Wie lange ist die Frist für die Zustellung einer Verkehrsbusse?

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  • Ich habe am 21.11.2018 eine Busse für eine Überquerung eines Rotlichts bekommen (kann mich nicht mehr daran erinnern das jemals getan zu haben). Dies passierte am 13.08.2018 im Tessin, der Brief wurde am 14.11.2018 verfasst und landete am 21.11.2018 bei mir im Briefkasten (in der Ostschweiz). Leider finde ich nirgendwo einen Gesetzesartikel welcher mir Aufschluss darüber gibt, bis wann die Busse mir zugestellt werden muss?


    Falls jemand Bescheid weiss und den Artikel natürlich auch zur Hand hat, wäre ich sehr dankbar!

  • Gemäss Art. 109 des Strafgesetzbuches verjähren die Strafverfolgung und die Strafe bei Übertretungen nach drei Jahren. Die Behörde hat somit drei Jahre Zeit, um den Bussgeldbescheid auszustellen. Für den Gebüssten tritt die Verjährung drei Jahre nach dem Zeitpunkt der Übertretung ein, unabhängig davon, wann er den Bescheid erhalten hat.