Per Zufall wurde in einem Gespräch mit der Sozialhilfe-Stelle erwähnt, dass die Hausratsversicherungsrechnung von der Sozialhilfe übernommen werde. Ich kann nun die Rechnung meiner Gemeinde weiterleiten. Darüber bin ich sehr froh, da ich zurzeit nicht mehr weiss wie ich finanziell über die Runden komme..
Mir stellt sich jetzt die Frage, ob ich für die vergangenen Jahre, wo ich meine Hausratrechnungen selbst bezahlt habe einen Anspruch auf Rückerstattung geltend machen kann.
Vielen Dank für Info.. Ich wohne im Thurgau
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