Was darf ein Betreibungsbeamter und was nicht?
Ich bin nicht in dieser Situation. Es sind Hypothetische Fragen
Beispiele:
1)
Ich hab eine Betreibung über 700.- Franken. Darf der Betreibungsbeamte mir meinen BMW / Merzedes (was auch immer) im Wert von 6000.- beschlagnamen? Darf er dieses Fahrzeug für 700.- versteigern um die Schuld zu tilgen? Oder muss er das Fahrzeug zwingend nach einer geltenden Richtlinie für einen bestuimmten Betrag verkaufen? z.B. Wert des Fahrzeuges laut Auto Index etc....
2)
Ich habe eine Betreibung von 1000.- Franken, verdiene nebenbei ein zubrot mit Semiprofessioneller Photographischer Tätigkeit. Manchmal sind es 100.- im Monat, manchmal sind es 500.- Franken.
Meine Fotoausrüstung hat einen Wert von sagen wir 3000.- Franken. Sagen wir ich bin Sozialhilfe Empfänger oder IV Rentner und gebe diese Einnahmenbeim Amt an, ich leiste also einen Beitrag um meine Sozialhilfe oder EL etwas zu entlasten.
Würde diese Ausrüstung dann als Werkzeug angesehen? Kann man mir das Wegnehmen wenn ich nachweisen kann dass ich zwar unregelmässig aber definitiv Geld damit verdiene?
Ein Kollege von mir behauptet es komme auf die Laune des BA an. Wenn dieser mich aus irgendwelchen Gründen nicht mag, oder es im Vorfeld zu Streitereien kommt könne er mich so richtig eine Reinbrennen.
(klar hab ich das recht mein eigentum zu schützen, auch wenn ich schulden habe)
Ich glaube nämlich dass ein Schuldner oft mehr Rechte hat als er glaubt. Ein Schuldner kann möglicherweise aus Unwissenheit mehr verlieren als nötig wäre.