Wieso treibt die Suva 1000 von leuten, die selbständig waren in den Ruin?

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  • ich fahre seit 20 Jahren Schulbus mit behinderten Kindern. Vor 20 Jahren musste ich meine Selbständigkeit bei der SVA beantragen. kein Problem der Schulbus gehört mir ich bezahle den Diesel die Versicherungen, die Reparaturen, Pneus, Reinigungen, muss das Fahrzeug alle Jahre vorführen, Restwegfahrtenschreiber und Kindersitze gehören dazu. durchschnittlich fahre ich 40'0000 km pro Jahr. Alle 4-5 Jahre wird das Auto durch ein Neuwagen durch mich ersetzt. Bezahlte Ferien kenne ich nicht ( 13 Wochen Schulferien ) die AHV bezahlte ich auch immer brav ein,alle 2 Jahre Ärztliche Kontrolle,hatte auch eine eigene Taggeld Versicherung (170.- Franken pro Tag im Unfall und Krankheitsfall ) abgeschlossen. ich habe als Zusatz zur KK eine Private Unfallversicherung.


    Vor 4 Jahren Kamm die Suva und aberkannte uns die Selbständigkeit.


    da wir 20 Fahrer mit der Schulbusprüfung (B122 gewerbsmässiger Personentransport) sind, möchte die Schule nicht mit jedem einzelnen einen Vertrag abschliessen. So hat sich vor über 20 Jahren ein Kollege bereit erklärt ( gegen ein kleines Entgelt) die Aufträge bei der Schule einzuholen, die Routen zu Berechnen und mit den Schulen, Gemeinden,IV abzurechnen und bezahlt uns monatlich das eingefahrene Geld. mit der AHV haben wir immer selber abgerechnet.


    Jetzt bin ich also nicht mehr Selbständig seit 2015 wie die anderen 19 auch nicht. Wir wurden von der SUVA gezwungen alle Unfallversicherungen über Sie laufen zu lassen. Der Kollege bezahlt jetzt die AHV/AL und Suva Beiträge ein. Die Autos stellen immer noch wir zur Verfügung wie oben beschrieben.


    am 2.Januar 2018 hatte ich einen Sportunfall ( Fersenbeinbruch )


    Jetzt bekomme ich als Familienvater mit 2 Schulpflichtigen Kindern von der SUVA ein Taggeld von sage und schreibe 41.45 Franken.


    Als Selbständiger Hätte ich ein Taggeld von 170.- Franken bekommen.


    Es gibt keine andere Möglichkeit mich anderweitig zu Versichern, ausser ich hätte eine GmbH oder AG gegründet.


    Und Jetzt kommt der Hammer jetzt will die SUVA alle Selbständigen Taxifahrer die über eine Zentrale ( 777 77 77 oder 444 44 44) fahren die Selbständigkeit aberkennen denen passiert genau das gleiche Schicksal wie mir.


    Wie findet Ihr das??


    Ich werde also für meine Jahrelange Soziale Arbeit bestrafft.


    grüsse euch Herzlich Erich Blättler

  • Es gibt Vorschriften, wann sozialversicherungsrechtlich eine selbständige (Unternehmer) und wann eine unselbständige Erwerbstätigkeit (Arbeitnehmer) vorliegt. Das betrifft nicht nur die Unfallversicherung, sondern auch andere Sozialversicherungen wie die AHV. Die Sozialversicherungsträger (Unfallversicherer, kantonale Sozialversicherungsanstalten/AHV-Ausgleichskassen, etc.) sind verpflichtet diese Vorschriften anzuwenden. Da ich die Akten Ihres Falls nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob die Beurteilung in Ihrem Fall korrekt war oder nicht. Wenn es nur einen Auftraggeber gegeben hat (den Kollegen bzw. die Schule) ist das aber ein sehr wichtiges Kriterium dafür, dass es sozialversicherungsrechtlich als unselbständige Erwerbstätigkeit zu beurteilen ist.