Guten Tag
vorweg: Bisher musste ich mich mit Krankenkassen und den diversen Sozialversicherungen nicht beschäftigen. Diese Unwissenheit sei mir verziehen.
Mein Mitbewohner aus Italien, der in der Gastronomie arbeitet hat nun folgenden Fall und für ihn ist das alles kompliziert. Mir hat es aber auch aufgezeigt, dass ich nur lückenhaft Kenntnisse über unser Gesundheitswesen habe.
Der Fall:
- Mein Mitbewohner hatte letztens auf dem Arbeitsweg zum ersten Mal in seinem Leben eine Art epileptischen Anfall. Dies zeigte sich in einem Halbseitigen Taubheitsgefühl. Er ging dann trotzdem noch 2h arbeiten, wurde dann aber vom Arbeitgeber in den Inselspital geschickt.
- Dort haben Sie ihn eingehend untersucht und er hat auch da übernachtet. Zum Glück wurden keine Auffälligkeiten diagnostiziert.
- Seine Krankenkasse ist die Helsana, Franchise 2500 Franken.
Die Fragen:
1) Nun hat ihm die Krankenkasse eine Rechnung geschickt von rund 1500 Franken, die sie zuvor an den Inselspital für den Aufenthalt und die Untersuchungen bezahlt hat. Nach einiger Recherche und Telefonaten glaube ich jetzt verstanden zu haben, dass er bis 2500 Franken alle Kosten selber zahlen muss. Erst wenn diese 2500 Franken in einem Jahr erreicht sind, zahlt er nur noch 10%, Maximal aber 700 Franken. Das heisst nun: Er bezahlt die gesamte Spitalrechnung von 1500 Franken selber und kann später nicht noch einen Teil von der Krankenkasse zurückfordern. Stimmt das so?
2) Da er aber mehr als 8 Stunden in der Gastronomie als Pizzaiolo arbeitet und versichert ist (AHV, IV, EO, BU. NBU) drängt sich mir die Frage auf, ob die anfallenden Kosten nun nicht von der NBU bezahlt werden? Zu dem Thema haben wir gefunden dass Unfälle auf dem Arbeitsweg und die Massnahmen zur Genesung durchaus von der NBU bezahlt werden würde. Doch ist solch ein Anfall überhaupt ein Unfall? Und ist die reine Untersuchung (im Gesetzt steht explizit so etwas wie Massnahmen zur Genesung) überhaupt auch versichert, oder wäre das mehr auf einen Beinbruch ausgelegt, wo man dann wirklich "geheilt" wird?
3) Eigentlich sollte er für den Tag, wo er dann nicht arbeiten konnte vom Arbeitgeber Lohn erhalten haben. Das hat er nicht. Der Arbeitgeber hat auch die NBU nicht benachrichtigt, wie er es hätte machen sollen. Mein Mitbewohner hat dann einfach weniger Stunden aufgeschrieben bekommen, und dementsprechend weniger Lohn verdient. Wenn die NBU solch einen "Unfall" - wie er es hatte - nun grundsätzlich zahlen würde, wäre es nun schon zu spät dieses Ereignis der NBU zu melden, damit die NBU die Spitalkosten übernehmen?
4) Lohnt es sich, hier vom Arbeitgeber den fälligen Lohn zu verlangen, der meinem Mitbewohner dadurch entgangen ist?
Ich hoffe Sie verstehen meine Fragen und danke Ihnen schonmal im Voraus für allfällige Entwirrungen dieses Problems.
Freundliche Grüsse,
S.