Meine Frau und ich sind zu je 1/2 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und haften solidarisch. Wir haben den ord.Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Meine Frau arbeitet nicht und die Hypozinsen werden vollumfänglich durch mich bezahlt. Der Vertrag mit der Bank und das Konto zur Zahlung der Zinsen lautet auf uns beide. Ausser einer Wohnung im Ausland von ca.40000 CHF besitzt meine Frau kein Vermögen noch Einkünfte.Bei einer Zwangsversteigerung oder Fälligkeit der Hypothekarschuld, mit was haftet meine Frau resp.kann die Bank das ausl.Vermögen/Besitz der Wohnung zur Tilgung von Fälligkeiten der Hypothek od.Veräusserung der Liegenschaft geltend machen. Wie oder was müssen wir veranlassen um dies rechtlich zu verhindern,damit die Wohnung im Ausland die in ihrem Besitz ist hierfür nicht beigezogen werden kann.
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