Nebenkostenabrechnung: Verwaltung hat Einschreiben angeblich nicht bekommen wegen Plombierung

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  • Hallo zusammen!


    Es ist eine verzwickte Situation. 2016 wohnten wir in einer Wohnung, wo wir ein UPC Angebot hatten für TV, Telefon und Internet. Dies habe ich während der Übergabe mündlich erwähnt und auch via Eingeschriebenen Brief erklärt. Es passierte nichts, wir sind inzwischen umgezogen und ich habe das wirklich vergessen.


    Jetzt ist die Heizungs- und Nebenkostenabrechnung gekommen und die Kabelgebühren stehen auf der Rechnung. Ich schrieb wieder einen Eingeschriebenen Brief und reklamierte. Ich musste dann den betreffenden Brief nochmals senden. Den hatte ich noch. Nun verlangt die Verwaltung von mir, dass ich die Bestätigung der Post sende, damit ich so beweisen kann, wann und wie die Verwaltung den Brief bekommen hat.


    Das war Anfang August 2016 und ich habe diese Quittung nicht mehr. Ich nahm an, dass bei Unzustellbarkeit der Brief wieder zurückkommt. Dazu schreibt man ja die eigene Adresse als Absender. Nun, ich weiss, dass ich im Recht bin und ich möchte nicht das Geld überweisen, weil ich wirklich korrekt gehandelt habe. Mehr als Schreiben kann ich nicht und das noch eingeschrieben.


    Muss ich mich nun wirklich beim Mieterverband anmelden als Mitglied, damit mir diese helfen? Können die überhaupt helfen?


    Vielen Dank und liebe Grüsse

  • Wenn Sie die bei der Post bei der Aufgabe des Briefs erhaltene Quittung nicht mehr haben, können Sie nicht nachweisen, dass Sie einen eingeschriebenen Brief aufgegeben haben und ob dieser Brief dem Empfänger zugestellt wurde oder nicht. Abgesehen davon beweist diese Quittung nicht, was genau in diesem eingeschriebenen Brief gestanden ist.


    Die Quittung sieht übrigens so ähnlich aus die normalen Kassenquittungen der Post, wenn man auf der Poststelle einen uneingeschriebenen Brief aufgibt und das Porto auf der Poststelle bezahlt. Die Quittung hat eine Sendungsverfolgungsnummer, welche aus sehr vielen Ziffern besteht. Mit dieser Sendungsverfolgungsnummer kann man auf www.post.ch nachschauen, ob dieser Brief zugestellt wurde oder nicht und wann er zugestellt wurde.

  • Ja, aber behalten Sie die Quittungen so lange auf? Ich nicht. Und ja, da haben Sie Recht. Der Inhalt des Briefes ist dann nicht klar.


    Wie ich eine Sendung nachverfolge weiss ich, aber ich habe ein anderes Problem.

  • Ja, ich behalte Quittungen für die Aufgabe von eingeschriebenen Briefen jahrelang auf, weil ich weiss, dass ich diese vielleicht noch als Beweis in Gerichtsverfahren benötigte, um beweisen zu können, wann ich den Brief aufgegeben habe und ob und wann ihn der Empfänger erhalten hat.


    Bei Abonnements für TV, Telefon und Internet gibt es eine vertragliche Kündigungsfrist. Wenn Sie den Vertrag mit UPC abgeschlossen habe, müssen Sie sich selbst um eine Kündigung des Abonnements unter der Einhaltung der Kündigungsfrist kümmern, ansonsten müssen Sie weiterhin bezahlen, da dann der Abonnementvertrag noch läuft. Wenn Ihr Vermieter den Vertrag abgeschlossen hat, hängt es davon ab, was Sie im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart haben. Bei einer Klage, liegt die Beweislast für die Aufgabe bzw. Zustellung eines eingeschriebenen Briefs bei Ihnen. Wenn Sie die Quittung der Post nicht aufbewahrt haben, sind Sie selbst schuld, dass Sie das nicht mehr beweisen können. Sie hätten sich vorher erkundigen sollen, ob es nicht klüger ist eine solche Quittung länger aufzubewahren.

  • Wenn ein eingeschriebener Brief nicht retourniert wird, kann ich davon ausgehen, dass er beim Empfänger angekommen ist. Es gibt kein Gesetz, wie lange die Aufbewahrungspflicht für Postquittungen ist. Das Sie diese aufbewahren, glaube ich nicht. Denn nach einigen Monaten ist die Tinte nicht mehr zu sehen. Es ist wie mit den Quittungen aus dem Supermarkt. Man muss sie kopieren, sonst sind sie nicht mehr lesbar.


    Sie haben oft Recht mit Ihren Antworten, aber hier nicht. Und ein bisschen enttäuschen Sie mich auch. Ich hoffte auf einen besseren Rat von Ihnen. Und: Es ist Aussage gegen Aussage. Selbst wenn ich diese Quittung noch haben würde, könnte die Verwaltung immer noch sagen, dass der Brief nicht beim zuständigen SB gelandet ist u.s.w. Eine Ausrede haben Firmen immer wieder.


    Der Brief kann auch auf dem Weg der Post verloren gegangen sein.


    https://www.srf.ch/sendungen/k…einschreiben-kunde-haftet


    Dem hier hat es auch nicht geholfen diese heilige Quittung aufzubewahren.........

  • Es steht Ihnen frei zu glauben, dass ich Postquittungen nicht jahrelang aufbewahre. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich damit vertraut, wer in einem Gerichtsprozess die Beweislast trägt und welche Beweismittel als Nachweise geeignet sind und bewahre deshalb Postquittungen für die Aufgabe von eingeschriebenen Briefen vor der Sonne geschützt auf.


    Ich habe mit meiner Antwort recht. In einem Zivilprozess und beim Nachweis einer fristgerechten Kündigung eines Vertrags oder eines fristgerechten Auftrags an Ihren Vermieter einen Vertrag zu kündigen geht es um Zivilrecht, tragen Sie gemäss Artikel 8 des Zivilgesetzbuchs die Beweislast dafür, dass der Vermieter Ihren Brief innerhalb der Frist erhalten hat. Wenn Sie die Tatsache behaupten, dass Sie Ihrem Vermieter innerhalb einer Frist einen Brief geschickt haben, weil Sie aus dieser Tatsache das Recht ableiten wollen, etwas nicht mehr bezahlen zu müssen, müssen Sie das beweisen. Das einfach nur mit einer Aussage zu behaupten wird das wahrscheinlich nicht reichen.



    Art. 8 E. Beweisregeln / I. Beweislast


    E. Beweisregeln


    I. Beweislast


    Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.


    Zivilgesetzbuch (ZGB):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19070042/index.html