Unterhaltsvertrag obligatorisch

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  • Guten Tag


    Ich habe eine Frage bezüglich des Unterhaltsvertrag, wir wurden mittels Brief aufgefordert einen zu erstellen und der Kesb einzureichen.


    Wir leben gemeinsam mit unserem Sohn glücklich in einem Haushalt. Zur Zeit ist es so, dass ich ein grosser Teil der Kosten trage, da meine Partnerin das letzte Jahr unseren Sohn betreut hat. Nun holt sie eine Ausbildung nach und hat deshalb ein sehr geringes Einkommen. Wir haben nie Streit bezüglich Geld und teilen uns einfach alles nach unseren jeweiligen Möglichkeiten auf, die grössten Posten gehen zurzeit natürlich für die Kita und Miete drauf.


    Wir wohnen im Kanton Aargau, falls das relevant ist. Die Vaterschaft habe ich bereits vor der Geburt anerkannt.


    Nun sollen wir obligatorisch diesen Unterhaltsvertrag erstellen und die Vorlage erschreckte uns: Wir sollen angeben, wer im Trennungsfall zu wieviel Tagen das Kind betreut von Geburt bis zur abgeschlossenen Ausbildung und wer wieviel in dieser Zeit verdient und dem Anderen schuldet.


    Was soll das? Das Wissen wir doch nicht. Aktuell verdiene ich (direkt nach der Lehre) den einen Betrag, in ein paar Jahren vielleicht ein riesen Einkommen und wieder etwas später nicht mal das Existenzminimum. Auch die Betreuung würden wir im Fall der Fälle je nach Situation klären, wir können doch nicht jetzt schon für einen Fall vorsorgen, der hoffentlich gar nie eintrifft?


    Wie sieht das aus, wie regelt man sowas. Sowohl meine Freundin als auch ich wollen so einen Vertrag zurzeit nicht. Zurzeit könnten wir sowieso unmöglich zwei Haushalte finanzieren, sie einen Lehrlingslohn und ich erreiche gerade maleinen extrem tiefen Einstiegslohn.


    Leben können wir zurzeit nur, da sie noch eine Alimente für sich erhält, unsere Wohnung extrem günstig ist (meine Mutter ist meine Vermieterin) und ich mit Erst, Zweit + Nebenjob viel arbeite, was auf Dauer auch kein Zustand wäre und mein Verdienst schon nur deshalb keine kontinuierliche Zahl sein wird.


    Wie löst man dies und wieso müssen dies nur unverheiratete Paare? Auch bei Verheirateten ist doch mit der Eheschliessung noch nichts über die genauen Beträge geregelt? Wieso dann bei unverheirateten Paaren? Und geht es hier nur um Unterhalt gegenüber dem Kind oder auch des Partners, wie bei der Ehe üblich?


    Kann mir jemand mal grundlegend den Sinn eines Unterhaltsvertrags vor Trennung und mit nicht kontinuierlichen Einkommen für die nächsten 20 Jahre erklären? Ich verstehe dies nicht ganz und die JEFB, die laut Kesb zuständig ist konnte mir das auch nicht erklären.


    Der Betrag ist ja bereits nach kurzer Zeit vielleicht wieder total unrealistisch zu bezahlen und auch die benötigte Betreuung ist total unterschiedlich.


    Die Alternative ist angeblich, wir reichen einfach einen Eheschein ein, dann braucht es den Vertrag anscheinend nicht mehr. Eigentlich wollten wir aus Prinzip und da kein Bedarf nicht heiraten, allerdings würde das wohl das Theater vereinfachen :).


    Hat jemand ebenfalls in einer ähnlichen Situation so einen gemacht? Wie habt ihr das gelöst?


    Vielen vielen Dank für eure Antworten.

  • Hallo


    bei diesem Unterhaltsvertrag geht es darum, die Existenz und die Betreuung ihres Kindes zu sichern - für den Fall, dass Sie und Ihre Partnerin sich irgendwann trennen. Bei verheirateten Paaren wird das nicht verlangt, weil im Scheidungsrecht festgelegt ist, wie im Falle einer Trennung/einer Scheidung vorgegangen werden muss. Bei Konkubinatspaaren muss das durch einen Unterhaltsvertrag geregelt werden. Es ist einfacher, diese Fragen dann zu regeln, wenn man als Paar miteinander auskommt und gut kommunizieren kann, als wenn man sich auseinandergelebt hat und am liebsten nichts mehr miteinander zu tun haben möchte.


    Im dem Unterhaltsbetrag ist einerseits der Barbedarf (alltägliche Kosten) und andererseits der Betreuungsunterhalt (Betreuungskosten) beinhaltet.


    Es ist klar, dass sich ihre Lebensumstände ständig verändern werden und dass Sie heute nicht wissen, wie Ihr Auskommen oder die Kundenbetreuung in Zukunft sein wird. Das weiss auch die KESB. Die Abmachung, die Sie heute unterschreiben, kann auch wieder (gemeinsam) abgeändert werden.


    Niva