Ich habe am 2. Mai 2017 eine neue Stelle angetreten. Per 31. Januar 2018 habe ich die Stelle, nach 9 Monaten, verloren. Die ersten 3 Monate habe ich 150 Fr. weniger bekommen.
Für die Berechnung des versicherten Verdienstes ist der AHV-Pflichtige Verdienst innerhalb der 6 Monate vor der Arbeitslosigkeit höher als innerhalb der letzten 12 Monate. (In den 3 Monaten vor der Anstellung war der Lohn ja tiefer.)
Im Monat Dezember 2017 habe ich den 13. Monatslohn pro Rata für die 8 Monate erhalten. Im Januar 2018 habe ich den 13. Monatslohn pro Rata für den Januar erhalten. Gehört der 13. Monatslohn vollständig in den versicherten Verdienst, da im Dezember und Januar auausbezahlt oder sind diese nur anteilig für die 6 Monate zu berücksichtigen? Danke für Antworten.