht voraus sagen kann, macht die Sache für mich noch unverständlicher. Hat hier jemand eine Antwort?


    Sparen in Kryptowährung(en)


    Gewöhnlich haben die meisten ein Sparkonto, wie auch ich. In geraumer Zukunft möchte ich vielleicht einen kleinen Teil des Betrags, den ich bis dato auf mein Sparkonto jeden Monats überwiesen habe, in Kryptowährung eintauschen bzw. kaufen und so ein weiteres „Sparkonto“ in Form von Kryptowährungen führen.


    Auch bekannt ist, bei einem gewöhnlichem Sparkonto einer Bank, zahlt man regelmässig Beträge ein, um danach vom Erspartem wieder einen Betrag abhebt, weil man sich zum Beispiel etwas Grösseres kaufen möchte.


    Vielleicht werden sich manche fragen, weshalb ich dies tun möchte? Dazu möchte ich auch eine ehrliche Antwort geben. Mir scheint der mögliche Kursgewinn gewisser Kryptowährungen lukrativer zu sein, als wenn ich mein Geld auf „herkömmlicher Art umd Weise“ spare. Dafür gehe ich natrülich auch das grosse Risiko ein, einen Kursverlust zu erleiden oder im schlimmsten Fall alles zu verlieren. Deshalb auch einen kleinen Teil, den Grossteil meiner Ersparnisse würde ich immer noch auf mein Sparkonto meiner Bank überweisen.


    Meine Frage hierzu ist nun, kann ich solch ein Krypto Konto (auch bekannt als Wallet) gleich behandeln wie ein Sparkonto? Man nehme an ich spare das Geld in Form von Bitcoins und das regelmässig. Bedeutet ich tausche ein/ kaufe jeden Monat Bitcoins (oder eine andere Kryptowährung) und spare dies bis ich mir zum Beispiel etwas Grösseres kaufen möchte. Ich kauf mir nun einen Fernseher als Beispiel und im bestem Fall fand ein Kursgewinn meiner Währung statt. Die Kryptowährung hebe/ kaufe/ wechsle ich im gleichem Jahr in CHF ein, wie ich sie eingekauft habe. Bei einem Kursgewinn, bräuchte ich natürlich für den gleichen Betrag an Franken, weniger Kryptowährung in eintausch/ einkauf CHF als Kryptowährung „einbezahlt“. Wird dies nun als Einkommen gerechnet? Schliesslich spare ich auch auf meinem Sparkonto Geldbeträge, die ich unabhänging vom Kursgewinn/ Kursverlust anderer Währungen, wieder abheben kann.


    Ich bedanke mich herzlich für die Zeit die du dir genommen hast, um mein Schreiben durchzulesen!!












    Eins möchte ich noch klarstellen, einfach aus negativen Erfahrungen der Vergangenheit. Drei von Zehn denken sich was zusammen, was sie unmöglich wissen können. Es ist nicht mein Ziel mich an etwas zu bereichern was mir rechtlich (und menschlich) nicht zusteht. Man kann nicht von heute auf morgen gesund sein, auch wenn die geistige Leistung noch nie in Frage stand, aussert dass es immer Menschen gibt die etwas besser können. Vorurteilen tut jeder, mal weniger mal mehr und dies tun wir meist auch durch eigene Erfahrungen, deshalb möchte ich auch nicht darauf beharren und jemand persönlich angreifen. Es bleibt eine Klarstellung meinerseits, auch wenn ich nie aus der IV Geschichte rauskommen würde. Werde ich es versuchen und wenn ich teilweise auf die EL verzichten kann, ist dies für mich ein Schritt, da ist mir dieses Mittel Vermögen und Einkommen aus Kryptowährungen auch recht. Nur möchte ich es eben auf eine legalen Art und Weise tun und mich wie gesagt nicht in einer „legalen“ Grauzone befinden. Am wichtigsten ist mir immer noch meine Gesundheit, ein Faktor der Voraussetzung ist, egal bei welcher Tätigkeit.

  • Ich werde Sie mit Sie ansprechen, da ich mit Menschen per Sie bin, welche ich nicht kenne und welche mir nicht vorher das Du angeboten haben und denen ich nicht vorher das Du angeboten habe.


    Wenn die Verfügung über ihren aktuellen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV von einer kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) erstellt wurde, empfehle ich Ihnen dieser schriftlich eine Frage zu stellen, ob die SVA eine Anlage in konkret von Ihnen genannte verschiedene Kryptowährungen als Verzicht auf Vermögen im Sinne von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g ELG betrachten wird und ob die SVA die Differenz zwischen dem Kaufpreis für den Kauf der Kryptowährung und dem Verkaufspreis für den späteren Verkauf der Kryptowährung nur im Rahmen von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ELG als Einnahme anrechnen wird und um eine Auskunft gemäss Artikel 27 ATSG ersuchen und sagen, dass Sie beim Kauf und Verkauf dieser Kryptowährungen auf die in dieser Auskunft enthaltenen Folgen für Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen vertrauen werden.


    Es gibt noch kein Urteil des Bundesgerichts darüber, ob steuerfreie Kapitalgewinne bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen nur nur im Rahmen von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ELG als Einnahme angerechnet werden dürfen. Ich habe vor kurzem für eine Rentnerin beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil eines kantonalen Versicherungsgerichts eingereicht, in dem diese Frage möglicherweise relevant ist. Es wird voraussichtlich Monate dauern bis das Bundesgericht über diese Beschwerde entscheidet.


    Wenn die SVA Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nicht nur im Rahmen von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ELG anrechnet, sondern diese im Rahmen eines der anderen Buchstabe von Artikel 11 Absatz 1 ELG anrechnet (zum Beispiel Buchstabe b oder Buchstabe d), dann haben Sie von den Gewinnen keinen Vorteil, weil dann die Ergänzungsleistungen um den Betrag des Gewinns vermindert werden (Artikel 9 Absatz 1 ELG). Wenn die SVA Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nur im Rahmen von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ELG anrechnet, dann führt ein Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen zu keiner Verminderung der Höhe der Ergänzungsleistungen, wenn Ihr Reinvermögen den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt. Wenn die SVA Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nur im Rahmen von Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ELG anrechnet, dann führt ein Gewinn aus dem Verkauf von Kryptowährungen nur zum Teil zu einer Verminderung der Höhe der Ergänzungsleistungen, wenn Ihr Reinvermögen den Vermögensfreibetrag übersteigt.


    Es besteht die Gefahr, dass es sich beim Anstieg des Kurses von Bitcoin um eine spekulative Blase handelt und der Kurs irgendwann stark einbricht und Sie dann ihr gesamtes Kapital oder einen Teil des Kapitals verlieren. Wenn Sie Ihr in die Kryptowährung angelegtes Vermögen sich durch ein Sinken des Kurses der Kryptowährung vermindert und die SVA die Meinung vertritt, dass von Anfang an beim Kauf ein hohes Risiko eines Totalverlusts bestanden hat, kann die SVA den Kauf einer Kryptowährung als Verzicht auf Vermögen betrachten und dann das für den Kauf der Kryptowährung ausgegebene Vermögen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen so anrechnen, wie wenn dieses Vermögen noch zum Kaufpreis vorhanden wäre (sogenanntes Verzichtsvermögen), muss dann allerdings den Betrag dieses Verzichtsvermögens ab dem zweiten Jahr nach dem Kauf jedes Jahr um 10'000 Franken vermindern. Wenn Ihr Reinvermögen (Vermögen abzüglich Schulden) dann über dem Vermögensfreibetrag liegt und Ihnen ein Fünfzehntel des über dem Vermögensfreibetrag liegenden Teils des Reinvermögens als Einnahmen angerechnet wird (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c ELG), vermindern sich Ihre Ergänzungsleistungen um diese Einnahme, obwohl ihr Vermögen wegen des Kursverlusts eigentlich tiefer ist, der dann aber für zwei Jahre lang quasi ignoriert wird, weil für zwei Jahre nach dem Kauf bei einem Verlust so getan wird, wie wenn Ihr Geld noch zum Kaufpreis vorhanden wäre (Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g ELG in Verbindung mit Artikel 17a ELV).


    Artikel 27 ATSG Aufklärung und Beratung


    2 Jede Person hat Anspruch auf grundsätzlich unentgeltliche Beratung über ihre Rechte und Pflichten. Dafür zuständig sind die Versicherungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind. Für Beratungen, die aufwendige Nachforschungen erfordern, kann der Bundesrat die Erhebung von Gebühren vorsehen und den Gebührentarif festlegen


    Artikel 9 ELG Berechnung und Höhe der jährlichen Ergänzungsleistung


    1 Die jährliche Ergänzungsleistung entspricht dem Betrag, um den die anerkannten Ausgaben die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.


    Artikel 11 ELG Anrechenbare Einnahmen


    1 Als Einnahmen werden angerechnet:

    b.
    Einkünfte aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen;
    c.1
    ein Fünfzehntel, bei Altersrentnerinnen und Altersrentnern ein Zehntel des Reinvermögens, soweit es bei alleinstehenden Personen 37 500 Franken, bei Ehepaaren 60 000 Franken und bei rentenberechtigten Waisen sowie bei Kindern, die einen Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründen, 15 000 Franken übersteigt; gehört der Bezügerin oder dem Bezüger oder einer Person, die in die Berechnung der Ergänzungsleistung eingeschlossen ist, eine Liegenschaft, die mindestens von einer dieser Personen bewohnt wird, so ist nur der 112 500 Franken übersteigende Wert der Liegenschaft beim Vermögen zu berücksichtigen;
    d.
    Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich der Renten der AHV und der IV;
    g.
    Einkünfte und Vermögenswerte, auf die verzichtet worden ist;

    Artikel 17 ELV Bewertung des Vermögens


    1 Das anrechenbare Vermögen ist nach den Grundsätzen der Gesetzgebung über die direkte kantonale Steuer für die Bewertung des Vermögens im Wohnsitzkanton zu bewerten.


    Artikel 7 Absatz 4 Buchstabe b StHG: Steuerfrei sind nur: Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen; vorbehalten bleibt Artikel 12 Absatz 2 Buchstaben a und d;





    Artikel 17a ELV Vermögensverzicht



    1 Der anzurechnende Betrag von Vermögenswerten, auf die verzichtet worden ist (Art. 11 Abs. 1 Bst. g ELG), wird jährlich um 10 000 Franken vermindert.



    2 Der Wert des Vermögens im Zeitpunkt des Verzichtes ist unverändert auf den 1. Januar des Jahres, das auf den Verzicht folgt, zu übertragen und dann jeweils nach einem Jahr zu vermindern.



    3 Für die Berechnung der jährlichen Ergänzungsleistung ist der verminderte Betrag am 1. Januar des Bezugsjahres massgebend





    Artikel 12 StHG



    2 Die Steuerpflicht wird durch jede Veräusserung eines Grundstückes begründet. Den Veräusserungen sind gleichgestellt

    a.
    die Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über ein Grundstück wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken;
    d.
    die Übertragung von Beteiligungsrechten des Privatvermögens des Steuerpflichtigen an Immobiliengesellschaften, soweit das kantonale Recht für diesen Fall eine Steuerpflicht vorsieht;
    d.
    Renten, Pensionen und andere wiederkehrende Leistungen, einschliesslich der Renten der AHV und der IV;

    Ergänzungsleistungsgesetz (ELG):


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20051695/index.html


    Ergänzungsleistungsverordnung (ELV):


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19710014/index.html


    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20002163/index.html


    Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG):


    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19900333/index.html

  • Ich habe keine Erfahrung mit Kryptowährungen. Wenn Sie mit einem ins Gewicht fallenden Betrag an Kryptowährungen nicht wie mit einem normalen Konto bei einer Bank oder einem Sparkonto Zinsen erhalten, dann kann die SVA Ihnen auch gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe g ELG fiktive Zinsen von 0,1 Prozent anrechnen, da Sie mit einem Kauf von Kryptowährungen darauf "verzichtet" haben Zinseinkünfte mit diesem Geld zu erhalten (gemäss der ab 1. Januar 2018 gültigen Fassung der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (WEL) des Bundesamts für Sozialversicherungen).


    WEL Randziffer 3482.10 Wird ins Gewicht fallendes Barvermögen nicht zinstragend angelegt oder auf die Verzinsung eines Darlehens verzichtet, so ist der Ertrag, der bei einer zinstragenden Anlage erzielt werden könnte, als Einnahme anzurechnen. Zur Bestimmung des hypothetischen Ertrages ist vom durchschnittlichen Zinssatz für Spareinlagen im Vor-jahr des Bezugsjahres auszugehen. Die durchschnittliche Verzinsung von Spareinlagen betrug in den letzten Jahren:


    Jahr Verzinsung (auf 1 Stelle gerundet)


    2017* 0,1

  • "Ich werde Sie mit Sie ansprechen, da ich mit Menschen per Sie bin, welche ich nicht kenne und welche mir nicht vorher das Du angeboten haben und denen ich nicht vorher das Du angeboten habe."


    Okay nachvollziehbar verstanden, schliesslich nutze ich dieses Forum und passe mich natürlich den Gewohnheiten der User an.


    Ja, ich möchte mich auf jedenfall bei Ihnen bedanken. Für die Mühe und Aufklärung und dass Sie sich bestimmt viel Zeit genommen haben für solch einen langen Text. Ich habe es schon geahnt und werde gleich einen Brief verfassen und losschicken.

  • Und das Ganze mal nüchtern betrachtet. Kryptowährungen sind aktuell enorm in Mode und extremen Wertschwankungen unterworfen. Zwar liest man fast täglich den Höchststand, allerdings geht s nicht nur hoch, sondern auch runter. Die Chancen mit Bitcoin und Co. geld zu verdienen ist also gleich wie Geld zu verlieren. Vielleicht geht also Dein Einsatz auch Flöten - kannst Du das bei Deinem Monatsbudget verantworten ?

  • „Die Chancen mit Bitcoin und Co. geld zu verdienen ist also gleich wie Geld zu verlieren.“


    Das Gegenteil beweist aber dass schon heute Leute davon leben. Wer nur das schnelle Geld sieht, sich nicht informiert und einfach mal macht, wird aber sicher verlieren. Das Problem ist auch dass die meisten nur die Coins sehen. Wer bei Kryptowährungen nur dezentrale Währung verstanden hat, hat sich meiner Meinung nach nicht wirklich informiert. Denn hinter den Kryptowährungen, stehen Firmen, Organisationen, Institutionen etc. die ganz andere Visionen, Interesse und Ziele verfolgen. Es geht nicht immer um das, dass man das Bankensystem als Gegner sieht, nur erzählen die Medien und viele andere immer davon. Die Anwendung spielt eine grosse Rolle, denn wenn man nur und wirklich nur Bitcoin und die Blockchain sieht, gibt es für die Blockchain Technologie auch noch andere Anwendungen als nur um Zahlen und Geld zu transportieren.


    Dass das Ganze im „Trend“ ist, da bin ich überzeugt davon dass es stimmt. Viele folgen dem Hype und in den letzten Monaten haben sicher auch viele Bitcoins gekauft, sich aber mit dem Thema gar nicht auseinandergesetzt. Denn die. die es getan haben, wussten obwohl der Bitcoin am Ende bei ca. 20'000 lag, dass dies eine sehr riskante Zeit ist. Die Tatsache ist dass es nicht der erste grosse Crash war, es interessierte sich nur niemand dafür und deshalb war es auch nicht in den Medien. Nach jedem Crash wuchs der Markt, der ganze Kryptomarkt könnte heute um 40% krachen, trotzdem wäre man weiter als vor 1-2 Jahren. Selbst Banken sind involviert. Die Credit Suisse, UBS und andere grosse Banken möchten ihren eigenen Coin auf den Markt bringen. 2018 wird sehr spannend sein. Ich denke ein Problem führt auch zum Verruf der Kryptowährungen. Während andere Möglickeiten zu investieren schwieriger zugänglich sind wie zum Beispiel bei Aktien, kann man bei Kryptowährungen ziemlich schnell sich einen Überblick verschaffen. Um Zugang zu kriegen brauch ich auch niemand anders, es reicht ein PC und Internetanschluss. Es ist also fast so einfach wie das Handyguthaben aufzuladen. Durch so einen leichten Zugang, kommen natürlich dann Leute ins Spiel, die ihr Konto belasten und nur den Gewinn sehen, aber am Ende gar nicht wissen mit welchem „Guthaben“ sie ihr Konto belastet haben. Dann kommt ein Crash, es findet der Panikverkauf statt und durch den Verlust, wird erzählt wie „böse“ Kryptowährungen sind. Kommen wir wieder zu den Aktien, würde sich ein Trader so verhalten, wäre er auch nicht lange in diesem Gewerbe tätig.




    „Vielleicht geht also Dein Einsatz auch Flöten - kannst Du das bei Deinem Monatsbudget verantworten ?“


    Ich sehe es als weitere Alternative um Vermögen, zumindest als Wert zu erhalten. Andere bewahren ihr Vermögen auch in andere Form auf. Klar gehe ich davon aus dass der Kryptomarkt weiter wächst, denn auch ich möchte nicht ins Minus gelangen. So wird wie man sieht der Begriff Einsatz ziemlich relativ. Ich habe jedenfalls nicht das Gefühl, als würde ich mein Geld im Casino parken. Aus Überzeugung legen andere Menschen Goldreserven an, ich tuhe es eben aus Überzeugung nicht. Jeder der jetzt nicht (zuminedest teilweise) sein Geld in Kryptowährung haltet und es für richtig haltet, der tut für sich auch das richtige. Andere haben einen Teil ihres Vermögens auch in Euro und Dollar, wenn sie sich sicherer fühlen tun sie das richtige. Denn wenn mal der CHF Kurs nach unten geht (man kann es sich vielleicht kaum vorstellen), dann habe ich immerhin noch ein Teil meines Geldes in Kryptowährungen. Sicher sehe auch ich den möglichen Profit hinter Kryptowährungen, aber um damit reich zu werden, wie bei Bitcoins seit Tag eins ist sicher nicht der Grund der mich dazu bewegt. Ich möchte mir so ein „Sparkonto“ zur Sicherheit einrichten, wenn es aber die IV/ EL jeder postitiver Kurswechsel als Einkommen sieht, ist dies für mich natürlich nicht möglich. Es wäre ja so als hätte ich zum Beispiel 1000 CHF auf dem Sparkonto und bei jedem Kursgewinn müsste ich davon was abgeben. Andererseits ist auch jeder glücklich wenn ich zu Vermögen komme und die Freigrenze überschreite. Solang ich legal bleibe und dazu eine riesen Chance sehen würde, dadruch sogar ein Einkommen zu generieren und meine Fähigkeiten das zulässt, würde ich es sofort tun. Mir geht es auch nicht nur um dass die EL zu entlasten und schöne Worte bla bla bla, aber menschlich würde es mir viel bedeuten, denn dann verdiene ich Geld und bin teilweise „selbstständig“. Die Gesundheit ist jedoch das Fundament von allem. Auch gibt es einen riesen Unterschied zwischen mir, der das Geld grob gesagt nur anlegt und einem Daytrader der aus Kursgewinne und Kursverluste Gewinne bzw. sein Einkommen erziehlt. Manche tun dies auch mit dem Euro und Dollar. Jedenfalls egal welche Antwort ich von der EL kriege, ich habe volles Verständniss dafür.


    Ich kann es aus meinem Monatsbudget verantworten, weil ich eben nicht alles in Kryptowährungen halte. Denn dann würde ich ja darauf wetten dass Kryptowährungen zu 100% sicher sind, dann wette ich doch eher noch darauf dass Fiatgeld zu 90% sicher ist. Ich habe noch nicht alles durchdacht, aber um genau zu sein kann ich mir vorstellen, dass ich im Durchschnitt maximal 100 CHF im Monat etwa in Kryptowährungen tauschen werde. Hinzufügen möchte ich noch, dass auch das Bankensystem bzw. Fiatgeld seine Vorteile hat und auch nicht daran glaube das Kryptowährung eine ernsthafte Konkurrenz oder Erstatz wird. Viel mehr denke ich dass es eine Alternative oder Ergänzung dazu sein könnte.




    „Der Kurs von Bitcoin ist übrigens gerade um über ein Fünftel (um über zwanzig Prozent eingebrochen). Dar war nicht die erste sehr starke Schwankung nach unten oder nach oben.“


    Um ehrlich zu sein, mich interessiert der Bitcoin gar nicht und in naher Zukunft werde ich auch keinen kaufen. Ich finde Bitcoin ist ein gutes Werbeschild und Zugpferd der Kryptowelt. Jeder der Top Ten der Kryptowährungen, ist für mich inovativer und hat die bessere Technologie. Soll der Bitcoin weiter in den Medien geistern, so werden immer mehr sich darüber informieren und vielleicht versteht man unter Kryptowährung irgendwann auch noch was anders als nur Bitcoin. Ich hoffe dass auch durch Verständniss, die Leute nicht wie in den letzten Monaten einfach Panikeinkäufe auf Bitcoins tätigen. Nur weil sie Angst haben dem Reichtum zu verpassen, dann am Ende gefrustet dadurch sind dass sie Geld verloren haben und im schlimmsten Fall wieder aus Panik verkaufen.