Eine wichtige Frage:
Wir haben in der Wohngemeinde eine günstige Wohnung gefunden. Das Sozialamt hat dies so verlangt. Nun verlangt der Vermieter 3 Monatskautionen. Das Sozialamt sagte nur mündlich, dass sie das nicht übernehmen. Man hat uns keinerlei andere Möglichkeiten gegeben. Nun ziehen wir in einen anderen Kanton und haben auch die Aussicht auf eine neue Beschäftigung. Das heisst bereits nach einem Monat bräuchten wir keine Hilfe mehr. Die jetzige Wohngemeinde unterstützt uns aber auch hierbei nicht, sondern sagt, ab dem Zeitpunkt des Wegzugs sei die neue Wohngemeinde, bzw. Wohnkanton zuständig. Weder Umzugskosten noch anders wird geholfen. Einerseits finden wir keine Wohnung auf dem Markt in der Wohngemeinde, weil keine Kautionen übernommen werden, andererseits erhalten wir keine Hilfe für einen Neuanfang. Wir wollen am neuen Wohnort ohne Sozialhilfe wieder auf die Beine kommen. Wie sieht das rechtlich aus. Welches Gesetz ist denn nun massgebend. Die SKOS-Richtlinien oder das bGS? Wir sind am verzweifeln. Danke für alle Antworten. PS: Die Notsituation ist wegen einer über 2-jährigen Baustelle eingetreten, welche uns die Existenz zerstört hat.