Beschäftigungsprogramm Sozialhilfe

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo zusammen, ich poste hier zum 1x.Ich wohne in Baselland und beziehe Sozialhilfe.Nun möchte mich die Sozialhilfe in ein Beschäftigungsprogramm stecken.An und für sich ist da ja nichts dabei.Aber ich bekomme von der Sozialhilfe knapp über 2000Franken im Monat da tue ich mich etwas schwer 100% dafür zu arbeiten und ich müsste in einen Arbeitsbereich welcher mir weder Spass macht noch in dem ich gelernt habe.Dazu kommt, dass ich von diesen Programmen nicht so sehr überzeugt bin zb raubt es einem Zeit sich um Bewerbungen zu bemühen.Und ich habe schon oft gelesen dass so ein Programm gar nichts gebracht hat.Wie seht ihr sowas?

  • Wenn Sie die Teilnahme an einem Beschäftigungsprogramm ablehnen, kann bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfe der Nettolohn nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Berufsauslagen (Fahrtkosten zur und von der Arbeit, auswärtiges Mittagessen, etc.), den Sie beim Beschäftigungsprogramm erhalten würden als Einnahme angerechnet werden (Kapitel A.8.3), was die Höhe der Sozialhilfe kürzt oder dazu führt, dass Sie überhaupt keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Auch wenn Sie beim Beschäftigungsprogramm keinen Lohn erhalten, kann Ihnen bei der Berechnung der Sozialhilfe der Grundbetrag für den Lebensbedarf um 5 bis 30 Prozent sowie Zulagen für Leistungen (Einkommensfreibetrag und Integrationszulagen) gekürzt bzw. gestrichen werden (Kapitel A.8.2).


    In den meisten Kantonen erklärt das kantonale Sozialhilfegesetz oder die kantonale Sozialhilfeverordnung die SKOS-Richtlinien für anwendbar. Ich empfehle Ihnen sich das Kapitel A.8 und die Unterkapitel A.8.1 bis A.8.3 der SKOS-Richtlinien durchzulesen.


    Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien).



    https://richtlinien.skos.ch/a-…und-leistungseinstellung/

  • Knapp 2000.-?! Ich erhalte nur 1200.- mit Miete inbegriffen!!! Was soll das denn?


    Ausserdem wurde ich jetzt auch (schon wieder!) zu so einem Programm verdonnert! Letztes Mal hats überhaupt nichts genützt und nun soll es mir "gut tun". Als ob die wüssten, was MIR gut tut! Eine solche Arbeit auf jedenfall nicht.


    Ich wurde ins Tagelohnsystem eingestuft. Heisst im Groben, ich erhalte pro geleistetem Arbeitstag 60.- bar auf die Hand. Wie dämlich ist das denn bitte?


    Lieber wäre mir das ganze Geld am Ende des Monats.


    Ausserden wurde das ganze innerhalb von 4 Tagen beschlossen, ohne dass ich dazu was zu sagen hätte, wie immer.


    Nun wird mir aber die Sozialhilfe für Febr. nicht ausgezahlt, da ich morgen 1.2.19 dort anfangen soll und somit ja das Geld verdiene.


    Ich habe natürlich nichts mehr übrig, hoffte auf die Sozialhilfe, wenigstens zur Überbrückung, damit ich pünktlich meine Rechnungen bezahlen kann. Heisst, jetzt muss ich erst 1-2 Wochen arbeiten, darf von diesem Geld nichts anfassen, weil ich damit meine jetztigen Rechnungen verspätet bezahlen soll! Dass ich nebenbei was essen sollte, ist ja nicht so wichtig. In der Schweiz "verhungert ja man nicht!".


    Und eigentlich sollte ich mir das Geld, was ich nun verdienen werde auf die Seite legen bis Ende Monat, damit ich damit meine nächste Rechnungswelle bezahlen kann Ende Feb.


    Das geht doch niemals auf?!


    Ich finde dies eine bodenlose Frechheit, aber dagegen was sagen, kann ich mal wieder nicht, man wird nur direkt böse angeschaut und mit Sanktionen schikaniert.


    Mir reichts!

  • @pulsar


    Hoffe, inzwischen warst du in der Lage die Situation zu lösen. Hatte eine ähnliche bedauerliche Geschichte mit dem Sozialamt, welche ich auf einem Video dokumentiert habe. Es ist eine persönliche, soziale Studie, die zum schweizweiten Problemfall und nach wie vor Tabu-Thematik Sozialhilfe und das Wiederfinden von längst verlorenen Gemeinschaftswerten durch ein bedingungsloses Grundeinkommen sensibilisieren, aufklären und zu einer offenen, konstruktiven sowie objektiven Diskussion in Bezug auf ein BGE als alternative sozialwirtschaftliche Lösung anregen soll. Hier der Link:

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    Der Thread dazu findest du hier: https://www.beobachter.ch/fore…View=216194#answer-216194

  • um ehrlich zu sein hat mir das Beschäftigungsprogramm ganz und gar nichts gebracht. Abgesehen davon hat das meinem Lebenslauf geschadet, aber das SA spricht immer nur von "wieder ein Arbeitszeugnis zum vorweisen." Ich habe zuerst Detailhandelsfachfrau gelernt, das KV abgeschlossen und anschliessend das Erwachsenenmatura absolviert. Seit dem habe ich immer im kaufm. Bereich gearbeitet. Ich musste 6 Monate lang nähen gehen! Und das war alles andere als motivierend. Von Montag bis Freitag nur nähen und bügeln! Die Dame von der Arbeitsintegration weist mir immer so Stellen zu, mit denen ich nichts anfangen kann. Z.B. als Produktionshelferin, Verkäuferin, Paketzustellerin , Hilfsköchin, Geschirrspülerin und Gastro. Alles Jobs wo nicht mal einen Tag gearbeitet habe. Gibt es nicht eine Regelung? betreff solch Arbeit. Wenn der Schweizer Bürger solch Stellen annimmt, dann werden die von Ausländern die seit kurzem in der Schweiz sind und arbeiten dürfen besetzt.

  • pulsar,


    Ich hoffe, Du konntest Dein Problem inzwischen lösen....


    Ich bin erst seit heute " hier".


    Der Grund weshalb ich mich hier trotzdem beteilige ist, dass ich dass nur zu gut kenne ( war selbst mal auf die Sozialhilfe angewiesen).


    Ich kann Dir in beschriebenen Fall wohl nicht mehr helfen - dafür Ist es deutlich zu spät, und Sozialhilfeberater hatte ja die Möglichkeiten die es gibt ausführlich erläutert....


    Ich kann Dir und jedem anderen der/die auf Sozialhilfeleistungen angewiesen ist oder nächstens voraussichtlich sein wird nur raten, sich über sämtliche Pflichten aber auch Rechte die man


    als Klient hat zu informieren - vor allem aber auch sich zu informieren, welche Rechte und Pflichten der Sozialdienst selbst hat! Meiner Meinung nach ist es zu Bsp. die Pflicht des Sozialdienstes den/die Klientin auch darüber aufzuklären welche Rechte (und nicht nur Pflichten!!!), sie haben. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die Sozialdienste dies nicht unbedingt von sich aus tun (und dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob sich der/die Klientin immer bemüht (hat) und/oder sämtliche Weisungen befolgt (hat) oder eben nicht). Wenn zBsp der/die Klientin nicht darüber Bescheid weiss, was ihm/ihr alles zusteht, dürfen sie nicht damit rechnen, dass der Sozialdienst dies von sich aus "ausbreitet"! Warum.... ? Würde ich ehrlich gesagt auch gerne wissen. Das die Mitarbeiter des Sozialdienstes angehalten werden möglichst kostengünstig zu arbeiten ist wohl jedem klar und soweit auch verständlich.


    Wo ich aber absolut kein Verständnis habe ist, wenn sie bewusst einen (Teil) Betrag quasi unterschlagen in dem sie ihn bei der Kostenaufstellung mit dem Klienten zusammen


    einfach nicht erwähnen, und dies bloss weil der Klient es nicht besser weiss. Deshalb wiederhole ich es noch mal: Bitte informiert Euch vorher genau!


    LG