Hausratversicherung Kostenübernahme Sozialhilfe

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  • Per Zufall wurde in einem Gespräch mit der Sozialhilfe-Stelle erwähnt, dass die Hausratsversicherungsrechnung von der Sozialhilfe übernommen werde. Ich kann nun die Rechnung meiner Gemeinde weiterleiten. Darüber bin ich sehr froh, da ich zurzeit nicht mehr weiss wie ich finanziell über die Runden komme..

    Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich für die vergangenen Jahre, wo ich meine Hausratrechnungen selbst bezahlt habe einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen kann.

    Vielen Dank für Info.. Ich wohne im Thurgau

  • Sie können ein Wiedererwägungsgesuch stellen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Sozialamt auf Ihr Wiedererwägungsgesuch eintritt.


    Ich empfehle Ihnen vorher sich zu erkundigen, ob man für den Entscheid über ein Wiedererwägungsgesuch Verfahrenskosten bezahlen muss, wenn auf das Wiedererwägungsgesuch nicht eingetreten wird oder das Wiedererwägungsgesuch abgewiesen wird.


    § 22 Wiedererwägungsgesuch


    1 Wiedererwägungsgesuche sind zulässig. Sie begründen jedoch keinen Anspruch auf Eintreten und hemmen den Fristenlauf nicht.


    Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Thurgau:



    http://www.rechtsbuch.tg.ch/frontend/versions/1497