Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ich lebe von meinem Mann getrennt und bin auf Sozialhilfe angewiesen. Für unsere beiden Kinder haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Mein Mann erhält die Kinderzulagen und leitet mir diese zusammen mit etwas Unterhalt weiter. Das Sozialamt rechnet mir die Kinderzulagen sowie den Unterhalt als Einkommen an und zieht diese von der Sozialhilfe ab.
Ist dies trotz gemeinsamen Sorgerecht zulässig?