Bin seit 2015 bei der IV angemeldet, nach der gescheiterten Frühintervention beim alten Arbeitgeber und dem Auslaufen der Krankentag- sowie Arbeitslosengelder befinde ich mich in der Rentenprüfung. Das Sozialamt kommt seit April 2017 für meine Existenzsicherung auf, nun befinde ich mich seit Beginn dieses Monates (November) in einem Arbeitsversuch, welcher sehr gut läuft. Auch stehen die Chancen auf eine halbe IV-Rente, neben einem 50% Arbeitspensum sehr gut.
Da ich beim Sozialamt eine Abtretungserklärung unterschrieben habe werden nun auch die IV - Taggelder während des Arbeitsversuches direkt an das Amt ausbezahlt und ich soll weiterhin nur das Existenzminimum erhalten. War etwas erschrocken als mir das mitgeteilt wurde, denn die Taggelder sind beinahe 3x so hoch wie die Sozialhilfe.
Muss ich mich um die Taggelder in voller Höhe zu erhalten nun beim Amt abmelden und mich bei eventuellem Scheitern des Arbeitsversuches wieder neu anmelden und mit Sperrzeiten rechnen? Das der Arbeitsversuch scheitert sieht eher unwahrscheinlich aus, denn es läuft bestens. Allerdings habe ich mich sehr gefreut dank der Taggelder, welche ja auch Lohn für die geleistete Arbeit während des Arbeitsversuches sind, mir wieder mehr leisten zu können.
Meine Frage abmelden oder nicht? Taggelder oder Existenzminimum?
Und kann ich die Abtretungserklärung widerrufen bevor die Taggelder an das Amt ausbezahlt werden? Denn ich bin durchaus einverstanden das eine Rente dann zur Rückerstattung an das Sozialamt geht, aber dass diese nun über meine Taggelder verfügen können erscheint mir nicht ganz schlüssig.
Vielen Dank.
Beste Grüsse