Hallo zusammen
Ich bin aktuell Angestellter einer Firma. Da es mir jedoch nicht so wirklich gefällt und mir schon sehr lange Gedanken mache, mich selbständig (Einzelfirma) zu machen hätte ich dazu ein paar Fragen:
Ich war bevor ich hier angestellt wurde für 11 Monate nicht Arbeitstätig, 5 Monate davon war ich beim RAV angemeldet, die anderen war ich durch einen Auslandsaufenthalt abwesend. Meine Rahmenfrist läuft also bis Mai 2020. Ich bin aktuell noch in der Probezeit.
Angenommen, ich künde meine Stelle beim Arbeitgeber und beginne mit dem Aufbau meiner Einzelfirma, bemerke dann aber, dass es doch keinen Markt für mein Produkt gibt oder muss aus anderen Gründen die Firma wieder schliessen.
Habe ich in diesem Fall weiter Anspruch auf Beiträge der ALV im Rahmen der aktuellen Rahmenfrist und rest Taggelder?
Ich habe im Internet ein Dokument gefunden, vom AWA Basel Stadt, welches besagt, dass die Rahmenfrist um zwei Jahre verlängert wird, wenn man sich selbständig macht und keine Hilfe vom Amt beansprucht (Taggelder). Ich bin mir aber nicht ganz sicher ob dies nur möglich ist, wenn man während einer Arbeitslosigkeit (nicht selbst verschuldet) sich für die Selbständigkeit entscheidet oder aber ganz allgemein? Wie muss hier am Sinnvollsten vorgegangen werden?
Natürlich wäre es mein Ziel, die Firma erfolgreich zu eröffnen, aber ich mach mir halt dennoch schon etwas Gedanken, was wäre wenn ich aus Grund X doch nicht wie geplant durchstarten kann oder der Erfolg ausbleibt.