Solidarhaftung im Hypothekenvertrag

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  • Meine Frau und ich sind zu je 1/2 als Eigentümer im Grundbuch eingetragen und haften solidarisch. Wir haben den ord.Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Meine Frau arbeitet nicht und die Hypozinsen werden vollumfänglich durch mich bezahlt. Der Vertrag mit der Bank und das Konto zur Zahlung der Zinsen lautet auf uns beide. Ausser einer Wohnung im Ausland von ca.40000 CHF besitzt meine Frau kein Vermögen noch Einkünfte.Bei einer Zwangsversteigerung oder Fälligkeit der Hypothekarschuld, mit was haftet meine Frau resp.kann die Bank das ausl.Vermögen/Besitz der Wohnung zur Tilgung von Fälligkeiten der Hypothek od.Veräusserung der Liegenschaft geltend machen. Wie oder was müssen wir veranlassen um dies rechtlich zu verhindern,damit die Wohnung im Ausland die in ihrem Besitz ist hierfür nicht beigezogen werden kann.

  • Als Solidarschuldner haften sowohl Sie als auch Ihre Frau mit ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Wenn die Bank nicht bereit ist den Hypothekarvertrag so abzuändern, dass nur Sie selbst für die Hypothek haften, kann die Bank die im Eigentum Ihrer Frau befindliche Wohnung verkaufen, wenn die Zinsen der Hypothek nicht rechtzeitig bezahlt werden oder die Hypothek bei Fälligkeit der Rückzahlung nicht rechtzeitig zurückbezahlt wird.

  • Wie kann dies eine Bank durchführen im Ausland ohne davon Kenntnis zu haben.....? Wenb ich den Hypothekarvertrag ändere dass gesamtes Haus nur auf meinen Namen lautet wäre die Solidarhaftung meiner Frau nicht mehr gegeben diesbezüglich nicht? Die Bsnk muss jedoch damit einverstanden sein denke ich nicht?

  • Ich habe geschrieben "wenn die Bank nicht bereit ist den Hypothekarvertrag so abzuändern". Die Bank kann eine Änderung des Hypothekarvertrags verweigern und muss nicht zustimmen, dass nur noch Sie haften.


    Wenn die Bank Ihre Frau betreibt ist Ihre Frau unter Strafandrohung verpflichtet ihr Vermögen beim Betreibungsamt anzugeben. Abgesehen davon kann die Bank die Wohnung im Grundbuch im Ausland finden, wenn es in dem Staat ein Grundbuch gibt und Ihre Frau dort als Eigentümer eingetragen ist.