Sozialamt hält Miete zurück (Zürich)

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  • Hallo Zusammen


    Ich hab folgendes Problem:


    Meine Freundin bezieht Sozialhilfe und lebt mit mir Zusammen. Ich selbst Arbeite zu 80%.


    Das Sozialamt wollte einige Monate später eine Vollmacht von meiner Freundin (krankgeschrieben und in psychologischer Unterstützung).


    Bis Sie das alles Regeln konnte, erhöhte das Sozialamt einfach den Druck zu ihr, indem es die Wohnungsmiete an mich einstellte. So lief ich selbst Gefahr, nicht mehr die ganze Miete tragen zu können und selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.


    Darf das Sozialamt einfach die Wohungsmiete nicht mehr zahlen um druck aufzubauen? Zur Zeit ist sie in Behandlung. Das Sozialamt weigert sich aber mit mir zu reden oder mit der Psychiaterin.


    Wir Leben in einem Konkubinat und von meinem Lohn kann das Sozialamt auch nichts einfordern, da er zu tief ist. Darum ist eine solche Mietzahlung existenzbedeutend.


    Was darf das Sozialamt streichen und was nicht?


    An wen kann ich mich wenden, gibt es das nächsthöhere evtl. Kantonal wenn es in der Gemeinde Schwierigkeiten gibt?


    Meine Freundin entwickelt langsam richtig Angst sich zu melden und mich oder die Ärztin wollen sie nicht sprechen.

  • Das Sozialamt darf Ihnen oder der Ärztin Ihrer Freundin wegen dem Amtsgeheimnis keine Auskünfte über Ihre Freundin geben und Ihnen oder der Ärztin nicht die Einsicht in die Akten Ihrer Freundin gewähren, wenn Ihre Freundin Ihnen oder ihrer Ärztin keine schriftliche Vollmacht erteilt, dass Sie oder ihre Ärztin Ihre Freundin im Bereich Sozialhilfe vertreten dürfen. Ich empfehle Ihrer Freundin, dass Ihre Freundin einer Person, welcher Sie vertraut eine schriftliche Vollmacht erteilt Sie im Bereich Sozialhilfe zu vertreten. Mit dieser schriftlichen Vollmacht kann dann die bevollmächtigte Person auf dem Sozialamt Einsicht in die Akten verlangen und Auskünfte vom Sozialamt erhalten. Dann weiss man genauer, warum das Sozialamt so handelt und kann besser entscheiden, was man machen kann damit das Sozialamt weiterhin die Miete bezahlt.


    Ohne die Akten gelesen zu haben, ist es schwer zu beurteilen, was das Sozialamt genau entschieden hat und aus welchem Grund und wofür genau das Sozialamt eine Vollmacht von Ihrer Freundin verlangt um weiterhin die Wohnungsmiete bezahlen zu können. Ohne eine Vollmacht können Sie oder die Ärztin sich auch nicht für Ihre Freundin gegen die Vorgehensweise des Sozialamts wehren.


    Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht in Zürich bietet kostenlose telefonische Beratungen im Sozialhilferecht an. Allerdings finden dort bis 12. August wegen der Ferien keine Beratungen statt.



    https://www.sozialhilfeberatung.ch/