Hallo
Aus aktuellem Anlass gehe ich dieser Frage nach und finde keine Antwort. Ich unterstütze einen Mann und begleite ihn auch auf das Betreibungsamt. Das Ehepaar ist verschuldet, eine Lohnpfändung bei der Ehefrau besteht bereits, sie arbeitet 100%.
Der Mann bezieht eine IV-Rente, Hilflosenleistungen und eine PK Rente.
IV Rente ist unpfändbar, das ist mir klar
Hilflosenleistungen müssen nicht versteuert werden, also dürfen sie nicht zum Einkommen gerechnet werden. (War mal so, ist das immer noch?)
Aber die PK Rente kann natürlich gepfändet werden. Die Frage ist hier nur wie viel? Wenn ich im Netz suche, finde ich sicher Tabellen, wo man die Quoten ausrechnen kann, aber diese nimmt die IV natürlich zum normalen Einkommen.
Die Pfändung der Ehefrau, wird diese nun berücksichtigt? Also das man sagt: Okay, die Ehefrau muss schon Betrag x bezahlen, dann nehmen wir das Existenzminimum.
Ich finde auf meine Fragen nicht die Antwort, die ich suche und weitergeben kann. Die PK Rente sei teilweise pfändbar. Ist das ein bestimmter Prozentsatz? Sorry, das sich vielleicht der eine oder andere sich fragt wieso ich das nicht weiss. Ich brüte nun schon fast eine Woche über dieser Frage.
Gibt es hier jemanden, der sich auskennt und mir diese Fragen beantworten kann? Ich und auch das betreffende Ehepaar ist Ihnen sehr dankbar.
Danke und viele Grüsse