Hallo,
Zur Situation (Frage im Anschluss)
Meine Eltern beziehen zur AHV Ergänzungsleistungen. Anfang Jahr wurde, wie immer, die Berechnungsgrundlage "korrigiert". Leider hat das Sozialversicherungszentrum bei der Berechnung des Vermögens ..........na sagen wir - etwas brutaler Mist gebaut (total falsch berechnet).
Ein erster Versuch des "auf Fehler hinweisen und um eine korrigierte Veranlagung auslösen" brachte eine erneut fehlerhafte Berechnung (wie schwer kann es sein 3 Bankauszüge zusammen zu rechnen?). Dann kam eine "periodische Überprüfung, und Eltern haben pflichtgemäss die Auszüge erneut hingeschickt, und - weil schon da - auch die Steuerunterlagen zusätzlich.
Da das SVZ erneut eine Fehlberechnung ablies und die EL basierend auf deren Fehler fast komplett einstellten (was meine Eltern empfindlich trifft - die müssen ja auch Rechnungen zahlen), erhoben wir dieses Mal Einsprache gegen die Verfügung und reichten sämtliche Dokumente mit der korrekten Addition ein. Wir bekamen auch die Info das die Einsprache fristgerecht eingereicht sei, und die Abteilung den Fall "zeitnah" bearbeiten werde.
...das war im Mai 2018.
Meine Eltern baten mich nun darum nachzuprüfen, was zwischenzeitlich gelaufen sei.
Ein Anruf beim SVZ erbrachte "Abteilung total überlastet mit Einsprachen" eine Bearbeitung dieses Jahr sei unwahrscheinlich, allenfalls käme man nächstes Jahr dazu....!!?
(meine Eltern sind also wohl nicht die Einzigen die "anrüffeln" mussten weil Verfügungen nicht ganz korrekt waren? Rechtsabteilung überlastet - und man lässt die "anderen" Abteilungen einfach "weiterpfuschen"? Nichts in der Art "Verfügungsstop bis klar ist was schief gelaufen ist" und Bezüge vom Vorjahr weiterlaufen lassen damit den Beziehenden kein zu grosser Schaden entsteht????))
Meine Frage ist nun:
...ab wann kann man eine Einsprache eskalieren, und vor allem: wo?
Muss ich damit direkt zum Verwaltungsgericht?
(leider deckt meine Rechtsschutz nicht die Angelegenheiten meiner Eltern, sonst hätte ich mich an jene gewandt)