Wohnungskündigung wegen Hundegebell?

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo Zusammen


    Ich habe seit November einen Hund. Die Hündin habe ich übernommen und ist 2 Jahre alt. Sie ist es gewohnt alleine zu sein und macht dies auch super. Ab und zu nehme ich sie mit zur Arbeit - ab und zu muss sie auch zuhause bleiben. Nun, wenn ich nicht zuhause bin, bellt sie anscheinend, wenn jemand durch das Treppenhaus geht und da oben meine Vermieterin wohnt, findet sie das gar nicht toll. Sie hat mir nun eine Mail geschrieben, dass ich bis Ende Mai eine neue Wohnung suchen soll oder meine Hündin weggeben muss. Sie begründet dies damit, dass sie Angst hat und das Bellen sehr stört. Jedoch bellt sie, wenn sie jemanden hört und dann vielleicht 2min am Stück und dann ist auch wieder gut. Und dies geschieht auch nur tagsüber - abends oder nachts so gut wie nie! Als meine Hündin neu eingezogen ist, wurde sie sehr von meiner Vermieterin provoziert (sie hat ein Alkoholproblem) und seit daher ist sie gegenüber ihr aggressiv. Ich habe mich vom Hundetrainer beraten lassen und habe sie sehr im Griff - in den öffentlichen Räumlichkeiten des Hauses führe ich sie immer an der Leine und im Garten trägt sie ein Maulkorb, für den Fall dass meine Vermieterin hinauskommt. Nun, kann ich mich dagegen wehren oder muss ich tatsächlich eine neue Wohnung suchen resp. meine Hündin abgeben? Ich danke sehr im Voraus!


    Liebe Grüsse John

  • Liebe/r @weno4466,


    erstens sollte im Mietvertrag bereits drin stehen, ob Haustiere verboten sind. Ist dazu nichts festgehalten, können Sie Ihren Hund behalten. Zweitens wird eine Kündigung nicht per Mail mitgeteilt, sondern über ein amtlich bewilligtes Formular des Kantons. Die Kündigung Ihres Vermieters, wenn diese denn so in der Mail ausgesprochen wurde, ist somit nichtig.


    Nun dazu, dass sich andere Mieter durch das Hundegebell gestört fühlen: Andere Mieter können gegenüber dem Vermieter einen Mangel reklamieren, weil die Wohnqualität unter den tierischen Immissionen leidet. Hier wäre es wohl am besten, Sie suchen mit den Nachbarn das Gespräch und zeigen Bereitschaft dafür, dass Problem zu lösen. Wenn es doch hart auf hart kommt, können Sie versuchen, die Kündigung anzufechten. Wie Sie sich dagegen wehren können, lesen Sie gratis bei Guider nach.


    Mit freundlichen Grüssen


    Beobachter Online-Team

  • Wie Hundegebell in einem Mehrfamilienhaus wirken kann, weiss ich aus eigener Erfahrung. Man mag von den Mitbewohnern erwarten, dass sie es eine Zeitlang dulden, doch auf die Länge ist regelmässiges Hundegebell im Haus meiner Meinung nach nicht zumutbar. Wenn der Mietvertrag die Tierhaltung zulässt, so heisst das nicht, dass die Mitbewohner jegliche damit zusammenhängende Belastung akzeptieren müssen. Ich zweifle jedenfalls, dass die Anfechtung der Kündigung (die im Übrigen, sofern formell korrekt, selbst ohne Begründung gültig wäre) in diesem Fall Erfolg haben könnte. Mögliche Gründe für eine Anfechtung siehe hier.

  • ich danke viel mal für die antworten.. ich habe nun das gespräch gesucht.. sie ist leider ein wenig stur und meint, sie müsste sich das noch überlegen. aber das ist ein guter tipp, mit dem formular des kantons. sie hat mir das eifach per mail geschrieben. im mietvertrag ist nichts festgehalten, was das thema haustiere betrifft. doch habe ich sie, bevor ich die hündin geholt habe, gefragt und sie hat mir mündlich zugesagt.


    liebe grüsse und schönes wochenende

  • Nunja, die Vermieterin hat ja nicht gekündigt, sondern Sie vor die Wahl gestellt:


    - Entweder Sie werden gekündigt


    - Oder Sie geben den Hund weg


    Sinnvollerweise hat sie dies nicht mit einem kantonalen Kündigungsformular getan, denn sonst hätten Sie ja gar nicht die Chance, die zweite "Option" (Weggabe des Hundes) anzunehmen. Ich würde mal davon ausgehen, dass die formal korrekte Kündigung dann schon noch folgt, wenn Sie nicht auf die Forderung der Vermieterin eingehen.