Einseitige "Kündigungssperre"?

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  • Ein Bekannter hat eine Lohnerhöhung bekommen. Bedingung war, dass er sich verpflichtet, 1 Jahr lang nicht zu kündigen, ansonsten muss er die Erhöhung zurückzahlen. Meine Frage ist: Gilt dies auch für den Arbeitgeber? D.h. kann dieser ihn in dieser Zeit auch nicht kündigen (ausser aus wichtigen Gründen fristlos) oder kann so eine Kündigungssperre auch einseitig sein bzw. hat der Arbeitgeber seinen Part mit der Lohnerhöhung erledigt?


    Vielen Dank für die Antworten