Sebstständiger Nebenerwerb

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Ich bin zu 100% angestellt in einem grossen Industrieunternehmen. Nun möchte ich einen Nebenwerb im Onlinemarketing starten.


    Welche Schritte muss ich unternehmen, damit ich ohne Bedenken meinen Nebenwerb aufbauen kann?


    Folgende Schritte sind mir eingefallen:


    1. Arbeitgeber über Nebenerwerbsaktivität informieren


    2. Anmelden bei der kantonalen Ausgleichskasse (sobald mehr als 2000 CHF Einkommen pro Jahr, wobei ich Einkommen als Gewinn interpretiere)


    3. Angabe des Gewinns (Einkommenssteuer) und der Kosten (Steuerabzüge) in der Steuererklärung


    Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen!

  • Soweit Sie nicht Waren verkaufen, deren Vertrieb einer speziellen Bewilligung bedarf, und Sie nicht z.B. eine GmbH gründen wollen, fällt mir noch die Anmeldung für die Mehrwertsteuer ein, sobald Ihr Umsatz CHF 100'000.- übersteigen sollte. Ferner fragt sich, wie Sie den potenziellen Kunden die Vertrauenswürdigkeit der Seite vermitteln wollen, nachdem sich doch sehr unterschiedliche Figuren im Onlinehandel betätigen. Der Erwerb eines Labels ist wahrscheinlich zu empfehlen. Informationen hierzu finden Sie hier.

  • Hallo Erik. Ja das ist grundsätzlich richtig so.


    1. Der Arbeitgeber hat hier ein Mitspracherecht. Er kann seine Zustimmung verweigern, wenn der Nebenerwerb die Interessen des Arbeitgebers tangiert. Sei es, weil es ihn irgendwie konzurrenziert , oder die Leistung des Arbeitnehmers für den aktuellen Arbeitgeber reduziert. Ist dies nicht der Fall, darf er die Zustimmung eigentlich nicht verweigern. Die Details können hier knifflig sein. Aber ein offenes Gespräch ist auf jeden Fall der erste Schritt.


    2. Die Anmeldung bei der AHV ist eine Geschichte für sich. Diese entscheidet darüber, ob eine Tätigkeit als selbständig, oder als unselbständig zu betrachten ist. Ein Nebenerwerb kann hier das Eine oder das Andere sein. Arbeitet man als Zeitungsverträger, oder als Putz-Frau, neben einer anderen Anstellung, ist dies klar ein unselbständiger Erwerb. Und hier muss der betreffende Arbeitgeber, die entsprechenden Meldungen bei den Behörden machen. Die AHV ist hier die Instanz, welche darüber entscheidet, ob eine eigene Firma existiert oder eben nicht. Und dieser Entscheid kann ziemlich willkürlich gefällt werden. Das Gesetz gibt hier anscheinend keine eindeutige Vorlage. Dies zeigt sich deutlich bei einer Person, welche im Nebenerwerb noch Dienstleistungen anbieten will, die eine Mischung aus hauswirtschaftlichen Leistungen und Betreuungsdiensten erbringen will. Also eigentlich das, was private Spitexorganisationen, als Geschäftsmodell betreiben. Fängt diese Person jetzt mit diesem Erwerb an, ist es primär die Frage, wie viele "Auftraggeber" er gleichzeitig und mit etwa gleichermassen viel Zeitaufwand bedient. Sind es nur zwei oder drei, und gibt es relevante Unterschiede beim Zeitaufwand, wird dies die AHV nicht als eine selbständige Tätigkeit einstufen. Und verlangen, das dies über entsprechende Arbeitsverträge, von privat angestellten Bediensteten, abgerechnet werden muss. Grundsätzlich soll dies zum Schutz der Arbeitnehmer so sein. Und ist insofern auch zu begrüssen. Es kann und ist wohl aber gleichzeitig auch sehr hinderlich dabei, sich im Nebenerwerb eine selbständige Tätigkeit aufzubauen. Es ist kaum anzunehmen, dass jemand der noch 100% für einen Arbeitgeber tätig ist, zu Beginn seines neuen Erwerbs, sofort über einen Kundenstamm verfügt, welcher so vielfältig ist, dass man nicht mehr von einen Angestelltenverhältnis sprechen kann. Diese Problematik stell sich eigentlich bei jeder Art von Tätigkeit. Bundesrat Amman hat mit stolz geschwellter Brust im Schweizer Fernsehen die Einführung der neuen digitalen Plattform Easygov (mal googlen) verkündet, welche Gründung und Verwaltungsarbeit im Zusammenhang mit den Schweizer Behörden vereinfachen soll. Entgegen seiner Aussage hat sich hier nicht viel geändert. Zwar kann man damit jetzt etwas einheitlich alle nötigen Daten erfassen und auch verwalten. Soweit so gut. Bei einer Firmengründung werden dann die Daten an die zuständige kantonale Stelle der AHV zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Kann man genauso gut gleich sofort so machen. Sitzt dort aber am Schreibtisch eine inkompetente Person, dann nützt hier diese Plattform rein gar nichts. Erik. Ich habe jetzt gerade ein Beispiel angeführt, welches etwas komplizierter ist, als der Fall eines Onlinemarketings. Hier liegt die Sache wohl etwas einfacher. Du hast aber eine Frage / Aussage nicht explizit gestellt. Und deshalb muss ich hier noch fragen, in welcher Rechtsform denn dieser Nebenerwerb stattfinden soll. Diese Frage solltest du klären, bevor du überhaupt etwas startest. Im Zusammenhang mit der Anmeldung bei der AHV kann ich dir sagen, dass eine Anmeldung als Einzelkaufmännische Firma immer komplizierter ist, als eine Anmeldung einer juristischen Person. Dies soll aber nicht auschlaggebend sein, bei der Wahl der Rechtsform. Hier solltest du dir zuerst überlegen, mit welchem finanziellen Risiko dein Vorhaben einhergeht. Du hast nichts darüber gesagt, was und wie du etwas vermarkten willst. Ob ich jetzt Peanuts oder Mondraketen vermarkten will, ist ja schon ein wesentlicher Unterschied. Vermarkte ich Peanuts als Einzelkaufmann, ist es schon sehr viel wahrscheinlicher, dass ich dieses unternehmerische Risiko vollständig selbst tragen kann. Zumindest wenn ich meine Buchhaltung richtig mache und daher auch meine Voraussicht in der Investitions-rechnung, dann eine reale Basis hat. Vermarkte ich Mondraketen, dann sind hier die finanziellen Umsätze in einer Dimension, welche ich als Einzelperson wohl nicht mehr absichern kann. Hier musst du dir wohl zuerst genau überlegen, welches persönliche finanzielle Risiko du tragen kannst oder willst. Eines kann ich dir versichern: Wenn du in der Schweiz Privatkonkurs machst, dann ist fertig lustig.


    Wenn du jetzt als Hobby-Imker deinen Honigtopf nicht nur im Hofladen am Strassenrand, sondern auch über einen Webshop verkaufen willst, sehe ich hier keine grosse Gefahr. Ich gehe davon aus, dass du Investitionen und anfänglich mögliche Verluste, über dein anderes Einkommen decken kannst. Und das es längerfristig auch gewinnbringend sein kann. Und hier bitte beachten, dass es im statistischen Durchschnitt, immer noch etwa drei bis fünf Jahre dauert, bis ein Neuunternehmen wirklich in die Gewinnzone kommt. Falls du aber ein Produkt vermarkten möchtest, welches hier deine persönlichen finanziellen Mittel überspannt, dann möchte ich hier dringend dazu raten, das Risiko zu verteilen. Hast du hier wirklich ein gutes Produkt und einen brauchbaren Businessplan, wirst du auch Investoren finden, welche bereit sind, hier ein gewisses Risiko mitzutragen. Falls anderen Investoren das Risiko zu hoch ist, oder du selbst keine anderen Investoren haben möchtest, bleibt dir hier immer noch die Möglichkeit, dein Vorhaben über eine juristische Person zu realisieren. Die juristische Person, welche hier zwischengeschaltet ist, würde man im Börsenjargon, als einen Stop-Loss-Order bezeichnen. Dieser begrenzt das persönliche finanzielle Risiko. Ist aber kein Freipass für "unternehmerische" Dummheit. Ungetreue Geschäftsführung hat strafrechtliche Konsequenzen. Und daraus abgeleitet, auch zivilrechtliche. Ob du dich jetzt für die Eine oder Andere Rechtsform entscheidest, ist also primär die Frage deiner persönlichen Sicherung. Aus privatwirtschaftlicher Sicht,hat diese Entscheidung aber auch noch eine Konsequenz. Gründest du dein Unternehmen jetzt als juristische Person, hast du hier ein Sicherungsinstrument. Diese Versicherung kostet dich aber auch. Du musst jetzt nicht nur als private Person Steuern bezahlen, sondern deine Firma auch. Sie werden separat besteuert. De Facto ergibt sich hier eine Doppelbesteuerung. Ein guter Buchhalter und Steuerberater, kann hier ganz legal Einiges ausbalancieren. Legal lässt sich diese Doppel-besteuerung aber nicht eliminieren! Das heisst: das Sicherungsinstrument kostet immer etwas.


    Unter Punkt zwei hattest du noch gefragt, wann du denn bei AHV anmelden musst. Ehrlich gesagt, weiss ich es auch nicht. Persönlich folge ich hier deiner Sichtweise. Und würde mich sofort der gerichtlichen Auseinandersetzung stellen. Ich selbst hatte genau noch diese Frage, vor mehr als einem Jahr, bei der zuständigen AHV- Stelle nachgefragt, und habe nie eine Antwort bekommen. (Die Kompetenz lässt grüssen). Ich stelle mich hier auf den Standpunkt, dass ich Reingewinn vor Steuern erwirtschaften muss, welche den Betrag von 2000.- CHF erreichen. Dann muss ich anmelden. Ich selbst konnte hier weder im Gesetz, noch in zugehörigen Verordnungen herauslesen, dass hier etwas anderes gelten würde, als es die Vorschriften für eine offiziell gültige Rechnungslegung, für eine Firma etwelcher Rechtsform, erfordern. Daher schliesse ich hier daraus, dass meine oben genannte Aussage wohl richtig ist. In einer "Einnahme" ist zu verstehen, was unter dem Strich als Gewinn zu verbuchen ist. Unter dem Strich heisst aber, nach Abzug aller Unkosten, welche zu diesem Gewinn geführt haben. Andernfalls hat keine "Gewinnung" stattgefunden. Kann dann nicht besteuert werden und muss folglich auch nicht angemeldet werden. Punkt. Es gibt dafür gar keine Rechtsgrundlage. Punkt. Der relevante Schluss aus meiner persönlichen Argumentation ist hier: Ich kann hier keine juristischen Gründe sehen, weshalb du hier dein Startup nicht einfach mal so "U-Bootmässig unter den Radar" fahren lassen könntest. Tatsächlich wird man hier durch bestimmte Instanzen gerade noch dazu aufgefordert. Allerdings kannst du hier nur U-Boot fahren, unter der Voraussetzung, dass du hier deine Buchhaltung peinlich genau und sauber machst. Hier muss alles ganz klar und sauber, den Gesetzen der Rechnungslegung folgen! Deshalb zuerst noch mein ganz persönlicher Tip: Lerne Buchhaltung und die dazugehörigen Vorschriften. Und dann nutze dieses Wissen. Es ist absolut legal möglich, über Jahre hinweg eine solchen Nebenerwerb zu betreiben, ohne dass hier irgendwelche Behörden davon Kenntniss haben müssten. Jedenfalls theoretisch und gesetzlich so vorgeschrieben. In der Praxis ist es aber dann schon noch etwas anders. Du musst du jederzeit deine Handlung vor Gericht rechtfertigen können. Tatsache ist, dass du bei einer Firmengründung als erstes einmal Aufwand hast. Dann hast du noch mehr Aufwand ... und schon wieder Aufwand.... und halt nochmal Aufwand.... weil dann schon wieder... Ein "Sozial- Kakerlak" auch noch mitfressen will. (Entschuldigung. Mit dieser Aussage habe ich gerade noch ein anderes Thema eröffnet. Dieses möchte ich hier gerne noch etwas auslassen. Ich spreche hier aber nicht, irgendwelche Rassen oder Soziale Schichtungen direkt an. Sondern eine unsägliche Gesinnung, welche sich in der Bürokratie von Institutionen manifestiert. Ich hoffe, dass ich hier richtig verstanden werde).


    Zurück zum Thema: Ich persönlich würde hier, also etwas U-Boot fahren. Du kannst hier ganz langsam einen Kundenstamm aufbauen, bevor dir hier irgendwie vom Gesetz her vorgeschrieben wird, irgend eine Anmeldung zu machen. Wichtig ist hier, dass du dann peinlich genau deine Aufwendungen verbuchst. Um unter dem Radar zu bleiben. Ganz legal. Aber du musst das jederzeit nachweisen können! Denn irgendwann, ist hoffentlich die Entwicklung des Unternehmens ja dann auch so günstig, dass diese U-Boot auch mal auftaucht. Und das ist dann die Stunde der Wahrheit, welcher sich auch inkompetente Personen, in betreffenden Institutionen nicht mehr entziehen können. Fazit: Bevor ich nicht 2000.- CHF Gewinn vor Steuern, nicht ausweisen kann, melde ich gar nichts an. Muss ich von Gesetz wegen nicht, und soll ich ja wohl auch nicht. Denn unter diesem Niveau, sind die bürokratisch bedingten Kosten schon längst ein Mehrfaches dessen, was der Staat zu Begleichung von Sozial-ausgaben jemals einnehmen könnte! Bitte hier mal nachrechnen!!!!!!! Es gibt aber ein praktisches Problem hier. Wenn ich nicht ganz offiziell als Firma registriert bin....... Ja welcher Lieferant beliefert mich denn? Mit den Konditionen, welche für Geschäftskunden gelten? Bin ich doch dann gerade nicht! Und werde nicht beliefert. Punkt Amen; und Aus die Maus, mit meiner Geschäftsidee. Denn hier sind die "Chinesen" wohl kompetitiver. Von diesen "Alibabas" werde ich, auch noch zu Sonderkonditionen beliefert, während die offiziellen schweizerischen Generalvertretungen, zuerst noch fragen: Sind sie denn jemand, der es würdig ist, von uns beliefert zu werden? Nun meine Antwort darauf ist: Ich bin nicht würdig, von euch beliefert zu werden, weil andere das schon längst tun. Hier hat dann die gegenseitige Überheblichkeit, in der Kompetition, kaum noch Grenzen. Und wird dann wohl nur noch sehr peinlich, für jede Gesellschaft. Auf jeder Ebene. Wirtschaftlich oder Sozial. Entschuldigung? Ich habe etwas Verständnis dafür, dass es gewisse Regeln geben muss , um Soziale Standarts zu halten. Ich fordere gerade das gerade vehement! Und das ist keine "linke" politische Sichtweise. Sondern eine "urbürgerliche"! Ich möchte jetzt nicht zu sehr in politische Ideologien abschweifen. Das ist jetzt nicht gerade sehr zielführend. Langfristig vielleicht aber nötig. Hier musst du dir schon auch noch etwas überlegen, welche "Geschäftspolitik" du betreiben willst. $


    Und damit komme ich jetzt zu deiner dritten Frage. Die empfinde ich persönlich gerade als etwas schräg. Ja klar, musst du jeden Gewinn, gegen jeden Verlust, in der Steuererklärung deklarieren! Das ist Buchhaltung. Und hier eben dann Staatsbuchhaltung!


    3. Jeglicher wirtschaftlicher Gewinn, ist in der Steuererklärung als Gewinn zu deklarieren. Und davon können, legitimierte Abzüge, dagegen aufgerechnet werden! Daraus resultiert dann das Steuerbare Einkommen. Es tut mir leid, wenn ich jetzt eine, schon sehr vernichtende Kritik anbringen muss. Deine letzte Frage, zeigt aber hier etwas auf. Offenbar hast du bis jetzt, die Buchhaltung nicht begriffen. Und hier rate ich dir dringend, deine Pläne auf Eis zu legen, bevor du hier deinen Businessplan nicht vorausrechnen kannst. Das geht garantiert schief. Lass das bitte noch etwas sein. Falls du echt eine gute Idee hast... dann such dir hier die Hilfe von ..... Treuhändern. Echten Treuhändern! Und ich bein kein Fan von Schleichwerbung. Aber im Beobachterverlag gibt es da noch einen Ratgeber, welchen du dir da mal reinziehen könntest und solltest. Die Steuererklärung ist hier das kleinste Problem. Hier bist du dir selbst, wohl noch eher das grösste Problem. Macht mir gerade so den Eindruck? Entschuldige meine harsche Kritik. Ich versuche gerade noch, die echten Probleme zu analysieren. Wäre dann wohl , auch noch die Voraussetzung dafür, die Probleme zu lösen. Ich versuche mich noch etwas daran, und du dich hoffentlich auch! Ansonsten hoffe ich, dass du wirklich eine gute Geschäftsidee hast. Und dann auch den Erfolg, den du dir erhoffst. In diesem Sinne viel Glück!

  • Ich rate davon ab "als U-Boot" zu fahren und rate davon ab in irgendeiner Form die Gesetze zu brechen und rate dazu auch geringe Gewinne oder Verluste in der Steuererklärung für die Einkommenssteuer zu deklarieren. Ich empfehle sich Artikel 19 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV) durchzulesen.


    Als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit gilt gemäss Artikel 8 AHVG der Gewinn oder Verlust, wobei bei den Abzügen (Aufwendungen) für die AHV-, IV- und EO-Beiträge wieder dazu gerechnet werden (also nicht abgezogen werden können).




    Art. 81Beiträge von Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit 1. Grundsatz




    1 Vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird ein Beitrag von 7,8 Prozent erhoben. Das Einkommen wird für die Berechnung des Beitrages auf die nächsten 100 Franken abgerundet. Beträgt es weniger als 56 900 Franken, aber mindestens 9500 Franken im Jahr, so vermindert sich der Beitragssatz nach einer vom Bundesrat aufzustellenden sinkenden Skala bis auf 4,2 Prozent.



    2 Beträgt das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit 9400 Franken oder weniger im Jahr, so hat der Versicherte den Mindestbeitrag von 395 Franken im Jahr zu entrichten, es sei denn, dieser Betrag sei bereits auf seinem massgebenden Lohn entrichtet worden. In diesem Fall kann er verlangen, dass der Beitrag für die selbstständige Erwerbstätigkeit zum untersten Satz der sinkenden Skala erhoben wird.



    Art. 9 2. Begriff und Ermittlung



    1 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist jedes Erwerbseinkommen, das nicht Entgelt für in unselbständiger Stellung geleistete Arbeit darstellt.


    2 Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wird ermittelt, indem vom hierdurch erzielten rohen Einkommen abgezogen werden:


    a.
    die zur Erzielung des rohen Einkommens erforderlichen Gewinnungskosten;
    b.
    die der Entwertung entsprechenden, geschäftsmässig begründeten Abschreibungen und Rückstellungen geschäftlicher Betriebe;
    c.
    die eingetretenen und verbuchten Geschäftsverluste;


    d.



    die vom Geschäftsinhaber in der Berechnungsperiode vorgenommenen Zuwendungen an Vorsorgeeinrichtungen zugunsten des eigenen Personals, sofern jede zweckwidrige Verwendung ausgeschlossen ist, sowie Zuwendungen für ausschliesslich gemeinnützige Zwecke;

    e.2

    die persönlichen Einlagen in Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, soweit sie dem üblichen Arbeitgeberanteil entsprechen;
    f.3
    der Zins des im Betrieb eingesetzten eigenen Kapitals; der Zinssatz entspricht der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen der nicht öffentlichen inländischen Schuldner in Schweizer Franken.

    Der Bundesrat ist befugt, nötigenfalls weitere Abzüge vom rohen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zuzulassen.


    3 Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit und das im Betrieb eingesetzte eigene Kapital werden von den kantonalen Steuerbehörden ermittelt und den Ausgleichskassen gemeldet.



    4 Die steuerrechtlich zulässigen Abzüge der Beiträge nach Artikel 8 des vorliegenden Gesetzes sowie nach Artikel 3 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) und nach Artikel 27 Absatz 2 des Erwerbsersatzgesetzes vom 25. September 19526 sind von den Ausgleichskassen zum von den Steuerbehörden gemeldeten Einkommen hinzuzurechnen. Das gemeldete Einkommen ist dabei nach Massgabe der geltenden Beitragssätze auf 100 Prozent aufzurechnen.


    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19460217/index.html



    Art. 191Geringfügiger Nebenerwerb aus selbstständiger Erwerbstätigkeit


    Vom Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit, das 2300 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben.


    Art. 34d1Geringfügiger Lohn




    1 Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von 2300 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten erhoben.



    2 In jedem Fall entrichtet werden müssen die Beiträge:

    a.
    auf dem massgebenden Lohn der in Privathaushalten beschäftigten Personen; ausgenommen ist, sofern die Versicherten nicht die Beitragsentrichtung verlangen, der Lohn:
    1.
    den Personen bis zum 31. Dezember des Jahres erzielen, in dem sie das 25. Altersjahr vollenden, und
    2.
    der je Arbeitgeber den Betrag von 750 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt;
    b.
    auf dem massgebenden Lohn der Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden.


    3 Akzeptiert der Arbeitnehmer die ungekürzte Lohnzahlung, so kann er nachträglich nicht mehr verlangen, dass die Beiträge erhoben werden.


    4 Absatz 1 ist nicht anwendbar auf Soldleistungen für Kernaufgaben der Feuerwehr, die über den nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a befreiten Betrag hinausgehen.


    Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV):



    https://www.admin.ch/opc/de/cl…ation/19470240/index.html


    Wegleitung über die Beiträge der Selbständigen und der Nichterwerbstätigen in der AHV:



    https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6954/download

  • Hallo zusammen. Ja Sirio. Du hast absolut recht, wenn du davon abratest, irgendwelche Gesetze zu brechen! War aber wohl ja auch meine Rede! Bitte ich wiederhole hier: Von Gesetz wegen, kann man anfänglich etwas U-Boot fahren. Ja man muss es ja gerade. Und es ist aus meiner Erfahrung heraus, gerade noch von den Behörden so gefordert. Die AHV verlangt den Nachweis von Auftraggebern, um eine Selbstständigkeit nachweisen zu können. Das ist geradezu paradox, um nicht zu sagen.... pervers.


    Aufgrund der gegebenen Gesetze und den zugehörigen Verordnungen, bleibt hier zuerst mal gar nichts Anderes übrig, als U-Boot fahren. Es sei denn, man hat gerade genug Kapital, um die juristische Person zwischenzuschalten. Für einen Verkauf von "Honigtopf" halte ich das aber nicht für sinnvoll. "Honigtopfverkäufer" muss hier aber zuerst mal Kunden vorweisen können. Ja kann er denn das, wenn er gar nie verkaufen durfte, weil er ja nicht als Firma registriert ist?


    Sirio. Du hast hier ganz klar und deutlich wiederholt.... was ich auch gesagt habe. Danke dafür. Es ist absolut unumgänglich, hier die Buchhaltung ganz sauber zu machen. Das ist das unumgängliche Prozedere, des U-Boot fahrens! Und hier darf kein Fehler passieren! Tatsache ist, dass ich zuerst mal bereits, so halblegal irgendwelche Aufträge abgewickelt haben muss, bevor ich dann von der AHV als selbstständig anerkannt werden kann ....... ...Echt pervers! Wenn ich hier noch etwas dazu rate, zuerst einmal etwas U-Boot zu fahren, dann muss ich hier ganz klar darauf bestehen, dass dieses ausschliesslich im Rahmen des gegebenen Gesetzes stattfinden kann und darf. Es ist aber eben gerade das gegebene Gesetz, welches noch U-Boot fahren erzwingen kann. Und dieses, leider auch noch dann erzwingt, wenn das gerade nicht erwünscht wäre. Wirklich pervers.


    Sirio. Ich bin mit dir absolut einig, hier alles sofort und ganz genau zu deklarieren! War und ist meine Forderung! Und zwar sehr totalitär! Es wäre aber auch eine totale Forderung, hier mal etwas in der Gesetzgebung aufzuräumen! Und damit auch mal diese unsägliche Bürokratie etwas auszuräumen. Es kann und darf nicht sein, dass jemand geradezu dazu gezwungen ist, zuerst einmal auf eine illegale Weise, die Beweise zu beschaffen, damit er sich den legalen Status überhaupt erst erschaffen kann. Das ist jetzt gerade noch die Gegenwart im schweizerischen Rechtssystem! Wenn ich hier dazu rate, gerade diese Grauzone (U-boot) etwas zu nutzen, dann tue ich dies aus einer Not heraus. Aus einer Not, welche mir hier aufgezwungen wird. Ich selbst aber so nicht will! Wenn ich hier Erik rate, etwas U-Boot zu fahren, dann nur deshalb, weil ihm kaum eine andere Möglichkeit bleibt. Nur dann soll er doch auch mal richtig U-Boot fahren! Im Rahmen dessen, was ihm hier doch das Gesetz so vorschreibt. Und wenn er sein U-Boot eben richtig navigiert, kann das dann, in diesem Rahmen, auch über Jahre hinweg ganz gut schippern .... ohne dass da die staatliche Marine einen Wind davon bekommt. Und würde sie noch Wind davon bekommen, hätte sie deswegen immer noch nichts zu tun. WeiL...... gibt keine Gesetzesgrundlage, um da was zu tun.


    Doch hier bitte: Ich greife hier das gesetzlich gegebene System an. Das ist meiner Meinung nach gerade das kriminelle Element in der Geschichte. Ich persönlich möchte gerade verhindern, dass Erik mit seiner guten Geschäftsidee, in so eine idiotische , weil juristische, Falle läuft und das Unternehmen am Ende ist, bevor es begonnen hat.


    Sirio. Aus deinen Posts kann ich herauslesen, dass wir hier wohl schon sehr ähnliche Ziele haben. Ich glaube, dass es schon viel eher Sinn macht, wenn wir mit vereinten Kräften dazu beitragen, hier Erik mit seiner Idee zu unterstützen, anstatt uns in einem juristischen Grabenkrieg zu verschanzen. Ich fürchte allerdings, dass ich von dir, in meinem Post etwas falsch verstanden wurde. Ich hoffe, das ich dies, mit diesem Post etwas klären konnte.

  • Kleiner Nachtrag. Bitte um Entschuldigung. Die Kritik an mich war nicht von Sirio. Sondern von Sozialversicherungsberater. Ich muss ihm hier auch ein Kränzchen winden. Seine Kritik ist sachlich korrekt und die geposteten Hinweise auf die geltende Gesetzesregelung ausführlich und adäquat. Wenn ich meinerseits etwas kritisieren darf.... die Ausführungen gehen hier etwas zu sehr in Details, welche jetzt nicht gefragt sind. Für Laien ist das etwas verwirrend. Und wollten wir nicht, dass eben gerade Laien hier auch noch mitkommen?

  • Hallo zusammen


    Vielen Dank für eure ausführlichen Antworten. Ich bin mir jetzt allerdings nicht sicher ob ich aus dem ganzen die richtigen Schlüsse ziehe. Folgendes ergibt sich mir daraus:


    1. Ich erziehle momentan ca 1000chf monatlich an Umsätzen durch den Verkauf meiner Produkte auf Amazon (Tendenz steigend!). Bis jetzt reinvestiere ich meine sämtlichen Einküfte um den Umsatz weiter zu steigern bis ich einen monatlichen Umsatz von ca 9000chf erreiche. Danach möchte ich jeweils ca 2000 pro Monat für weiteres (langsameres) Wachstum investieren. Bis zu diesem Zeitpunkt sehe ich keine Notwendigkeit die Ausgleichskasse zu informieren, da der Gewinn gemäss Art. 9.2. de facto Null beträgt - sehe ich das richtig so? Ab diesem Zeitpunkt möchte ich dann auch meinen jetzigen Job an den Nagel hängen um genügend Zeit für den Aufbau eines zweiten Standbeins zu haben um meine Einkünfte zu diversivizieren (Business Model steht bereits).


    2. Die Frage, was ich in der Steuererklärung dann angebe scheint auch geklärt (behaupte ich jetzt mal ganz frech), da die Kontobillanz von meinem “Sidebusiness” dann annähernd null ist (Solange ich alles reinvestiere).


    3. Arbeitgeber informieren. Sehe keinen Interessenkonflikt, im Gegenteil profitiert mein Arbeitgeber von meinen Learnings, die ich am Arbeitsort miteinbringen kann.

  • Hallo Erik Ja, deine Schlussfolgerungen sind soweit richtig. Betreffend der Einkommensteuer ist hier der Umsatz irrelevant. Hier muss der Gewinn versteuert werden. Dieser ergibt sich aus den Einahmen abzüglich der geschäftsbdingten Unkosten. Die gesetzlichen Grundlagen hat dir Sozialversicherungsberater ja gepostet.


    Mit 9000 .- Umsatz pro Monat kommst du aber in den Bereich, wo du Mehrwertsteuer -pflichtig wirst. Es könnte sein, dass es auch sinnvoll wäre, hier schon früher eine Anmeldung zu machen. Dieses Thema würde ich vielleicht einmal mit einem Treuhänder /Buchhalter, der sich mit detailliert mit der Mehrwertsteuer auskennt, besprechen. In meinem früheren Post hatte ich noch gesagt, ich würde zu Beginn noch etwas U-Boot fahren. Damit habe ich eigentlich genau das gemeint, was du eben auch gefolgert hast. Du kannst ganz legal deine Einnahmen wieder investieren und solltest das auch ganz konsequent tun. Hier würde ich wirklich den gesetzlich vorgegebenen Spielraum ausreizen. Also insbesondere auch noch die Rückstellungen für die Deckung von möglichen Risiken und allenfalls künftig nötige Investitionen äuffnen. Wenn du selbst nicht gerade ein ausgebildeter Buchhalter bist, würde ich mir hier die Hilfe eines Profi suchen. Die Details bei Abschreibungen, Rückstellungen etc. sind recht knifflig. Es braucht schon etwas Zeit, um sich in die Materie einzuarbeiten.


    Und ich wiederhole hier noch einmal, dass du mit deinem Geschäft zu Beginn noch "unter dem Radar" der AHV fahren kannst. Persönlich würde ich das mal so lange machen, bis dein Geschäft richtig läuft. Wenn es aber richtig läuft, dann ist dann aber auch mal der Spielraum ausgereizt. Du kannst ja nicht ewig deine Einnahmen gleich wieder investieren. Je nach Geschäftstätigkeit kann man das aber sehr lange tun. Hier ist einfach ganz wichtig, dass man eine einwandfreie Buchhaltung hat! Denn man muss jederzeit nachweisen können, dass man eben den gesetzlich vorgegebenen Spielraum eingehalten hat.


    "Sozialversicherungsberater" ist hier anscheinend nicht ganz der gleichen Meinung. Er ratet dir wohl eher, die Anmeldung bei der AHV so schnell wie möglich zu machen. Es gibt dafür auch gute Gründe. Ein nicht unwesentlicher Grund ist, dass du dich nicht selbst um deinen Renten-Anspruch betrügst. Man kann sich aber fragen, in welche der drei Säulen man lieber etwas mehr oder weniger investiert. Ab wann und wieviel du vom Gesetz her in die AHV einzahlen musst, ist zwischenzeitlich wohl klar. Ich selbst habe bei mehreren Firmengründungen, mit verschieden Rechtsformen, mitge-wirkt. Dabei habe ich mit unterschiedlichen Sozialversicherungsbeamten auch recht unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Wenn es darum geht, eine Erwerbstätigkeit als selbständig oder unselbstständig einzuordnen, ist der Ermessensspielraum des Beamten eben recht gross. Und die Entscheidung kann schon recht willkürlich ausfallen, je nach fachlicher und persönlicher Kompetenz des Beamten. Im Fall deines Onlineshops ist hier die Rechtslage etwas eindeutiger, als in anderen Fällen.


    Ich muss aber zugestehen, dass "Sozialversicherungsberater" nicht unrecht hat, mit seiner Sichtweise. Und hier muss ich wohl meine Aussage noch etwas präzisieren. Ich würde so lange etwas unter dem Radar der AHV fahren, bis eindeutig klar ist, dass dein Geschäft läuft und der Kundenstamm so vielfältig ist, dass es nicht mehr als eine unselbständige Erwerbstätigkeit angesehen werden kann. Sobald aber dieser Status erreicht ist, also unabhängig davon, ob jetzt der "Gewinn" daraus, dich dazu verpflichtet, würde ich dann bei der AHV anmelden.


    Es gibt nämlich noch einen guten Grund dafür, dies zu tun. Damit stellst du nämlich deine Firma auf eine solide Rechtsgrundlage. Erst mit der Bestätigung der AHV existiert deine Firma tatsächlich auch offiziell. Vorher nicht! Da befindest du dich rechtlich noch in einer Grauzone.


    Und dies kann problematisch sein. Ich weiss gerade nicht, was du für ein Produkt vermarktest. Und kenne deshalb auch deine "Lieferantenstruktur" nicht. In vielen Bereichen liefern aber Produzenten überhaupt nur an eine offiziell registrierte Firma, oder aber nur zu Konditionen für einen Privatkunden. Hier gibt es also auch ganz praktische Gründe dafür, weshalb eine schnelle Anmeldung bei der AHV sinnvoll, oder gar unabdingbar sein kann. (Im Bereich von Elektronikgütern kann ein Detailhändler kein Geschäft mehr machen, wenn er seine Ware zu Konditionen einer Privatperson einkaufen muss).


    So.Ich hoffe, dass ich mit diesem Post noch ein paar Unklarheiten etwas ausgeräumt habe.


    Alles Gute