Hallo
Ich wurde auf Februar 2017 arbeitslos. Vorher habe ich ununterbrochen gearbeitet und nie Arbeitslosengeld o.ä. bezogen. Leider erkrankte ich an einer Depression bzw. wurde mir später eine rezidivierende Depression und eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Aufgrund dessen habe ich mich um bürokratische Dinge nicht mehr gekümmert und mich bis Mitte März 2018 auch nicht beim RAV angemeldet. Ich habe mich auch nicht in Brhandlung begeben, bis die Erkrankung im August 2017 in einem Selbstmordvrrsuch geendet hat. Daraufhin war ich 1 Woche lang stationär in der Psychiatrie und anschliessend in ambulanter Therapie. Mein Problem ist nun, dass ich wegen der späten Anmeldung innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren nur 10,5 Beitragsmonate vorweisen kann. Auch ein Arztzeugnis kann ich nicht für die Zeit bis August vorweisen, da ich ja erst dann in Behandlung ging. Man hat mir zwar zugesagt, dass man mir ein Schreiben verfassen würde, indem die Situation gedchildert wird, aber bei der UNIA wurde mir am Telefon unmissverständlich deutlich gemacht, dass es sie nicht interessiert, warum ich mich nicht angemeldet habe und ich entweder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für 12 Monate und einen Tag hätte oder eben keinen Anspruch.
Meine Frage: Habe ich nun wirklich jeden Anspruch verloren und die Beiträge, die ich vor den 2 Jahren bezahlt habe, sind einfach ungültig? Lohnt sich die Mühe überhaupt, noch grossartig Unterlagen einzureichen oder kann ich das Arbeitslosengeld gänzlich vergessen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar...