UID Nummer für Privatperson?

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  • Guten Abend


    Ich beziehe eine IV Rente, da ich 100% nicht mehr in meinem alten Beruf arbeiten kann. Ich war Sachbearbeiterin in der Buchhaltung/Inkasso zu 100%. Ich habe psychische Probleme.


    Nun hätte ich die Möglichkeit für eine Firma in Deutschland an einem Projekt zu arbeiten. Es geht darum Texte zu schreiben. 400 Wörter pro Text und das Projekt geht bis Anfang Dezember 2018. Da ich Probleme habe in die öffentlichen Verkehrsmittel zu steigen und auf eine Operation spare, die eine Krankenkasse nicht übernimmt, freute ich mich darüber. Dann bekam ich eine Mail, wo man mich nach meiner UID Nummer fragte. Ich brauche eine Unternehmerbescheinigung, ohne diese könne ich nicht für diese Firma arbeiten.


    Ich habe dann recherchiert und gesehen, dass ich dafür eine eigene Firma gründen müsste. Eine UID gibt es nicht für Privatpersonen. Ist das wirklich so? Ich verstehe das nicht wirklich. Wieso diese UID Nummer? Gibt es keinen anderen Weg um an diese zu kommen? Ich beschäftige keine Angestellten, brauche meinen Laptopp zum arbeiten und es ist ja auch nicht gesagt, dass mich die als Selbständig erwerbend anerkennen. Und gründsätzlich muss ich auch sagen, dass mir der Aufwand für diese kurze Zeit zu viel ist.


    Trotzdem ärgert es mich natürlich. Es wäre ein Zustupf gewesen. So um die ca. 800 € bis Dezember, wenn ich es durchgezogen hätte. Es wäre halt auch etwas für das Selbstbwusstsein gewesen.


    Ich habe alle Seiten durchgelesen und suche jemanden, der mir dabei helfen kann.


    Danke und liebe Grüsse

  • Haben Sie schon gefragt, wieso das Unternehmen glaubt, dass Sie eine UID-Nummer benötigen? Haben Sie schon gefragt, ob Sie dann in Deutschland oder in der Schweiz Mehrwertsteuer für die Dienstleistung verrechnen und dem Finanzamt weiterleiten müssten oder ob das mehrwertsteuerfrei wäre, weil ihr Jahresumsatz unter einen gesetzlichen Freibetrag fällt? Ausserdem stellt sich die Frage, in welchem Staat Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Womöglich hat der Auftraggeber Angst, dass Sie von den Sozialversicherungen als scheinselbständig, also als unselbständig Erwerbstätige eingestuft werden und der Auftraggeber dann Arbeitgeberbeiträge an die Sozialversicherungen bezahlten muss. Die kantonale Sozialversicherungsanstalt (SVA) / kantonale AHV-Ausgleichskasse wird eine Person mit nur einem einzigen Auftraggeber wahrscheinlich als unselbständig Erwerbstätige (also als Arbeitnehmerin) einstufen. Wahrscheinlich lohnt sich der Aufwand für Sie das für eine Tätigkeit für einen ausländischen Auftraggeber abzuklären, bei einer solch geringen Summe nicht.


    Mehrwertsteuergesetz (MwStG):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/20081110/index.html


    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19460217/index.html

  • Hallo Sozialversicherungsberater


    Vielen Dank für die Antwort. Ich kann nur sagen, dass ich es nicht verstehe. Er schrieb, dass es um ein neues Gesetz zwischen Deutschland und Schweiz gibt. Vielleicht ist auch etwas in der Vergangenheit passiert und die Firma ist nun auf dem Schirm der Behörden in Deutschland. Ich weiss es nicht. Wie auch immer, ich verstehe es nicht.


    Der schrieb das dies kontrolliert wird. Ich schrieb zurück, dass wir hier mit der AHV Nummer identifiziert werden. Das interessierte ihn nicht. Er meinte, wenn es zur einer Überprüfung kommen würde, hätten sie ein Problem.


    Vielen Dank nochmals und Gruss